Elternforum Aktuell

In den Augen der KK alleinerziehen??

In den Augen der KK alleinerziehen??

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also ich wohn ja jetzt mit meinem Freund zusammen, war vorher voll alleinerziehen. So, jetzt ist Zwergerl krank und ich hab den Wisch für die Krankenkasse ausgefüllt. Allerdings irritiert mich die Frage: Alleinerziehend. Bin ich denn nun dann noch alleinerziehend oder nicht? Es geht ja auch um die 20 Tage, die mir zur Betreuung im Krankheitsfall meines Sohnes zustehen würden, da meinem Partner ja logischerweise, da nicht der Erzeuger, nicht. Also darf ich da alleinerziehend ankreuzen oder nicht? Auch in Bezug der LST I???


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehend Das steht unter Anderem der Satz: Es handelt sich dabei um Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sog. Einelternfamilie). Also m.E. nein. LG MT


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

aber es geht ja dabei um die Tage, die ich zur Betreuung meines Sohnes im Krankheitsfalle daheim bleiben darf. Als AE stehen einem 20 zu, als nicht AE 10. Nur mein Partner ist nicht der rechtiche Vater bzw. Erzeuger meines Sohnes, und es stehen ihm auch keine bezahlten Tage zur Betreuung zur Verfügung, er bleibt desentwegen unbezahlt daheim bzw.nimmt sich Urlaub oder Überstunden, was aber in meinen Augen nicht sehr gerecht ist. Also kennt jemand eine Erklärung einer KK zu diesem Thema???


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Meine KK stützte sich immer auf: § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (1) 1Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. 2§ 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten. Aber die BKK Mobil Oil meint auch, daß 2 jährige sich alleine beaufsichtigen können und man keine Haushaltshilfe bezahlt bekommt, wenn Mama im KKH liegt ;-O


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

DA ich nicht in deutschland lebe, habe aber vor, dort anzusiedeln, wollte ich wissen, ob diese 10 TAge fuer ein Jahr gelten? wenn ja, was mache ich, wenn mein Kinder oefters krank ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Kinder nur 10 TAge im JAhr krnak sind? Wieviele TAge habe ich, wenn ich selbst krank werde?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

HTH Du kannst selber længer krankgeschrieben werden und je nachdem was/wie lange bekommst Du dann von AG/Stelle XY Geld Bei seeeehr langer Krankheit u.U. eine Kåndigung


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, für das Kind hat jedes Elternteil 10 Tage, das macht insgesamt 20 Tage im Jahr (also 4 Wochen). Bei uns hat das bisher immer locker gereicht. Du selbst kannst länger und öfter krank sein. Bis 6 Wochen bekommst du Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn du länger als 6 Wochen hintereinander krank bist, bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. Viele Grüße Kleiner Löwe