Mitglied inaktiv
Hallo, hab nochmal ne Frage. Ist es normal, das eine Erstberatung zu einer Trennung/Scheidung 190,- Euro kostet? Da kann ich mich noch gar nicht beraten lassen :-( Ich dachte, sowas kostet um die 50,- Euro. Oder sind die Sätze sehr unterschiedlich von Anwalt zu Anwalt? LG Sylvia
Hallo! In Ö ist die Erstauskunft gratis. Ich denke, dass es ev. auch in D Anwälte gibt, die beim 1. Gespräch nichts verrechnen. Google mal, es gibt doch sogar per Internet Auskünfte. LG Traude
Jeder Anwalt unterliegt der Honorarordnung für Rechtsanwälte, soweit ich weiß. Irgendwie haben die aber auch noch alle einen Stundensatz nach dem sie abrechnen und der differiert. Ein Freund von uns hat einen Stundensatz von 210 €, ein anderer 300 € und mein Mann hatte kürzlich einen Anwalt (Professor), der nahm schlappe 380 €.
na dann darf ich mich bei 190 Euro noch nichtmal beschweren? Ist ja echt n Ding...das hätte ich jetzt so nicht gedacht, zumal es nur eine erste Beratung sein sollte. Naja, kann man nicht ändern. Danke & Viele Grüße Sylvia
Naja, wie Schwoba schon schrieb, Du nimmst doch eine Leistung in Anspruch. Um die erbringen zu können, mußte der Anwalt lange studieren, seinen Fachanwalt machen, sich fortbilden, Geld investieren, damit er DIR nun helfen kann. Wenn Du zum Arzt gehst und einfach mal ein erstes Gespräch darüber führen willst, wie das so wäre, wenn Du Dir die Brust aufpumpen lassen willst, dann nimmt der dafür auch Geld, wieso sollte er es auch umsonst machen? Umsonst ist der Tod und selbst der kostet das Leben. Und die Anwälte, die das billiger oder gar umsonst machen, die müssen es bitter nötig haben und dann ist die Frage, ob sie wirklich gut sind, in dem, was sie tun.
Ich bin vorher auf das Amtsgericht, nahm Kontoauszüge mit, wo Miete und Kredite abgehen, Mietvertrag Diverse Rechnungen alles was Du zahlen mußt, und Lohnzettel von Dir und Deinen Mann. Und bekommst einen Zettel für den Anwalt den nimmst Du mit und bezahlst 10 Euro. Oder hast eine Rechtschutzversicherung die Zahlen oft die Erstberatung. Bei mir ist nun noch drin so zwei Briefchen, wo ander Anwälte schon Geld sehen wollen. Viel Glück
er verrechnet seine Beratungszeit außer man vereinbart etwas anderes oder fragt im Vorfeld ! Und was heisst "Da kann ich mich noch gar nicht beraten lassen" ? Habt ihr euch über Olli Kahns Abschiedspiel unterhalten ? Anwälte, Ärzte etc. haben den Vorteil ihre Zeit in Rechnung zu stellen und das nutzen sie auch gehörig aus ! Wenn mich einer im Büro anruft um sich zu informieren kann ich das nicht ! Leider ! Wie lange dauerte eingentlich diese Erstberatung ? Grüßle
Ich habe mich vorher informiert! Noch war das Gespräch nicht, weil ich eben vorher wissen wollte was das kostet. Und das das nicht pro Familia ist weiß ich selbst...
Also ein Freund hat sich mit einem gemeinsamen Anwalt scheiden lassen. War ein glatter Schnitt, alles war vereinbart und keiner zickte rum und unterm Strich nur ne Formalität und daher günstig. Ich meine sogar da wurde eine Art Pauschale vereinbart. Grüßle
Naja, nach großer Einvernehmlichkeit klang das vor ein paar Tagen nicht ;-)
Grüßle
Einen gemeinsamen Anwalt gibt es definitiv nicht, der Anwalt kann nur für einen der beiden Expartner tätig werden und dessen Mandat annehmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wäre es dann im Innenverhältnis der beiden Expartner möglich, daß sie sich darauf einigen, das Anwalthonorar je zur Hälfte zu bezahlen (da ja für eine Scheidung ein Anwalt nötig ist, Anwaltszwang sozusagen), einklagen kann man diese Zahlung aber nicht, falls der andere sich nicht dran hält, der Anwalt wird sich an seinen Mandanten halten wegen der Zahlung. Es gibt aber die Möglichkeit, sich einen Beratungsschein zu besorgen, wenn man unterhalb eines bestimmten Einkommens ist und auch für die Scheidung PKH zu beantragen.
und den bezeichne ich einfach als gemeinsamen Anwalt.
Einigen wir uns auf "Anwalt der zwar nicht gemeinsam war, aber gemeinsam genutzt wurde und die Kosten geteilt wurden" !
OK !
Grüßle
Hallo ! Eine Erstberatung wird eigtl von der Rechtsschutzversicherrung übernommen ,sofern Du eine hast ! lg safrarja
von was auch hatte 2 kinder und keine einkünfte außer dem kindergeld alles andere musste ich ja erst beantragen usw ich habe auch gerichtskostenhilfe bewilligt bekommen man kann sich aber einen beratungsschein beim amtsgericht beantragen wenn man keine einkünfte hat
Rechtsschutz tritt doch immer erst ein wenn man selbst verklagt wird oder ? Dann würden die Motzrentner und Nachbardauerverklager in den Anwaltsbüros sitzen wie Patienten beim Arzt ! Grüßle
nene rechtsschutz zahlt auch wenn man selbst klagt mein vater z.B. hat so seine frührente oder arbeitsunfähigkeitsrente durchbekommen
@ Schwoba-Papa ! Mag sein daß es mittlerweile anders ist aber bei meiner Scheidung vor 6 Jahren , wurde die Erstberatung von der Rechtschutz übernommen ! lg safrarja
Genauso ist es ja auch ;-) Daher haben die meisten Rechtschutzversicherungen gern eine SB oder haben nette Klauseln in den Bedingungen, mit denen sie Hobbyklägern Einhalt gebieten.
L.G
...was welche Versicherung übernimmt steht in den Versicherungsbedingungen. Pauschale Aussagen a la "das zahlt die Rechtschutz" sind also nicht richtig.
Hallo, kommt drauf an: Wenn man mit dem Partner Rechtsschutz (ER Hauptversicherter) versichert ist, dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung der Ehefrau nicht. Ist ja auch logisch, denn sonst würde die Rechtsschutz eine Beratung gegen den eigenen Hauptversicherten bezahlen. Und das macht sie nicht. Grüße Sigrid
Wenn du genau weißt, was du wissen willst, bzw. was unklar ist. Es gitb im Internet Rechtsforen, die von Anwälten betreut werden. Ich bin bei meiner ersten Scheidung erst zum Anwalt, als ich die Klageschrift von dem ANwalt meines Mannes hatte. Wir wollten eigentlich nr einen ANwalt, aber plötzlich stellte der Gute Vorderungen udn dann hab ich mir nen Anwaltgenommen. Das erste Gespräch war bei mir kostenlos. Und mein Anwalt war gut.... Der hat meinem Ex so richtig Paroli geboten. Dieser Anwalt hatte mich damals gebeten meine Verdienstbescheinigungen mitzubringen, dann hat er gesehen, dass ich zwei Kinder von knapp 4 und 5 zu versorgen hatte udn da hat er das Erstgespräch kostenlos gemacht. Selbst die Endrechnugn konnte sich sehen lassen. Und der hatte eine Menge Schriftkram, nach dem was meinen Ex alles in den Sinn kam, wie Unterhalt für sich, Waschmaschine und Kühlschrank haben zu wollen etc.
Denn wenn mal jeder beim Anwalt war, haben beide verloren, weren beide verlieren ! Neutrale Beratung (ohne den Streitwert im Auge) macht immer Sinn und ist auch gut investiertes Geld ! Grüßle
Hallo zusammen, ich glaube, hier wurde einiges missverstanden. Sicher, Anwälte haben studiert und können das Geld verlangen. Ich hatte mich nur gewundert, dass eine erste Beratung soviel kostet und wollte wissen, ob es das auch günstiger gibt. Wie gesagt, nur die erste Beratung, keine Klage etc. Dann zur Rechtschutzversicherung: Die kann ich in Anspruch nehmen, auch bevor ich verklagt werde, aber eben nicht beim Familienrecht - ist leider so. Hier gibts sicher auch andere RV, aber darüber zu diskutieren ist müßig, nun ist es zu spät. Zum gemeinsamen Anwalt: Zum Scheidungstermin an sich müssen zwei Anwälte vor Ort sein, oft "findet man einen auf dem Flur" - in meinem Fall gings aber nicht darum, ich will auch nicht heute die Scheidung einreichen, wie gesagt, es ging um eine Beratung! Vorher kann alles mit einem Anwalt gemacht werden, wobei es trotzdem so ist, dass der Anwalt nur einen vertritt. Wenn der andere beim Gespräch dabei ist, dann ist das schön. Das heißt allgemein "gemeinsamer Anwalt", rein juristisch geht das aber nicht. Mediator: Klar, könnte helfen, aber es ging wie gesagt um eine einfache Beratung, nicht um Streit schlichten oder so. Wir reden shcon noch miteinander, aber beim Geld weiß ich eben nicht, ob mein Noch-Mann mir alles so sagt oder mitteilt, wie er müsste oder sollte. Von daher kenne ich gern meine Rechte. Da ich arbeiten gehe, werde ich vermutlich keinen Beratungsschein bekommen, aber das kläre ich einfach mal. Vielen Dank trotzdem, Sylvia
Beim Geld weißt Du nicht ob dein Mann dir alles so sagt oder mitteilt wie er müsste oder er sollte ? Meinst Du damit seine Vermögensverhältnisse ? Oder was Dir später zusteht ? Und machst Du davon die Scheidung abhängig ? Sorry, aber hört sich für mich an als ob zuerst angeklopft werden soll ob es sich "lohnt" ! Grüßle
Du interpretierst gern :-) und vermutest wohl erstmal das Böse? *g* Nein, es geht mir nicht ums "Lohnen" - diese Zeiten für Ex-Partner sind wohl vorbei :-) Geschieden werden möchte ich auf jeden Fall, aber die Trennung ist erst 2 Monate her...die Scheidung kann ich nächstes Jahr erst einreichen. Beim Geld gehts um ein Haus, welches verkauft wird. Er meint, mir und unserer Tochter steht nix zu, und das möchte ich gern anwaltlich bestätigt haben. Das hat nix mit Lohnen oder nicht zu tun, ich möchte nur ungern später jammern weil ich mich nicht gekümmert habe. Viele Grüße, Sylvia
Welchen Güterstand habt ihr und wann wurde das Haus angeschafft ? Und schon ist die Frage beantwortet ! Jedenfalls wünsch ich dir gute Nerven für diese Zeit und vergesst (beide) nicht : Durch die gemeinsame Tochter verbindet euch auch nach der Scheidung ein Band auf das ihr sorgsam achten solltet. Grüßle
Jep, die Nerven habe ich *g* LG Sylvia
Wir sind bei der DAS versichtert und uns würde eine Scheidung nichts kosten. Ansonsten frage mal beim Sozial- oder Landratsamt nach wegen einem kostenlosen Beratungstermin.
aber, zumindest ist es zulässig. Guckst Du hier, insbes. Abs.1 S.3: § 34 Beratung, Gutachten und Mediation RVG (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro. (2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen. aus: http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html Liebe Grüße Ebba IANAL