Mitglied inaktiv
Hallo, es tut mir leid, wenn ich euch schon wieder mit dem Thema nerve. Aber ich bin grade total aufgewühlt und weiß nicht weiter. Kurz, unser alter Vermieter hat ja noch unser Kautionssparbuch, was er uns immer noch nicht wieder gegeben hat ( ist ja vor Gericht, anderes Thema). Nun war ich eben mal aus juchz bei der Bank gucken, was mit dem Sparbuch ist, und was sehe ich da, da sind 900,00 Euro ausgezahlt worden, genau die Kautionssumme. Es hat aber KEINER eine Vollmacht für das Sparbuch nur mein Mann und ich, werder ich noch mein Mann hat dieses Geld geholt. Wo ist es hin, wie kann das sein und das ganze schon am 25.07.07 und wir haben bisher noch keine Nachricht oder ähnliches von der Bank bekommen. Was kann ich machen, was soll ich tun. LG
Rufe deinen Anwalt an und berichte ihm das. er soll sich dann mit deinem Ex Vemieter in verbindung setzen und fragen ob er das Geld hat ansonsten soll sich dein Anwalt mit der bank in Verbindung setzen und fragen wo das Geld ist! eINEN BESSEREN Rat kann ich dir leider nicht geben Gruss Susanne
hallo, kann verstehen, dass du dich gerade tierisch darüber aufregst. ich weiß zwar nicht wie das rechtlich ist, aber von meinem rechtsverständniss her würde ich sagen, dass ist ein Problem der Bank. Wenn sie das geld auszahlen, obwohl keine vollmacht vorliegt, ist es deren Problem das geld wieder zu beschaffen. LG reni
bank anrufen oder hingehen. die müssen in ihrem system doch drinnehaben wer oder welche bankverbindung das geld bekommen hat. vg, MF
Hallo, es ist ganz normal ausgezahlt worden soweit ich es sehen kann. Mehr nicht. Aber darf man dies denn so einfach machen? Ich finde es sehr komisch, denn ich bekomme noch nicht mal Geld von den Sparbücheren von den Kindern, ohne dass mein Mann mit unterschreibt, weil wir beide die Vollmacht dafür haben. Hatte dies letztens meine Tochter wollte unbedingt dieses eine teil haben, ich wollte es aber nicht kaufen und da meinet ich zu ihr dann musst du das Geld von Oma und Opa nehmen (was sie so mal zugesteckt bekommt, was aber auch auf dem Sparbuch ist). Un dich habe es nicht bekommen. LG P.S weiß jetzt schon dass ich die ganze Nacht nicht schlafen kann, ich reagiere auf so etwas sehr.
Also wo das Geld ist, das ist wohl klar. Und ob der Besitzer des Sparbuches eine Vollmacht braucht steht im Kleingedruckten schätze ich. Wenn eine Vollmacht zusätzlich zum Sparbuch gebraucht wird, dann hat die Bank ein Problem. Außerdem würde ich umgehend den RA verständigen. Grüße Roland
find ich auch komisch dass die das einfach ausgezahlt haben. gleich morgen nachfragen an wen und wieso. evtl. muss wirklich die bank dafür gerade stehen. ich wünsch dir ne gute nacht- es wird sich sicher aufklären! (kannst ja mal schreiben wie es ausgegangen ist) vg, MF
ot
Hallo, Kontoeigentümer sind mein Mann und ich. Und wir waren beide nicht in der alten Stadt bei der Bank, wir haben dieses Sparbuch auch gar nicht hier, sondern es ist beim alten Vermieter. Und ich habe es schon vor Monaten geklärt ob er da ran kommen kann, und da wurde mir klip und klar gesagt, es liegt KEINE Vollmacht ihm gegenüber vor und somit kann er nicht darüber verfügen. LG
ot
dass vom normalen Sparbuch derjenige das Geld bekommt, der das Buch vorlegt...es sei denn es ist explizit durch eine Kontokarte/Passwort o.ä. GESPERRT. Trini
Das Sparbuch ist ein sogenanntes "Inhaberpapier", was heißt, das JEDER verfügen kann, der die Sparkurkunde, also das Sparbuch hat. Somit auch Dein Vermieter. Ergo: Rechtsanspruch gegen die Bank: keinen. Rechtsanspruch gegen den Vermieter: ja, denn aufgrund der Kautionsvereinbarung darf er nur verfügen, wenn er eine Forderung hat, die Ihr nicht anderweitig bedient habt, was eben halt zu klären ist.
Hallo! Ist das Sparbuch als Mietkautionskonto gekennzeichnet? oder ein ganz normales Sparbuch? Beim Mietkautionskonto dürfte die Bank nicht ohne euer Wissen das Geld auszahlen. Beim normalen Sparbuch ist es wie bereits geschrieben. Derjenige der es hat etc. Würde es aber auf jeden Fall dem Anwalt sagen und das nachprüfen lassen. Ach ja, grundsätzlich sollte die Bank einen Auszahlungsbeleg haben mit Unterschrift und danach kann man dann schon belegen, wer das Geld abgehoben hat. Gruß coryta
wer das (normale) sparbuch in die bank trägt bekommt auch die kohle. wenn es bar ausgezahlt wurde lässt sich auch nicht verfolgen an wen. die bank muss auch nicht nach dem namen fragen oder nach ausweis fragen - ähnlich wie beim fahrzeugbrief, wer den besitzt ist auch eigentümer. klar kann es passieren, dass ein bankmitarbeiter misstrauisch wird und die zahlung verweigert, wenn zb ein wildfremder mit dem sparbuch von lieschen müller ankommt und alles abheben will, wo doch jeder weiss, dass lieschen seit 25 jahren jeden montag morgen ihr haushaltsgeld persönlich abhebt. aber so ist das leider nur aufm dorf, wo jeder jeden kennt. lg rochen
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