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Hundethema - Hund beißt Hund (unter Zeugen) und Halterin macht Falschaussage

Hundethema - Hund beißt Hund (unter Zeugen) und Halterin macht Falschaussage

Holzkohle

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Huhu, meine Freundin hat seit... ach keine Ahnung, Ewigkeiten, eine "dackelgroße" Mischlingshündin, die ist wirklich schon alt, also wirklich Oma. Bellt vielleicht mal, wenn es klingelt, ist aber ansonsten so eine, die man wirklich fast hinter sich herziehen muss und noch keiner Tier- oder Menschenseele irgendwas getan hat. Lebt mit Kindern und Katze und noch einem anderen Hund zusammen, alles ohne Zwischenfälle. Besagter Hund, angeleint, wurde vor einigen Wochen von einem wesentlich größeren, nicht angeleinten Hund, gebissen. Die Halterin hat sich daraufhin aus dem Staub gemacht (sie war allerdings bekannt) Es gab keine groooooßartigen Schäden, aber eben eine kleine Bisswunde. Für den Vorfall gibt es mehr als drei Zeugen, die bestätigen können, dass großer Hund den Oma-Hund gebissen hat. Meine Freundin hat die Polizei gerufen, diese kam auch vor Ort. Sind noch durch die Gegend gelaufen, die Halterin des anderen Hundes war weg. Da sie allerdings wohngebietsbekannt ist, wussten einige angesprochene Passanten, wo diese Frau wohnt. Es wurde geklingelt, auch mit Polizei, es war offenkundig jemand zu Hause, aber es wurde nicht geöffnet. Meine Freundin versuchte es später noch einmal, da wurde sie durch die Wechselsprechanlage beschimpft und bedroht (keine Zeugen). Heute bekam meine Freundin vom Veterinärsamt ein Schreiben, dass sie ihren Oma-Hund bitte zwecks Wesenstest vorstellen möchte. Besagte Hundehalterin hat DORT nämlich angegeben, der Oma-Hund hätte IHREN gebissen. Ebenfalls wurde der Hündin ab sofort ein Leinen- und Maulkorbzwang auferlegt. N Maulkorb. Für einen... keine Ahnung, was das ist. N Mix aus Rauhhaardackel und Bologneser? Ich meine, keine Frage, sie wird sicherlich zu diesem Test gehen/gehen müssen... aber meine Fragen: 1. Wie kann es sein, dass trotz Vorhandensein von mehreren unparteiischen Zeugen irgend jemand, der eine Anzeige erhalten hat, ja sogar abgehauen ist nach dem Vorfall, auf ein Amt rennt und es zu solchen Maßnahmen kommt? 2. MUSS meine Freundin den Hund vorstellen oder reicht erstmal ein Schriftwechsel/Gespräch mit dem Amt zusammen unter Anwesenheit der Zeugen, dass sich die Sache nicht so abgespielt hat? 3. Kann meine Freundin irgend etwas gegen diese "Falschaussage" unternehmen? Vielleicht kennt sich jemand aus. Danke LG S


Itzy

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ich würde an Ihrer Stelle erstmal mit dem Amt schriftlich kommunizieren. Schreiben wie es war, Zeugen benennen, die Anzeige gegen die Frau erwähnen usw. Und dann mal abwarten.


Trini

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Ich würde das Amt an die Polizei verweisen. Der Vorgang hat ja sicher eine Nummer. Trini


Meyla

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Gleich zum Amt gehen und das Gespräch suchen. Kopie der Unterlagen zu dem Vorfall mir nehmen, damit die sich ein Bild machen können. Und freundlich sein... das erleben die selten und sprechen da einfach deutlich besser drauf an. Manches kann man in solchen Gesprächen ganz toll regeln, ohne großen Aufriss. Die Oma meines Freundes konnte auf die weiße auch viel ausräumen (Falschaussage durch eine Hunde hassende Kita, ihr 30kg zu fetter Labrador habe dort Kinder gejagt und solche Scherze...). Ob der Maulkorb dann weiter dran bleiben muss... keine Ahnung! Ich weiss nicht ob das Amt aufgrund einer einzelnen, ungeprüften Aussage eine gültige Verordnung verhängen kann oder ob sie sich nicht grade für wichtiger nehmen als sie manchmal sind. Kommt ja auch mal vor!


Alhambra

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Ich würde beim Amt anrufen, den Fall schildern und auch Zeugen benennen und auf den Polizeieinsatz hinweisen. Und dann auch eine Gegenanzeige beim Amt machen, falls das nicht schon von Seiten der Polizei geschehen ist. Irgendwas muss ja gelaufen sein, sonst hätte die Frau doch nicht die Adresse deiner Freundin oder? Dann weiß sie aus erster Hand, was sie zu tun hat. Vielleicht gab es schon mehrere Vorfälle und sie will sich ins bessere Licht rücken und kommt daher mit dieser Anzeige um die Ecke. Vielleicht keine Haftpflichtversicherung? Alles möglich, aber sich aus dem Staub machen und nicht mal der Polizei die Tür öffnen deutet doch auf einen gewissen Charakterzug hin. Ob sie dagegen angehen kann wegen Falschaussage, sollte sie ggf. bei der Polizei erfragen. Mit Zeugen steht sie zumindest nicht auf verlorenem Posten. Und es sollte was passieren, wenn ein kleines Kind dazwischen geraten wäre, hätte die Sache auch übel enden können. Wenn jemand einfach abhaut und sich der Verantwortung entzieht, sollte er keinen Hund halten (dürfen).


lilly1211

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Heute ist tag der hundebisse im rub. Krass. Die dritte frage heute. Ich würde zu diesem Amt gehen und freundlich erklären wie es war. Und die Unterlagen der Polizei vorlegen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

". Kann meine Freundin irgend etwas gegen diese "Falschaussage" unternehmen? " Den Spieß umdrehen und ihrerseits zum Veterinäramt rennen, da dies offenbar die richtige Stelle ist, die Maßnahmen einleiten kann und es auch tut (im Gegensatz zur Polizei)?


Annimais

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Vielleicht vom Tierarzt attestieren lassen, dass ihr Hund schon sehr alt und demzufolge nicht in Lage ist, einen Wesentest wahrzunehmen. Und auf jeden Fall das Gespräch mit dem Amt suchen. LG


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von Annimais

leider schon mehrfach gebissen worden. (Es ist eine franz. Bulldogge und andere Tiere fühlen sich durch die Atemgeräusche wohl irritiert). Den einen besagten Hund bzw. den Hundelhalter haben wir auch angezeigt, da das Tier sehr aggressiv ist. Er hat sich auch schon von der Leine losgerissen und hat meinen kleinen Freund, der mit seiner Besitzerin gelaufen ist angegriffen. Unter Hundebesitzern ist er Bekannt als "aggressiv". Mein kleiner Freund hat am Zaun geschnüffelt und der andere Hund (Jack Russel) war hinter dem Zaun. Er verbiss sich sofort in die Schnauze meines Freundes und liess nicht mehr los. Und das morgens um 6.30Uhr. Ich habe laut um Hilfe geschrien bis endlich die Besitzerin rauskam, einen Gartenschlauch nahm und auf die Tiere Spritzte, um Ihren Hund davon zu überzeugen, die Schnauze loszulassen. Ich habe so geweint und war fix und alle und die blöde Kuh meinte, selber Schuld wenn Sie Ihren Hund an unserem Gartenzaun schnuppern lassen.... und liess mich mit dem Blutenden verletzten Hund zurück. Daraufhin hat die Besitzerin meines Freundes Anzeige erstattet (weil dies nicht der erste Vorfall mit besagtem Hund war). Die Jack Russel Halterin bekam wohl Besuch und dem Hund wurde kein Maulkorb verpasst. Ihr wurde lediglich auferlegt, Schilder am Zaun anzubringen, dass der Hund beissen konnte und im unteren Bereich musste sie einen "Hühnerzaun" anbringen, dass er mit der Schnauze nicht mehr durchkommt, da es ja auch eine Kinderhand sein könnte, die dort Blumen pflücken möchte.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Bei der Pilizei muss der Vorfall eine Aktennumner haben (weiß nicht genau wie das heißt, die haben so eine Art Tagebuch, in das jeder Vorfall eingetragen wird). Die Nummer würde ich mir als erstes besorgen und dem Amt mitsamt einer Schilderung des Vorfalls mitteilen. Dann mal die Antwort abwarten. Silvia


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ein Wesenstest wird. m.E. nur veranlasst, wenn es eine "große" Bissverletzung gab. Wurde sowas denn von der Gegenseite behauptet oder vermutet deine Freundin nur, dass die andere Frau Falschangaben gemacht hat? Ggf. würde ich da erstmal Akteneinsicht fordern bzw. anfragen, was genau zur Last gelegt wird - und zwar BEVOR man selber irgendwas dazu äußert. Soweit ich das kenne, wird nicht sofort ein Wesenstest (der ist recht aufwändig) gemacht - zumindest nicht, ohne den/die Hundehalter*in vorher zumindest angehört (meist schriftlicher Anhörungsbogen - so ähnlich wie beim Bußgeldbescheid wg. Tempoüberschreitung) zu haben. Das ist doch auch gar nicht erfolgt oder lag ein Anhörungsbogen bei? Wenn sie eine schriftliche Stellungnahme abgibt, dann gleich das AZ der Polizei beifügen, wie hier schon jemand anmerkte. Das Geschilderte kommt mir echt komisch vor... Ich hoffe, die Hundedame hat sich von dem Schreck erholt, die Wunde ist mittlerweile verheilt (apropos: war sie denn beim Tierarzt?) und letztlich regelt sich alles irgendwie. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Selber mit Zeugen zum Ordnungsamt gehen und Anzeige wegen Falschaussage aufgeben bei der Polizei. DIE wurde ja verständigt kurz nach dem Vorfall, also ginge die Sache bei mir jetzt auf jeden Fall weiter. So einen alten Hund jetzt noch Maulkorb verpassen, würde ich nicht zulassen. Und so ein Wesenstest kostet eine schöne Stange Geld, würde ich auch nur zahlen wollen, wäre mein Hund wirklich schuld gewesen. Wir haben 220 euro für den Wesenstest bezahlt.


Ellert

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Alleine mit den Zeugen sollte man ihr so beikommen Die Tierarztrechnung würde ich mit Anwalt einfordern mit Zeugen hat die Dame ganz schlechte Karten. Ich frage mich wenn das nun so ausgeht wen kennt die Dame denn bei den Ämrtern dass die mit Kanonen auf Spatzen schiessen auf Grund einer einzigen Behauptung ? dagmar


Carmar

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Vor Wochen war der Vorfall und jetzt kommt ein Schreiben? Das ist mehr als merkwürdig. Ist das Schreiben überhaupt echt?


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Der Gedanke kam mir auch schon ;)


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Das ist eine gute Frage. Bei gefährlichen Hunden wird doch eigentlich sofort reagiert.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Wegen der Falschaussage auf jeden Fall zur Polizei,mit den Zeugen. Es gibt bei der Polizei einen Nachweis was passiert ist,aktennummer damit zum Veterinäramt gehen.


Sille74

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Auf dem Bescheid vom Amt müsste eigentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf sein, in der dargelegt wird, was man in welcher Form bis wann dagegen machen kann. Vermutlich kann man schriftlich Widerspruch einlegen. Da würde ich mich dran halten. Dabei klar benennen, dass es ein Widerspruch gegen den Bescheid sein soll, der Hund der Freundin nicht gefährlich ist und den Vorfall aus Eurer Sicht schildern und auf die Polizeiakte verweisen.