Mitglied inaktiv
wegen dem Erbschein: Wir hatten es vor gut zwei Jahren da starb meine Oma und es gab ein Testament in dem stand das halt alles aufgeteilt werden soll ect... Dann ungefähr ein halbes jahr später taucht ein Erbschein auf aus dem jahre 75* wo meine Oma das Haus meinem Vater "vermachen" wollte und dieses galt dann,demnach wären Geschwister leer ausgegangen (ausser pflichteil) des Friedens willen hat mein Vater dies abgelegt aber er hätte diesen Anspruch erheben können. lg
Liebe MeuseMama, ein Erbschein nach einer Person kann nur nach deren Tpd aufauchen - was da aus 1975 auftauchte, war aber vielleicht ein Erbvertrag? Oder ein früheres Testament? Aber jedenfalls kein Erbschein nach deiner Oma. LG, M.
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sorry ja es war der ErbVERTRAG und nicht der Erbschein *schäm* sorry
...das wird häufig unter Eheleuten vereinbart. Darin setzen sich die Eheleute gegenseitig als Erben ein und legen gleichzeitig fest, daß die leiblichen Kinder der beiden zu gleichen Teilen die Erben des letztversterbenden sind. Dieses Testament kann nur von beiden Ehepartnern widerrufen werden (ist einer der beiden zwischenzeitig verstorben, geht gar nix mehr), daher sind spätere anderslautende Testamente einer der beiden Ehepartner ohne Widerruf des ersten Testamentes nichtig. Ich hatte mal eine Kundin, deren Eltern auch ein Berliner Testament gemacht hatten und zwar bevor ihr Vater zurück an die Front nach Russland mußte. Mangels eigener Kinder setzten sie die zum Zeitpunkt des Todes des Letztversterbenen lebenden leiblichen Kinder seines Bruder eines. Blöd nur, daß er widererwarten beim Heimaturlaub seine Frau geschwängert hatte (vorher hatten sie es jahrelang erfolglos versucht) und aus dem Krieg nicht mehr zurückkehrte. Testament nicht widerrufbar und Tochter ging somit beim Tod ihrer Mutter leer aus, ihre Cousine erbte alles.
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