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Hilfe: Widerspruch gegen Ablehung Kinderzuschlag!

Hilfe: Widerspruch gegen Ablehung Kinderzuschlag!

Mitglied inaktiv

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hallo, ich habe eine antrag auf kinderzuschlag gestellt. nun erhalte ich heute post, dass dieser abgelehnt wird, aufgrund dessen: ".... Ihr Kind verfügt über Einkommen, das die HÖhe des Kinderzuschlages erreicht. Deshalb ergibt sich kein Kinderzuschlag für dieses Kind (§6a Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Sätze 1 und 2 BKGG..." wie kann ich dagegen widerspruch einlegen. bzw. wie schreibe ich sowas. es ist nämlich wie folgt: ich habe vor dem erziehungsurlaub algI bekommen. ab 02/07 erhalte ich 300 € erziehungsgeld und das kindergeld (154 €) habe ich sowieso. das ist das einzige geld, was ich bekomme. miete muss ich aber 590 € bezahlen, gut, mein freund unterstützt mich mit der hälfte der miete..., dann wollte das amt noch darlehen über mein auto haben und über div. versicherung. habe ich alles hingeschickt... auch den bew.bescheid vom a.-amt, sowie den abmeldebescheid wg. mutterschaftsgeld. geht das amt jetzt davon aus, dass ich wieder alg beantragt habe?! können die da so einfach von ausgehen? das ich "nur" erziehungsgeld bekomme wissen sie auch nicht. wie schreib ich denn da nun am besten den widerspruch? danke schonmal. manja


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Hallo weiß nicht ob dir schon jemand geholfen hat aber wenn du allein mit deinem Kind wohnst und nur Erz,Geld und Kindergeld gegebenfalls Unterhalt fürs Kind dann hast du doch auf Hartz4 anspruch ansonsten so wie du schon angesprochen hast alles noch mal kopieren und wieder reinschicken .LG