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Hilfe Nebenkostenabrechnung

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Hallo, vielleicht kann mir ja hier einer helfen, vielleicht ist ja selbst ein Vermieter dabei. Also: Im vergangenen Jahr haben wir die NK Abrechnung für 04/2005 bis 03/2006 bekommen, ordnungsgemäß im Febr. 2007. Aufgrund einer erhöhten Nachzahlung mussten wir dann ab April 2007 höhere NK bezahlen, soweit so gut. Jetzt bekam ich heut die NK für 04/2006 bis 03/2007, wieder eine NZ. Ich hab beim Nachrechnen gesehen, dass die niedrigere Vorauszahlung zugrunde gelegt wurde und nicht die höhere aufgrund der letzten Abrechnung. Diese würde erst in den nächsten Zeitraum einfließen, da die ja erst ab 2007 gezahlt würde, sagte man mir auf Nachfrage. Ich versteh das nicht, ist das so korrekt? Ich dachte, das wäre dann Sinn der Sache, dass man im nächsten jahr nicht nochmal nachzahlt?! Wer kennt sich aus und kann mir vielleicht helfen? Vielen Dank schonmal Liebe Grüße Jane


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Hallo Jane, ja das ist korrekt da ihr ja in dem Zeitraum der jetzt abgerechnet wurde, noch die geringeren Vorauszahlungen geleistet habt. Ich finde aber, euer Vermieter läßt sich ziemlich viel Zeit mit der Abrechnung. Liebe Grüße Karo


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m.E. ist es auch richtig, dass die erhöhte Nachzahlung noch nicht eingerechnet wurde, du zahlst ja jeden Monat für genau den Monat, also erst ab April 2007 lg, jule


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Also die Nachzahlung ist so schon korrekt. Du hast ja für diesen Abrechnungszeitraum auch nur die geringeren Nebenkosten gezahlt, oder? Aber etwas anderes: Ich glaube Du musst gar keine Nebenkosten mehr zahlen für das Jahr 2006 Der Vermieter muß das ganze Jahr 2006 bis spätestens 31.12.2007 abgerechnet haben. Und Eure Abrechnung kam ja später, oder?


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lisah hat recht, die abrechnung für 2006 ist bereits verjährt


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Hi, die Nebenkostenabrechnung von Jane und 3 ist korrekt eingegangen: "Schickt der Vermieter die Abrechnung nicht spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode, muss der Mieter die Nachforderung gar nicht bezahlen. Laut BGH können Mieter aus Unkenntnis trotzdem überwiesene Beträge sogar zurückfordern (Az. VIII ZR 94/05). Nach Entdeckung des Irrtums haben sie dafür drei Jahre Zeit. Wichtig: Der Anspruch des Mieters auf eine Erstattung von Nebenkosten bleibt auch bestehen, wenn der Vermieter verspätet abrechnet." Bevor solche Ratschläge wie deiner gegeben werden, sollte man doch einmal nachschauen, ob das richtig ist, was da empfohlen wird! Wegen eines solchen Tipps noch Ärger mir dem Vermieter in Kauf zu nehmen, ist doch mehr ungünstig, denn irgendwann wird die Wohnung an denselben ja auch mal wieder übergeben und eine zu pingeliger Wohnungsabnahme hat schon so manchen in den Wahnsinn getrieben... Dass ein Mieter seine Rechte wahrnimmt, sollte außer Diskussion stehen. Allerdings muss man genau wissen, was rechtens ist und was nicht! Also Jane... ich kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschließen, was deine nebenkostenabrechnung anbetrifft... nach deiner Schilderung scheint sie soweit ok zu sein. LG, W


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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! *ggg* Ratet bitte keine juristisch FALSCHEN Sachen, wenn ihr sie nicht genau wisst! Die Nebenkosten können zurück gefordert werden, aber erst, wenn die Abrechnung länger als 12 Monate nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraumes verbummelt wurde... Janes Vermieter ist zwar nicht der Schnellste, aber noch absolut im grünen Bereich! LG, W


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Vielen Dank für eure Antworten. Ich glaub wohl auch, dass es so korrekt ist, man wird nur immer ganz kirre, weil er wohl im Zeitraum, aber eben so spät abrechnet. Aber nächstes Jahr wirds dann bestimmt besster lach :-) Danke Jane


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Das mit dem Zeitraum hab ich ja gewusst. Habs ja auch im Ausgangspost geschrieben, dass er ordnungsgemäß im Februar abgerechnet hat, also innerhalb der 12 Monate. Also streitet Euch nicht dewegen, ich habs gewusst und Wilma hats noch mal untermauert. Danke. Ich dacht nur, irgendwie komisch, hab ja nun schon fast ein Jahr die höhere Miete gezahlt, aber nu is so wies ist. Liebe Grüße Jane


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Jetzt habe ich so groß mit dem Gesetz geprotzt und vergessen es anzugeben... *schäm* LG, W


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Im Hauptforum habe ich mir die Fingers wund getippt...nichtmal der abgetippte Paragraph nebst Inhalt konnte überzeugen *seufz* Warum reicht das hier im Aktuell?


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Ich mache auch Nebenkostenbrechnungen, der Vermieter nimmt die tatsächlich gezahlten Nebenkosten als Berechnungsgrunglage, passt schon! Aber eigentlich wollte ich Dich trösten: die Nebenkosten wie Gas, Heizöl, Wasser, usw, sind enorm gestiegen! Ich merke es jedes Jahr wieder, echt ein Hammer, aber Du bist nicht allein! LG


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Hi! Da ihr gerade über Nebenkostenabrechnungen diskutiert, habe ich mal eine kurze Frage. Unser Hause wurde bis September 2006 von einem Insolvenzverwalter verwaltet, die aber eine Hausverwalterin für das Hause beauftragt haben. Wir haben unsere Miete mit dem Insolvenzverwalter verhandelt, der ist 30 € mit der Miete runter gegangen. Was wir nicht gewusst haben ist, dass er damals die Nebenkosten um 30 € gesenkt hat. Jedenfalls haben wir statt 132 € nur 102 € an den Insovenzverwalter gezahlt, der wiederum hat an die Hausverwalterin 132 € gezahlt. Am 29.12.07 kam von der Hausverwaltering die Nebenkostenabrechnung für 2006 (lag leider noch im Zeitlimit, ist jedes Jahr so) und die hat als gezahlte monatliche Nebenkosten 102 € angesetzt. Aus einem Schreiben von unseren neuen Vermietern (die das Haus gekauft haben) haben wir erfahren, dass die Hausverwalterin aber monatlich die 132 € vom Insolvenzverwalter bekommen hat. (Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend) Daraufhin haben wir gegen die Abrechnung 2006 Einspruch eingelegt, mit der Begründung dass sie für unsere Wohnung (egal von wem) 132 € an Nebenkosten bekommen hat, als Beweis haben wir das o.g. Schreiben beigelegt und haben dadurch die geforderte Nachzahlung gekürzt. Bis jetzt kam von ihr aber keine Antwort auf unseren Einspruch. Meint ihr wir kommen damit durch?


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Hm, habt ihr es schriftlich, dass sich der Mietzins für die KALTMIETE verringert hat? Ich konnte es Deiner Darstellung nicht ganz entnehmen. Wenn ihr das schriftlich habt, müsstest Du durchkommen. Aber wie gesagt: Nur wenn sich die Kaltmiete verringert hat. LG


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Also: Ihr müsst das schriftlich haben, dass ihr 132,-€ Nebenkosten bezahlt habt. Meine Meinung, ansonsten wirklich Anwalt, denn die Nebenkosten gehen bei euch anscheinend um zu viele Ecken:-) Viel Glück, lg


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Ja, das haben wir schriftlich. Dann hoffe ich mal, dass die Hausverwalterin das auch so sieht. Du glaubst gar nicht was wir mit der bzgl. Nebenkosten, vor allem für 2005 schon durch haben. Aber wir sind damals auch durchgekommen. Wir wohnen auf dem Dorf und die Hausverwalterin hat ihr Büro auch bei uns im Dorf, aber wir schreiben uns nur per Einschreiben mit Rückschein und grüssen tut sie uns auch nicht mehr. Muss ich auch nicht haben,wenn ich dadurch Geld sparen kann. :-) Gott sei dank hat sie von unseren neuen Vermietern die Kündigung bekommen und mit denen ist ein echt gutes Auskommen. LG Kathrin