Mitglied inaktiv
Es geht um eine Digicam, die wir zu Weihnachten kauften. Meine Mutter wollte sie zurückgeben und bekam gerade im GESCHÄFT gesagt, dass das Rückgaberecht nur für Katalogkäufe gelten würde.....*oh*...??? Ist das so? Ich dachte, das 14-tägige Rückgaberecht würde generell gelten? Klärt ihr mich bitte auf? Sie bat mich gerade per sms, es "fix" abzuklären! LG Flocke
Hallo, Flocke, ich denke, da muss deine Mutter sich einen freundlichen, sehr, sehr freundlichen Ton angewöhnen, denn die gute Frau hat Recht: Populäre Rechtsirrtümer. Teil 3: Rückgaberecht Geschrieben von RA Kadelke 29. November 2007 Wer eine Sache kauft, kann diese Sache innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung gegen Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer zurückgeben. Ohne daß weitere Umstände hinzutreten, stimmt aber an dieser Aussage zunächst gar nichts. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten, das ist einer der ehernen Grundsätze der Juristerei. Die Gelehrten bemühen an dieser Stelle gerne die lateinische Entsprechung “pacta sunt servanda”. Damit ist klargestellt, daß ein einmal wirksam geschlossener Vertrag einzuhalten ist, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu. Denkbar sind solche besonderen Umstände in vielen Variationen, manche hat das Gesetz auch speziell geregelt. Hierzu gehören die Fälle, in welchen der Gesetzgeber den Verbraucher besonders schützen will, weil dieser zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einer gegenüber dem Vertragspartners schwachen Position war. Eine solche Lage liegt etwa vor, wenn der Verbraucher durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen zu einem Vertrag bestimmt wird. Dann steht dem Verbraucher ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht zu (was zwei verschiedene Dinge und ggf. Stoff für eine weitere Folge in dieser Reihe sind), § 312 BGB. Eine vergleichbare Regelung gibt auch für den Bereich der Fernabsatzverträge, bei welchen der Vertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird (§ 312d BGB). Das betrifft also auch die vielen Fälle des Kaufs über das Internet. Neben diesen Regelungen gibt es noch weitere. Keine solche gesetzliche Ausnahmeregelung besteht aber für den Kauf etwa im Kaufhaus. Soweit hier Kaufverträge rückgängig gemacht werden, ohne daß die Sache einen Mangel hat oder eine andere Leistungsstörung vorliegt, beruht die Rückabwicklung entweder auf Kulanz des Verkäufers oder auf dessen freiwilliger Leistung (zu der er sich u.U. selbst in AGB verpflichtet hat). Aber Vorsicht: Nur die Werbung mit einem Rückgaberecht im Kaufhaus berechtigt nicht per se zur Rückgabe. Hält der Händler dieses Versprechen nicht ein, liegt u.U. nur ein Fall des unlauteren Wettbewerbs vor, ohne daß der Verbraucher aber selbst ein klagbares Recht auf Umtausch erwirbt. Übrigens sind auch 14 Tage nicht immer richtig. Je nach Sachlage können daraus auch ein Monat oder sechs Monate werden. LG und viel Erfolg, AyLe
Jepp, Fernabsatzgesetz geht hier nicht. Man kann nur auf Kulanz des Verkäufers hoffen, wenn man die Ware vor Ort gekauft hat. Ausnahme => Sachmängel
die butter von tengelmann kann man auch nicht 2 wochen nach dem kauf zurückbringen....
Habe zwar keinen Tengelmann vor Ort, aber bei Mini-Mal ist bei jedem 2. Kauf schon was schlecht *örks* Erst gestern war der vakuumverpackte aus dem Kühlschrank gezogene Käse verschimmelt..so in der Mitte, von Außen nicht sichtbar. Gut möglich das das Kulanz ist, aber soviel Geld verschenke ich dann doch nicht ;-)
na das ist ja ein sachmangel, wenn sie ranzlig ist. ich hatte mal motten im reis von edeka, hab ich natürlich auch zurückgebracht...
Haste Lust zu zicken? Welch hilfreicher Beitrag...*Krallenausfahr* Ich habe lediglich GEFRAGT, ihr Lieben:-) Ich habe in Erinnerung, dass ich mal ein im GESCHÄFT gekauftes Notebook zurückgab. Man sagte mir bereits beim Kauf, dass das möglich sei. Natürlich weiss ich heut nicht mehr, ob das aus Kulanz geschah oder ob es sich um eine gesetzliche Regelung handelt. Daher fragte ich ja! @AyLe Wieso muss sie sich den freundlichen Ton "angewöhnen"???? LG Flocke
Entschuldige, war wirklich blöd und missverständlich ausgedrückt. Ich wollte damit sagen, von "fordernd" auf "bittend" umstellen.... Ich kenne das ja von mir selbst, wenn ich denke mit Recht zu handeln, nun ja, dann werde ich auch recht fordernd... und wenn nicht, dann kann ich sehr, sehr "schleimig-nett" werden ;) That was meant.... LG, AyLe
Zur Not Google doch, die Gesetzestexte gibt es auch online ;-) Freundlicher Ton => Hoffnung auf Kulanz ;-)
wenn ich zicke, sieht das anders aus, das war lediglich ein vergleich mit einem kaufvertrag, der tagtäglich geschlossen und uns sicher allen geläufig ist. mann mann mann, ist eigentlich vollmond oder was???
Ja so ähnlich versuche ich die Sache auch immer zu regeln! Anders hätte es keinen Sinn. Es ist eine zwiespältige Angelegenheit, bei der jetzt ein Katalogkauf natürlich von Vorteil gewesen wäre. Denn: ob tatsächlich ein Mangel vorliegt oder lediglich ein "kleines Defizit", mit dem man aufgrund des Preises hätte rechnen müssen (wir haben lediglich 300€ dafür bezahlt), ist die Frage! Leider nimmt das Mikro das Motorengeräusch des Kassettenlaufwerkes dermaßen stark auf, dass die Tonqualität massiv darunter leidet:-( Mangel? Keine Ahnung....ich hab noch keine weitere sms von ihr, obs geklappt hat. Hab ihr lediglich mitgeteilt, dass der Verkäufer im Recht ist und sie "Plan B" (Variante Augenaufschlag beispielsweise) abrufen soll! LG Flocke
Wäre (Kulanz) ne Möglichkeit. http://www.geschenke-umtauschen.de/geschenke-umtauschen-beispiele.html oder Augenaufschlag *gg*
die Digicam für diesen Zweck gekauft hat, und sich dementsprechend im Geschäft beraten ließ, dann liegt u.U ein Beratungsfehler vor, und du hast doch ein Rückgaberecht. Lg reni
Aber du auch...."minningstens" genauso viel, pflegt meine Tochter zu sagen! *bäh* Ich dachte aufgrund meiner besagten "Notebook-Erfahung", dass eventuell ein Unterschied zwischen dem Kauf eines teuren elektronischen Gerätes und dem Kauf eines Päckchens Butter besteht. War ein Irrtum, weiss ich nun.... Schien Kulanz des Geschäftes gewesen zu sein damals! LG Flocke
Ich hab einfach meine Tage. Das wirds wohl sein LG, alex
ich hab doch letztes jahr in einem solarium gearbeitet. dort mußten wir flatrates verkaufen, zwischen 20 und 40 euren/monat einjahres- und zweijahresverträge. die leute kamen dann auch und wollten zurücktreten, in der irrigen meinung, sie hätten ein 14tägiges "rückgaberecht". mein damaliger chef hat mir und den kunden das eben auch mit der butter gesagt. von der sache her ist ein kaufvertrag ein kaufvertrag, egal ob 70 cent oder 7000€ und leider sind solche verträge "servanda" außer haustür oder inet oder telefon oder katalog.... ich hatte es nicht zickig gemeint.
Ok.....wieder lieb! (sorry....ich habs heut mit meiner Tochter....;-)) Ich kann mich ja auch dunkel erinnern, es mal so gelernt zu haben. Haustür-Internet-Katalaog....ja da gab es einen Unterschied....:-) Bitter! Ich werde in Zukunft wohl noch etwas vorsichtiger sein. In Anbetracht dieser nicht ganz neuen, aber jetzt SICHEREN Erkenntnis! Dann darf ich die Flockenarche im Auge behalten...? LG Flocke
ich muß unten grad rudern, damit ich alex noch mit ins böötchen holen kann :-))))
und wo fahren wir dann hin? LG, alex
wir fahren dann zum kinder aus der verwahrlosung holen, sammeln sie alle ein und verteilen sie an liebevolle eltern. butterflocke und ich werden in der zukunft eine flockenarche oder eine buttervallie in form eines vereins gründen, der sich darauf spezialisiert, unbürokratisch zu helfen. leider wird das noch ein bißchen dauern, bis zumindest ich meine kinder auf einen guten weg gebracht habe und mehr zeit habe. aber vernachlässigte kinder wird es immer geben...deswegen ist es nie zu spät.
man kann vom Kauf zurücktreten. Kann man nicht prinzipiell innerhalb einer Frist vom Kaufvertrag zurücktreten? Ich weiß das man nicht immer das Bargeld bekommt, sondern auch mal eine Gutschrift. Aber "Umtauschen" kann ich doch alles innerhalb einer bestimmten Frist? pauline
Liest sich leichter als der trockene Gesetzestext aber sagt leider wohl das gleiche aus: http://www.verbrauchernews.de/vertraege/recht/0000017960.html Grüße
Die Sache ist geklärt! Dass es am Augenaufschlag meiner Mutter lag, wage ich zu bezweifeln. Auf jeden Fall wird nun ein anderes Gerät bestellt, das diesen Mangel angeblich NICHT vorweist. Wieder etwas dazugelernt.....*puh* LG Flocke
Die letzten 10 Beiträge
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule
- Forum jetzt echt komplett kaputt erneuert => liest hier die Redaktion eigentlich noch mit?
- Hinweis - neues Porto Warensendung ab 01.07.
- Sonnenbrillen Frage (Brillenträger)
- Gurkenpflanzen Frage
- israelische Siedler überfallen christliches Dorf in Israel
- Gaza
- China-Falle
- Keine Meinungen zu Iran/Israel?