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Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls - ???

Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls - ???

bezaubernde_Ginella

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Hallo, aufgrund eines Bandscheibenvorfalls habe ich MT + Fango verschrieben bekommen. Jetzt steht auf der Verordnung "Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls" Beim Telefonat mit der Physiotherapiepraxis meinte die Sekretärin, sie müsse erstmal Rücksprache mit dem Therapeuten halten. Fragen: 1) Was bedeutet außerhalb des Regelfalls? 2) Was für Konsequenzen hat das für mich / für die Therapieeinrichtung? 3) Hat die Rücksprache überhaupt etwas mit diesem Regelfall zu tun? Bin für jede sinnvolle Antwort dankbar!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bezaubernde_Ginella

Hallo, 1.) also Verordnung a.h. d. R. heisst, dass Du entweder in diesem Quartal schon mehrere Rezepte (ich glaube 2) hattest und jedes weitere hängt von der Zustimmung der Krankenkasse ab oder Du hast statt 6x MT+Fango 10x auf dem Rezept verordnet bekommen. 2.) Es hat die Konsequenzen, da VOR Behandlungsbeginn geklärt sein muss, ob eine Verzichtserklärung mit der jeweiligen Krankenkasse vorliegt oder ob Du das Rezept vorher zur Genehmigung einreichen musst (wir haben bei allen großen Kassen Verzichtserklärungen). 3.) Eigentlich hat das nichts mit dem Therapeuten zu tun, sondern ist eine verwaltungstechnische Angelegenheit, da einige Punkte (s. Punkt 2) erfüllt sein müssen, so muss auch unbedingt unten auf dem Rezept eine medizinische Begründung des Arztes stehen, warum Du noch ein Rezept benötigst. Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte!


dr.snuggles

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guck mal, hier stehen die facts http://www.physio.de/zulassung/HMR-1-2.htm


bezaubernde_Ginella

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Unten steht: Fortsetzung notwendig, da sonst Verschlimmerung der Krankheit droht. Was heißt "wir haben bei allen großen Kassen Verzichtserklärungen" - wenn ich bei der BKK versichert bin, geht das einfach so durch, oder muß ich es einreichen, oder macht das die Praxis? Sorry, ich hab keine Ahnung von der Thematik.


bezaubernde_Ginella

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Danke snuggles, die Seite hab ich auch schon gefunden, aber das ist mir zu theoretisch


dr.snuggles

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Antwort auf Beitrag von bezaubernde_Ginella

pardon, hätte ich mir auch denken können. ist in der tat sehr theoretisch, aaaber: sakra ist doch physio, die müsste es wissen!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bezaubernde_Ginella

Wenn die Praxis eine Verzichtserklärung vorliegen hat, dann muss das Rezept nicht vorher von der Krankenkasse genehmigt werden, sondern die Krankenkasse "verzichtet" darauf und vertraut - ganz banal gesagt - dem Arzt. Das vereinfacht den Vorgang. Aber das muss Dir die Praxis sagen, die wissen ja, wo sie Verzichtserklärungen haben und wo nicht, da hast Du erst mal nichts damit zu tun. Hat sich die Sekretärin schon wieder gemeldet?


bezaubernde_Ginella

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Naja, Du kannst ja auch nicht ahnen, daß ich kein Fachtheoretiker bin


bezaubernde_Ginella

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Meine bisherige Therapeutin ist krank. Die Sekretärin meinte, ich soll morgen einfach mal kommen, dann wird man alles weitere sehen. Was immer auch das bedeuten mag... Aber Kosten können da keine auf mich zukommen, oder? Ich meine, wenn die KK sich quer stellen sollte und die Praxis schon therapiert hat?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bezaubernde_Ginella

Also, bei uns war das so, dass wir (die Praxis) die Verantwortung der Prüfung hatten, ob das Rezept genehmigt ist. Unsere Sekretärin hat das auch mal verschlampert, die Therapie wurde durchgeführt und wir blieben auf unseren Kosten sitzen, aber nicht der Patient. Ich denke nicht, dass das auf dich abgewälzt werden kann. Frag`doch morgen einfach mal direkt in der Praxis nach.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bezaubernde_Ginella

Ich bekomme nur diese Rezepte. Das heißt 1. dass ich gleich 12x bekomme anstatt 6x und dass ich nach Beendigung des Rezeptes gleich wieder eins bekomme. Somit zum Dauerpatienten werde. Weil, so wie es drinsteht, nach Absetzen der Therapie geht es mir gleich wieder schlechter (Dauerverkrampfung/blockade im Brust-und Halswirbelbereich) Grüßle Silvia P.S. Ich hab das noch nie anders als beim Physio vorgelegt udn die Kassen haben das immer anstandslos genehmigt


Sakra

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normalerweise wird ausserhalb des regelfalles verordnet, wenn mit der herkömmlichen anzahl an behandlungen das therpaieziel nicht erreicht werden kann. es gibt viele chronische erkrankungen die darunter fallen und auch bei bandscheibengeschichten ist von vornherein meist klar, dass sie nicht mit 18 behandlungenkrankengymnastik das therapieziel erreichen. wieviele behandlungen hattest du schon vorher? dir stehen laut heilmittelkatalog 3 rezepte a 6 behandlungen zu. vorher braucht er eigentlich nicht ausserhalb des regelfalles verschreiben. in den meisten fällen begründet es der arzt der krankenkasse, in den seltensten fällen muss der patient sich selbst kümmern. deshalb vielleicht die frage der sekretärin. wir hatten in den letzten jahren einen fall, bei dem wir die begründung einreichen mussten. eigentlich solltest du damit verschont bleiben. bezahlen musst du ausser die übliche zuzahlung auch nicht mehr.