Leewja
ich habe hier eine alte Dame, bettlägrig, dement, redet nicht, bewegt sich nicht. sie hat eine betreuerin, die das eben beruflich macht, beide kinder wollten das nicht übernehmen (emotional und zeitlich). Diese alte dame kommt mir heute nicht gut vor, es ist nur so ein gefühl, aber.... nun ja, die gesetzliche betreuerin ist NICHT erreichbar, ich habe telefoniert, gefaxt, es gibt weder eine handynummer noch eine adresse, nur eine festnetznummer, faxnummer und ein postfach..... da die dame keine patientenverfügung hat, bin ich verpflichtet, zu versuchen, sie zu reanimieren, wenn sie heute sterben sollte.... ich würde gern mit der betreuerin darüber sprechen, wieviel im falle eines falles noch gemacht werden soll, sie hat ja die "gesundheitsfürsorge" und kann/muss/soll genau solche sachen im sinne der betreuten entscheiden, aber ich kann sie ja nicht erreichen... die töchter habe ich kontaktiert, wir haben geredet, sie sagen, die mutter würde es nicht wollen, aber das ist rechtlich nicht sicher für mich, ganz egal, was ich oder irgendjemand für sinnvol, richtig, menschlich halten würde. würdet ihr diese betreuerin dem zuständigen amtsgericht melden und euch beschweren? ich hab irgendwie hemmungen, ich war in so einer situation auch noch nicht....
Gerade weil sie die Verfügungsgewalt in Gesundheitsfragen hat,muss sie erreichbar sein. Ich habe zwei Schwestern. Beide haben geistige Behinderungen und jeweils eine gesetzliche Betreuerin. Eine arbeitet bei einem sozialen Träger und wir können eine Vertretung erreichen wenn sie krank oder im Urlaub ist. Die andere Betreuerin ist eine freie Mitarbeiterin. Die Richterin am Familiengericht hat explizit darauf hingewiesen das sie erreichbar sein muss.
Ja, würde ich. Ich betreue auch, wenn auch nicht beruflich. Ich habe in unserem Urlaub Blut und Wasser geschwitzt, wenn wir mal mehr als 5 Minuten im Funkloch waren ("Was, wenn genau jetzt...?"). Ich finde, gerade im Hinblick auf die Gesundheitsfürsorge MUSS sie erreichbar sein. Im Zweifel bist Du nämlich die Doofe dabei... Wünsche eine ruhige Nacht.
Das tut mir sehr leid. :-( Ich kenne mich mit der Materie spontan so gar nicht aus, aber nach allem, was ich auf Internetseiten zum Thema Anforderungsprofil und Erreichbarkeit von Berufsbetreuern finden, muss der Betreuer (über Festnetz, Rufumleitung, AB, Handy, Fax, Mail etc.) "zumindest tagsüber zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein". "Betreute und andere Kontaktpersonen (z. B. Kliniken, Gerichte, Betreuungsbehörden, Heime etc.) sollten die Möglichkeit haben, den/die Betreuer/in während der üblichen Geschäftszeiten zu erreichen." Es gibt offensichtlich etliche Betreuer, die ihre Aufgabe und ihre Pflichten anders wahrnehmen, aber gesetzlich dürfte der Berufsbetreuerin Deiner alten Dame wohl eher nichts zu wollen sein. Ich fürchte also, es würde potentiell eher nichts bringen, sich beim zuständigen Amtsgericht zu beschweren... Alles Gute für Eure Nacht, wie auch immer sie weitergehen wird. LG, L.
mich wundert das insofern, als dass ein betreuer ja nunmal die rechte des betruetn übernimmt...jemanden, der klar, nicht dement und redefähig ist, kann ich jederzeit fragen, wie er zu rea und intensivmedizinischen maßnahmen steht, diese dama aber nicht. klar, hätte man mal vorher drüber reden können, aber sie wirkte noch vorgestern (da hab ich sie zuletzt gesehen), nicht sterbend und wir rufen ja nicht prophylaktisch jeden betreuer an....ebensowenig, wie wir jeden selbstentscheidenden fragen.... wir fragen immer nach patientenverfügungen und vollmachtserklärungen, aber wenn es die nicht gibt, fange ich ja nicht mit jedem patienten eine diskussion über diese themen an, wenn nicht abzusehen ist, dass dieser fall eintritt (und nein, sooo alt, dass man sowieso täglich damit rechnen müsste, ist sie nun auch nicht). blöd. jetzt sitz ich da.
ich weiß nicht...dann sollte man vorsorglich vielleicht entsprechende dokumente haben und hinterlegen oder von sich aus ein entsprechendes statement abgeben, wenn der betreute ins KKH kommt...sicherheitshalber einfach. ich meine, die beispiele in dem einen betreuerforum, das ist klar, dafür würde ich auch nicht gerne gestört, einen alkoholiker nach hause zu fahren, wenn er randaliert...oder ähnliches. und ja, eine OP wird zur not auch ohne einwilligung ausgeführt, wenn gefahr im verzug ist. aber solche themen können nunmal auch plötzlich aufkommen. vielleicht ist meine konsequenz, bei jedem betreuten, und wenn er nur mit schuppenflechte kommt, dieses gespräch direkt und innerhalb der üblcihen geschäftszeiten zu führen. nützt mir in diesem fall auch ncihts, die dame liegt in einem anderen stationsbereich, ich hab sie vorher nicht versorgt..... genug gejammert, ändern kann ichs grad nicht, ich hoffe einfach, sie überlebt die nacht.
hm, gefühlsmäßig würde ich sagen so ein Betreuer muss immer erreichbar sein, ansonsten eine Art "Notdienst" wie bei Ärzten oder Apotheken.
Kann ja irgendwie nicht sein, dass eine Betreuung nur "zu Geschäftszeiten" möglich ist
Leewja, ich wünsche Dir dass alles gut geht heute Nacht.
jetzt raff ich mich doch noch auf, ein paar ambulanzbriefe zu diktieren, örgs oder uäh, könnt ihr euch aussuchen
Ich kenne mich in der Sache aus der Betreuer muss nicht 24stunden erreichbar sein julia
wie ich jetzt vorgehe, wenn sie heute nacht reanimationspflichtig WÜRDE? Muss ich dann, weil es keine anderslautenhde aussage von der betreuerin gibt? kann ich nach den gesprächen mit den töchtern vom mutmaßlichen patientenwillen ausgehen? kweine angst, ich nehme nicht das allwissende muttiforum als entscheidung in so einer wichtigen sache, aber vielleicht weißt du es ja?
Normalerweise sollte es in den Klinikakte stehen Wo hat sie vorher gelebt vor dem kh julia
steht es aber nicht. wie gesagt, sie kam nicht geplant zum sterben (entschuldigung, aber sie kam "nur" mit einem relativ banalen hautproblem, keiner hat bei aufnahme dran gedacht, diesen punkt zu klären, weil es nicht NÖTIG erschien, schrieb ich ja oben schon) es GIBT keine aussage/vereinbarung/verfügung dazu, keiner kann das beantworten. DAS ist ja mein problem.
Hallo Leewja, klare (Rechts-) Antwort : Im Zweifel reanimieren; also wenn kein eindeutiger Patientenwille dokumentiert oder erkennbar ist. Dass die Betreuerin nicht erreichbar ist, ist natürlich sehr misslich. "Melden" würde ich die aber nicht (gleich), sondern z.B. morgen vormittags mal nachfragen, wie sie denn nachts/am Wochenende erreichbar ist ? Der Betreuerin ist evt. nicht bewusst, wie ernst und täglich dramatisch die Lage ist ? Gruß Anna
deshalb hoffe ich ja, dass sie dei nacht übersteht...ich hab kein gutes gefühl dabei, jemanden zu reanimieren, der laut aussage der kinder schon keine PEG und keinen SPK wollte.....sie hat aber eben beides bekommen,...
uäh mal wieder
Es ist Sonntag Abend und anscheinend geht es ihr erst seit heute Nachmittag so schlecht??? Falls nicht, dann habe ich das falsch verstanden. PEG verstehe ich nicht - man kann ja auch peripher erst einmal Flüssigkeit geben, ohne dass gleich einer stirbt... Bei Herzinfarkt, Apoplex, etc. ist das ja was anderes... Mich wundert es nur... Ich habe selbst mal in der Endoskopie gearbeitet und PEGs wurden sicher nicht als Notfall gelegt - eher eine Magensonde (vor allem bei Dementen). Deshalb meine Frage. Am Wochenende muss es da einem Personal schon langweilig sein, eine PEG zu legen - ist ja nicht so ganz ohne Aufwand. Vielleicht arbeitest Du ja an einer großen Klinik und da ist rund um die Uhr Personal anwesend. Ich hatte damals nur Bereitschaftsdienst für Notfälle - und bei "Ernährungsverweigerung" wurden Magensonde gelegt und schlimmstenfalls ein ZVK (aber in 7 Jahren Rufbereitschaft nicht am Sonntag Nachmittag wegen evtl. Nahrungsverweigerung bzw. Flüssigkeitsverlust). Wobei auch Magensonde grenzwertig ist, wenn jemand keine lebensverlängernde Maßnahme mag - aber da fehlt eben die Unterschrift. Dennoch hoffe ich, dass Du eine ruhige Nacht hast. P.S. Ich habe auch in der Anästhesie gearbeitet. WENN da wirklich keine Patientenverfügung oder Ähnliches schriftlich vorlag, MUSSTEN wir reanimieren - egal wie das letztendlich ausgegangen wäre... Wir hatten aber auch zwei Fälle, wo allen Beteiligten klar war, dass der Patient keine Chance hatte und wir eben zu spät zum reanimieren kamen :-((( So zumindest offiziell. Näheres per PN. LG, Leonessa
Hallo Leewja, mir ist eigentlich schon klar, dass du als Ärztin weißt, was die "richtige" Antwort ist. Deine Nachfrage hat mich dann aber doch leicht verunsichert. Manches Dilemma in deinem Job kann ich nur ansatzweise versuchen nachzuvollziehen. Meine Antwort war jedenfalls nicht gefühl- oder herzlos gemeint. Kam das so rüber ? Ich meinte sachlich zu sein. Das "uäh" bezieht sich auf die Situation und hoffentlich nicht auf mich ? ... Gruß Anna
Wenn sie dement ist, hat sie evtl doch vorher oder noch rechtzeitig eine Patientenverfügung abgeschlossen, und hats vergessen? Haben Ärzte keinen Einblick ins zentrale Vorsorgeregister?? Grüße, ohno
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