Mitglied inaktiv
Hallo! Ich freue mich über eure Meinungen zu folgender Situation: Pärchen, unverheiratet, will im Eigentum seiner Eltern eine Wohnung ausbauen. Den Kredit hierfür wollen BEIDE nehmen. Sowohl das Grundstück als auch das Haus gehören weiter den Eltern. Eine Absprache mit dem zweiten Kind der Eltern was Erbregelung angeht gibt es nicht. Wenn BEIDE den Kredit nehmen, dann steht SIE im Falle einer Trennung doch dumm da, oder? Wie ist das mit dem zweiten Kind der Eltern? Sollte man da nicht Vorkehrungen treffen? Wie seht ihr das? Woran sollte man denken? Nachdenkliche Grüße SPMFL
Ehevertrag, damit Frau bei Scheidung ausbezahlt wird, da Frau wohl kaum bei Eltern wohnen bleiben will ;-) Eben solches in Testament der Eltern, damit die vorzeitige "Aufwertung" des gemeinsamen Erbes berücksichtigt wird und mit zweitem Kind über ggf. lebenslanges Wohnrecht und Ankaufsrecht im Todesfall reden. Würde mit dem allen zum Notar gehen!
sind die. Was macht man denn da?
Und kannst du Punkt zwei näher erklären. Ich versteh leider nur Bahnhof
Was muss ins Testament der Eltern? "Aufwertung"? *gar keine Ahnung hat*
LG
SPMFL
Bei unverheiratet dann eben keinen Ehevertrag, sondern einen keine-Ahnung-wie-der-dann-heißt-Vertrag ;-) Aufwertung heißt, daß ja in das Eigentum der Eltern investiert wird, damit nimmt der Wert des Eigentums, also auch des Erbes zu. Im Erbfall müßte die Investition also fairer Weise verrechnet werden, sonst sähe ja der "Aufwerter" blöd aus. Beispiel: Haus ist vor der Renovierung 350.000 € wert. Wohnung wird renoviert, Haus ist danach 400.000 € wert. Eltern kratzen eine Woche später ab, beide Kinder erben halbes Haus, das aber nun nicht mehr nur 175.000 €, sondern 200.000 € für jeden wert ist. Ergo: dumm gelaufen für investierendes Kind, gut für nicht investierendes Kind. Trennt sich das unverheiratete Paar wäre es durchaus wichtig, daß die Frau eben eine Art "Abstandszahlung nach Abnutzung" bekommt. Also Renovierung hat 50.000 € gekostet, davon hat sie 25.000 € gezahlt. Nach 30 Jahren sicher unerheblich, da abgenutzt, nach 2 Jahren könnten da aber durchaus noch 20.000 € Abstand zu zahlen sein.
Grundbucheintrag für die Wohnung auf das Pärchen ausstellen. Wenn sie umbauen und viel Geld investieren, sollten die Eltern von ihm die Wohnung den beiden abtreten. Der Rest bleibt bei den Eltern und 2. Sohn. Denke mal, das wäre die einzige Möglichkeit, auch die Frau abzusichern. LG
Bei einem Grundbucheintrag kann der Spaß aber mitunter teuer werden, wenn hier wirklich das Haus in ein Teileigentum aufgeteilt werden soll (Vermessung, Teilungserklärung, ggf. Anträge beim Bauamt...) Wie gesagt: ich würde AUF JEDEN FALL, einen Notar hinzuziehen.
Ich würde dem Pärchen raten, daß nur er den Kredit aufnimmt. Wenn sie Geld verdient, kann sie ihm ja eine Art Miete zahlen, die er dann als Teilbetrag für den Kreditabtrag hernimmt. Bei einer Trennung hat sie dann halt Miete bezahlt - aber das hätte sie anteilig in einer Mietwohnung ja auch. Das Binnenverhältnis zwischen Eltern und Sohn müßte Testamentarisch geklärt werden. Dazu hat MP ja schon geschrieben. Gruß, Elisabeth.
Hi, ich frage mich warum nicht er allein den Kredit nimmt und Sie Miete bezahlt. Wo ist das Problem?
Meine Meinung, er sollte den Kredit alleine beantragen und wie schon vorgeschlagen, kann sie dann anteilig Miete zahlen. Was Sohn 2 anbelangt. Das Haus vor dem Umbau schätzen lassen und eintragen lassen, denn nur darauf hat Sohn 2 dann erbliches Anrecht. Das hat Monneypenny auch schon geschrieben.
Schon ein kleiner Unterschied, gerade jetzt, ob für sagen wir mal 50.000 € einer den Kopf hinhält oder zwei.
Wobei mir in diesem Zusammenhang noch eine Fußangel einfällt: der Kredit ist, unabhängig davon, ob sie nun zusammenbleiben oder nicht, bis zur vollständigen Tilgung eine Gesamtschuld beider, heißt: BEIDE stehen mit ihrem Vermögen für die volle Summe ein. Heißt: trennen sie sich und der Kredit läuft noch, kann man "nicht mal eben" die Wohnung verkaufen, da sie einem a) nicht gehört und b) vermutlich ja auch nicht verkauft werden soll, um den Kredit zu tilgen. Einer "Umschreibung" auf nur einen Kreditnehmer wird die Bank never ever zustimmen, bei einer Trennung erst recht nicht (wohl wissend, daß die Kreditlast dann auch nur noch von einem Einkommen getragen würde). Theoretisch kann es IHR dann also passieren, daß sie ausziehen muß, er mit einer neuen Schnecke da wohnt, arbeitslos ist, den Kredit nicht zahlen kann und sie allein schön weiter zahlt. Auch das sollte man notariell absichern, was aber wiederum nur über eine Bürgschaft wiederum der Eltern gehen dürfte.
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