Mitglied inaktiv
Wir haben ein Haus gekauft im Mai. Sind jetzt letzte Woche eingezogen. Nach dem Einzug stellten wir fest bein ersten Regen das es in einem Kinderzimmer am Fester (Velux) rein tropft. Der Schaden konnte bei Besichtigung nicht gesehen werden und wurde auch nicht erwähnt. Wir haben nun gehört das es sein kann , das die Verkäuferin den Schaden bezahlen muss, weil sie uns darauf hätte aufmerksam machen müssen, weil sowas nicht sichtbar ist bei einmaliger Besichtigung. Weiß jemand ob dies so stimmt? Der Schaden muss schon länger bestehen wenn man das so sieht. Werden auf jeden Fall Fachfirma holen, zwecks Kostenvoranschlag und dann natürlich auch Reparatur. Gerne per PN. Lg
Hi, solche Dinge erläutert Dir am Besten ein RA. LG Fiammetta
Nö, ich denke nicht das ihr da was geltend machen könnt. Und ob der Aufwand lohnt - es ist ja wenn ich das richtig gelesen hab nicht das Dach sondern ein Dachfenster..?? Ich würd es eh selbst richten und damit gut sein lassen, einen Rechtsstriet wegen ein paar € - wäre MIR zu blöd.
Es scheint genau über dem Dachfenster zu sein. Wenn Schaden am Dach ist es ja nicht mit ein paar Euro getan. Bei Besichtigung hieß es das Dach hat keinerlei Mängel.
Da musst Du mit Deinem Kaufvertrag zum RA gehen, wenn der Schaden so groß ist, dass es sich lohnt. Meistens ist es allerdings "verkauft wie besichtigt" mit Haftungsausschluss für verdeckte Mängel. Dann kannst Du nur noch darauf abstellen, dass der Verkäufer Dich bewusst getäuscht hat. LG, carla72
Wenn du nachweisen kannst, dass der Verkäufer von dem Schaden wusste und ihn aus Arglist verschiwegen hat, dann hast du vielleicht eine Chance, die Kosten auf ihn abzuwälzen. Ich frage mich aber, "wie" ihr euch das Haus angeschaut habt und welche Fragen ihr gestellt oder anscheinend nicht gestellt habt, dass ihr von einem kaputten Fenster oder womöglich Dach nichts wisst.
Wir haben schon danach gefragt, ob an dem Dach alles in Ordnung ist. Dort wurde uns von der Besitzerin und des Maklers versichert das das Dach in einem sehr guten Zustand ist und keine Feuchtigkeit ins Haus eintritt. Bei Besichtigung war das Haus noch komplett bewohnt, man konnte also nicht jede kleine Ecke sehen. Haben 2Tage drin gewohnt und uns war auch nichts aufgefallen, bis es regnete und da dann die Sache auffiel.
Verkäufer müssen auf sowas hinweisen was mit Feuchtigkeit etc. zu tun hat, auch wenn sie NICHT danach gefragt werden. Sonst müssen sie normalerweise Schadenersatz leisten Werde mir erstmal Firma holen zwecks Kostenvoranschlag und dann sehen.
Wenn es reintropft müssten doch Wasserschäden an der Wand oder auf dem Boden zu sehen (gewesen) sein. Wie gesagt, ohne dem Verkäufer arglistige Täuschung beweisen zu können, hast du kaum eine Chance.
sie müssen darauf hinweisen - nur wenn sie nichts wissen? Wie willst du das Gegenteil beweisen? Feuchtigkeit hinterlässt doch immer Spuren - hast du schon mal gezielt gesucht?
kommt auf euren Notarvertrag an. Ihr könntet eigentlich nur Schadenersatz bekommen, wenn ihr arglistig getäuscht wurdet oder euch die Mängelfreiheit des Daches im Notarvertrag zugesichert wurde. Deshalb sollte man immer vor Erwerb eines gebrauchten Hauses einen Sachverständigen beauftragen.
Schon mal dran gedacht, dass irgendeine Isolierung undicht ist? haben die eventuell ein Rollo entfernt und da etwas beschädigt? Lg reni
so war das mal bei uns, als es am Rahmen vom Velux-Dachfenster reinregnete / -tropfte. Dachdecker hat die Ziegel wieder schön hingelegt und schon wars wieder dicht. Hat so gut wie nichts gekostet.
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