Elternforum Aktuell

Hartz4 Empfänger bekommt je Quartal einen Flug in die USA gesponsert

Hartz4 Empfänger bekommt je Quartal einen Flug in die USA gesponsert

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

...um sein Kind sehen zu können. Das Amt übernimmt die Kosten, so hat heute ein Gericht in RLP entschieden. Was sagt man dazu? Wofür buckle ich mir eigentlich den Rücken krumm, tu mir den Stress neben den Kindern an und komme doch nicht von hier weg, wenn andere solche Sachen bezahlt bekommen? Und dann gibt es noch die Familien mit kranken und behinderten Kindern, denen jegliche Hilfsmittel untersagt bleiben? Verkehrte Welt :o(


babyfelix

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Schön, dass der Anspruch des Kindes auf seinen Vater höher gewertet wurde als der Neid der Massen. Das sag ich dazu.


DecafLofat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von babyfelix

falsches forum. im RUB würde dir die H4-Aufstocker-Masse zustimmen. Außerdem hab ich das gestern schon im Videotext gelesen, ist das Urteil evtl schon älter? Hab keine Meinung dazu, ist mir relativ schnurz. Sollen sie doch mit meinen Steuern machen was sie wollen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Du kommst dann hier nicht weg? Oh, also hast Du auch ein Kind im Ausland sitzen, dass Du nicht sehen kannst? Weißte was? Dann lass Dir doch kündigen und danach hast Du ein "wunderschönes" Leben!! Dem Beitrag von babyfelix ist nichts mehr hinzuzufügen, danke. LG von einer ehemaligen ALG II-Empfängerin Sue


PaulaJo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von DecafLofat

*im RUB würde dir die H4-Aufstocker-Masse zustimmen* ???


Knautschi81

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...euer Papa sitzt in einem fernen Land, ihr seid klein und könnt nicht zu ihm. Ihr beide vergeht fast vor Serhnsucht und würdet euch niemals sehen können. Ich finde das eine klasse Entscheidung vom Amt und gönne es dem Papa von Herzen!!!


Marge.S

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Knautschi81

mit geringverdienenden papas die es sich nicht leisten können, und keinen anspruch haben ? >Denke man muss das ganze immer von 2 seiten sehen. Und ich finde 4 mal im Jahr ist schon ne Menge


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Marge.S

Das meinte ich ja. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Klar ist es für den Papa und das Kind toll, keine Frage, und es sei ihnen auch vergönnt. Nur: Andere Papas, die Vollzeit arbeiten gehen und mit geringem Lohn am Ende des Monats dastehen, sind hier die gelackmeierten. Mal ganz von der Zeit abgesehen, so viel Urlaub hat ja kaum einer, um sich alle 3 Monate nach Amerika aufzumachen. Und wenn man sich dann überlegt, wieviele Familien am Minimum knabbern, außer der Reihe nichts geht und alles gestrichen bekommen, was einen Zweck hätte, dann finde ich es doch etwas bitter. Wäre was anderes, wenn dieser Anspruch nicht nur für Hartz4-Empfänger bestehen würde sondern jeder Papa / jede Familie davon profitieren würde...


Knautschi81

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja, das stimmt auch...ist n sehr umfangreiches thema.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Knautschi81

vätern, die in D sitzen und auch ein kind im amiland haben, die aber einer geregelten arbeit nachgehen? da soll es auch welche geben, die sich keine 4 flüge im jahr leisten können. kriegen die das auch? glaub ich eher nicht........


bobfahrer

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Find ich gut, dafür zahl ich gerne Steuern...., es wird soviel unsinnd gemacht mit "unserem" Geld -da ist das dochmal gut investiert.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Eigentlich müsste man dafür mehr Hintergrundwissen haben, denn warum kann die Mutter nicht für die Kosten des Fluges aufkommen? Ich finde es eigentlich immer so eine Sache, warum die Gesellschaft für solche Dinge aufkommen soll, nur weil 2 Menschen nicht miteinander Leben können. Klar, es geht um ein Kind, aber es gibt Kinder, denen fehlt weitaus mehr als "nur" der Vater und das interessiert niemanden.


Treva

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

900€ für flug und unterkunft in die usa, reicht das denn?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Treva

150 die Woche, wenn er genuegsam ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo tja ehrlich und offen gesagt finde ich nicht so berauschend - warum sollen wir/ich bedingt durch die steuern / abgaben für seinen flug aufkommen ??? warum jedes Quartal ( 4x im jahr ) ??? warum reicht es nicht 1x im Jahr ?? warum wie bereits oben erwähnt zahlt die mutter nicht oder muß sich diese evtl. daran beteiligen ??? nee ich verstehe es nicht - bei vielen anderen familien klappt es auch nicht immer so wie man sich das wünscht da muß halt auch mal zurückgesteckt werden !! ( böse aber wir sparen auch wenn wir uns etwas leisten wollen usw. ) ich weiß gerade in der weihnachtszeit klingt es hart und es mag auch intollerant klingen aber das geht irgendwie über die normalen leistungsbezug heraus mfg mma ( meine eigene persönliche meinung )


TinaDA35

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ist ja auch schon was wert.


Marge.S

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von TinaDA35

aber es ist nunmal so das es genügend Väter gibt die es sich auch nicht leisten können. Warum diese 4 Flüge nicht auf 4 väter aufteilen ? Ich finde es eher traurig das einer 4 mal das Glück hat sein Kind zu sehen, während ein anderer nicht einmal die Möglichkeit hat. Und ich denke er ist nicht der einzigste Vater , der sein Kind sehen möchte


Leena

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...ich habe mir mal die Pressemitteilung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz rausgesucht, da steckt doch ein bisschen mehr Substanz drin: http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554528-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=c7773f5d-791a-c21a-73d2-2a4077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 Ansonsten finde ich die Entscheidung sehr erfreulich und definitiv einen Schritt in die richtige Richtung.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Leena

In dem Fall müsste man m.E. die Mutter "verknacken" den Flug zu finanzieren... Wenn schon ein Glas Wein nicht mehr zur Grundsicherung zählt (rede nicht von ständigen Besäufnissen, sondern vom Glas Wein zur Feier des Tages oder das Glas Sekt an Sylvester), wieso dann das????


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

hallo wieso neid ?? wieso ist die allgemeinheit für den umzug/entscheidung der mutter und deren finanzielle situation bzw. die allgemeinen verhältnisse in der familie verantwortlich ??? jeder ist doch für seine situation verwantwortlich - klar gibt es immer mal notlagen in denen es durchaus notwendig ist aber das o.g. geht für mich über das maß des notwendigen hinaus !! es gab mal einen dem sind die kosten für viagra übernommen worden finde ich auch nicht in ordnung ! mfg mma


Butterflocke

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hier geht es um einen Mehrbedarf (§ 21 Abs 6 SGB II), um das UmgangsRECHT wahrzunehmen. So ganz meine Baustelle ist/war das nie, aber es ist wie es ist. Das kann einem nun gefallen oder nicht. Das Umgangsrecht mit Alkoholkonsum zu vergelichen, finde ich schlichtweg dumm!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Butterflocke

hallo flöckchen man ja aber es ist ja wohl ne andere baustelle wenn die ex nach brunsbüttel zieht oder eben mal über den großen teich !!! warum wie schon gesagt 4x im jahr - warum reicht nicht 1x im jahr ??? mfg mma wo habe ich etwas von alk geschrieben ??


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es ist der Vater, nicht der ferne Erbonkel. Schon mit 4 Besuchen im Jahr wird es schwer mit einer Beziehung - aber bei einem Besuch pro Jahr kann man es auch lassen, dann kommt halt immer mal wieder so ein komischer. fremder Mann zu Besuch. Ansonsten möchte ich mal kurz anmerken, daß das Umgangsrecht ein Recht des KINDES ist. Ihr armen Steuerzahler zahlt also nicht einem Mann eine fette Sause in Las Vegas, sondern ermöglicht einem Kind eine Beziehung zu seinem Vater. Gruß, Elisabeth.


sun1024

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es steht auch dabei, dass die bisherigen Fahrten des Vaters von Rheinland-Pfalz nach Berlin ungefähr genauso hohe Kosten verursacht hatten - nur hat da noch keiner gemeckert, weil es innerhalb Deutschlands war. Ich finde es sinnvoll für das Kind, und hoffe, auch ein geringverdienender Vater würde Zuschüsse dafür bekommen... LG sun


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

klar elisabeth - aber warum muß die allgemeinheit dafür aufkommen - die mutter hat doch entschieden in ein anderes land zu ziehen und sie hat doch anscheinden auch nicht interessiert wie es mit den besuchen vom vater ausschaut sollte er "normal" beruftstätig sein ( ich hoffe ihr versteht was ich meine ) hat er diesen anspruch nicht -dann interessiert auch keinen die beziehung vater/kind ach,ja es gibt doch noch eine webcam hilft die zeit zu überbrücken mfg mma


Leena

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

"man ja aber es ist ja wohl ne andere baustelle wenn die ex nach brunsbüttel zieht oder eben mal über den großen teich !!!" ...genau deswegen hatte ich ja den Link zu der Pressemitteilung des Gerichts zu dem Fall gepostet: "Im Falle des Antragstellers waren dabei die besonders enge Verbindung mit dem Kind, die regelmäßige telefonische Ausübung des Umgangsrechts und die bereits innerhalb Deutschland nach dem ersten Umzug der Mutter nach Berlin häufig zurückgelegten weiten Strecken zu berücksichtigen. Gegenüber den bisher zur Ausübung des Umgangsrechts durch den Sozialhilfeträger übernommen Kosten für Fahrten nach Berlin ergab sich keine wesentliche Kostensteigerung." Öfter mal nach Brunbüttel wäre also auch nicht wirklich billiger für den ach so armen, geplagten Steuerzahler...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Leena

habe ich gelesen - mir geht es allgemein darum warum der steuerzahler für die entscheidung der mutter aufkommen muß


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Ich danke Dir für Deine Einschätzung meines Vergleichs! *ironieoff* Gruß Corinna PS: Ich würde die Mutter auf Zahlung verklagen... *pfeiff*


Dreierbande

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hauptsache die Worte Hartz4 und sponsoren kommen vor.... Ganz nebenbei, wenn ein Geringverdiener mit den Umgangskosten finanziell unterhalb des Hartz4-Regelsatzes gerät, hat auch er die Option, hierfür eine Beihilfe zu beantragen bei der Arge.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Dreierbande

ja ist mir auch bekannt aber wie schon gesagt ich bleibe bei der o.g meinung


Marge.S

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Und was ist mit denen die knapp drüber liegen ? Wie gesagt ansich ja eine gute und schöne idee, aber ich finde dann müsste es doch gerecht verteilt sein


Dreierbande

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Marge.S

wenn die nur knapp drüber liegen, könnten sie nen Antrag stellen auf Beihilfe bei der Arge für den betreffenden Monat. Bei knapp drüber kommt auch was bei raus, nämlich genau das, was den Regelsatz bei ihnen durch die Umgangskosten unterschreiten würde. Wo ist also das Problem? Man müßte nur zur Arge gehn und sich sozusagen nackig machen, das ist der Haken dabei, deshalb machen es auch die meisten nicht, meckern ist einfacher....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Marge.S

die verantwortung liegt finde ich einfach bei der mutter - sie hat es für sich entschieden nach übersee zu gehen und wir müße nun - dafür aufkommen - bin gespannt was für kreise das ganze nun zieht ganz ohne folgen oder nachahmer wird das ganze nicht bleiben


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Dreierbande

klar - meckern ist immer einfacher


Marge.S

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Ich habe eine normale Frage gestellt, da ich keine ahnung habe was einem zusteht


Dreierbande

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Marge.S

Na z.B. mein Ex meckert, er hätte auch gerne ne Beihilfe für die Umgangskosten, aber nackig machen will er sich nicht vor der Arge, dann gibts eben auch nichts und er meckert lieber weiter, statt zu beantragen (und er würde sicher ne Beihilfe bekommen). Ich kenn noch einige mehr, die lieber meckern, als zu beantragen und auch die würden sicher was bekommen.


Claudia36

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Im umgangsrecht muß derjenige für die Umgangskosten aufkommen, der den weiten Weg verschuldet hat ( bzw sich daran beteiligen). Somit ist hier die Mutter in der Verantwortung. Ich als Steuerzahler sehe nicht ein das das Geld für solche Sachen ausgegeben wird. Weil sich 4 Flüge im Jahr in die USA nicht einmal ein Normalverdiener leisten kann. Ich finde das überhaupt nicht ok!


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Claudia36

Ehrlich gesagt finde ich es schon merkwürdig, dass die Fahrt von x nach Berlin jedes Quartal nur unwesentlich mehr gekostet hat. Es gibt Mitfahrzentralen, da ist der Weg extrem günstig. Muss ja nicht immer der ICE sein... Gruß Corinna


deischuhzu

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

naja, "die Mutter müsste zahlen", macht sie anscheinend nicht. Soll das Kind darunter leiden? Ist doch in Ordnung, dass das Umgangsrecht finanziell vom Staat unterstützt wird. Das große Geld wird vom Staat an ganz anderen Stellen verschwendet. Wie lustig, wie sich immer die Personen, die sich anscheinend gesellschaftlich finanziell benachteiligt fühlen, auf die finanziell noch schlechter gestellten stürzen und dabei den Blick auf die eigentlichen Verschwender der Staatsfinanzen verlieren.