Mitglied inaktiv
gend... wens interessiert. Habs hier mal reinkopiert: "Essen – (pr-sozial) Ein Hartz IV-Empfänger muss die Besichtigung seiner Wohnung nicht dulden. Dies entschied das Landessozialgericht NRW. Das Dulden eines Hausbesuchs vom Amt wird von den Mitwirkungspflichten des Sozialgesetzbuchs Eins nicht erfasst. Zudem existiert keine gesetzliche Grundlage, nach der es einem Arbeitssuchenden obliegt, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. Der Hartz IV-Empfänger hatte Beschwerde gegen eine anders lautende Entscheidung des Sozialgericht Detmold eingelegt und vom Essener Landessozialgericht Recht bekommen. Die Essener Richter entschieden, dass Eingriffe in Grundrechte stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Für die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt Artikel 13 Abs. 7 Grundgesetz. Es existiert, wie erwähnt, keine gesetzliche Grundlage, nach der es einem Arbeitsuchenden obliegt, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. Spezielle Mitwirkungsobliegenheiten hat die Gesetzgebung vor dem Hintergrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 GG) insbesondere für körperliche Untersuchungen vorgesehen (§ 62, § 65 Abs. 2 SGB I), nicht jedoch eine Regelung geschaffen, die einen Eingriff in Artikel 13 GG rechtfertigt. (Az.: LSG NRW L 7 B 284/07 AS ER piert. Ein neues Urteil immerhin des Landessozialgerichts ..." LG Ilona
Obwohl die News/der Inhalt ja schon sehr alt ist.... schade das man für Alles klagen muß...oder liegt das Mißtrauen doch an den schwarzen Schafen?
Auch gut... Wird halt bei Verdacht auf eheähnliche Gemeinschaft die Leistung direkt eingestellt, ohne vorher eine Überprüfung durchzuführen! Vereinfacht die Arbeit ungemein *gg*
wenn das versucht wird, kann man sich aufgrund des Urteils erfolgreich dagegen zur Wehr setzen bei den Sozialgerichten, auch ohne Geld zu haben und ohne lange Wartezeiten... LG Ilona
man kann deshalb nicht ein paar Millionen Leute unter Generalverdacht stellen, so wie das ja nur allzugern getan wird.... LG Ilona
Aber verständlich ist es schon, daß man auf Wohnungsbesichtigungen besteht. Man kann ja sogar hier im Forum lesen wie oft gefragt wurde was man alles beantragen kann, obwohl nicht zwingend benötigt.
Ich habe als Alleinerziehende auch zum Minijob H4. Ich würde es nicht klasse finden, wenn jemand glaubt er kann mal unangemeldet durch meine Privatsphäre latschen allerdings hätte ich ein reines Gewissen. Hab eh nix vom Amt bekommen bis auf 177 Euro (auf Kredit) um eine komplette Wohnung für mich und 3 Kids komplett auszustatten. Mir ist eh schleierhaft wie andere immerzu zu Möbeln usw. kommen...??? Kerstin
Ich hatte die unangemeldet hier bei mir, weil die mir nicht glaubten,daß ich nach der Trennung nichtmal ein Bett hatte.Die kamen grinsend rein und dachten,die hätten mich überführt, tja, leider ein Eigentor für die Arge, denn so wurde festgestellt,daß ich nicht gelogen hatte,sondern alles stimmte und so wurden mir die fehlenden Möbel als Erstaustattung bewilligt. Nebenbei wurde noch einwandfrei festgestellt,daß Ex und ich zwar die gleiche Adresse haben und auch jeweils einen Teil der Wohnung bewohnen,daß aber keiner Zutritt zum andern hat, es sozusagen um 2 abgeschlossene Wohnungen handelt. Seitdem kam hier keiner mehr vorbei. Als die aber da waren, kam ich mir im ersten Augenblick schon bescheuert vor,weil die in meinem Wäschkorb ungefragt nach Männersachen wühlten und einfach meine Schränke aufrissen.Meine neue Zahnbürste (die ich mit Kassenbon als Beweis) am selbetn Tag gekauft hatte, sollte mich überführen,weil ich eine (!) Zahnbürste zuviel hatte, daß ich aber gerade dabei war,die alte zu entsorgen ist ja egal. Hinterher hab ich erfahren, ich hätt die weder reinlassen müssen, noch ungefragt in meiner Wäsche wühlen lassen müssen.
Is ja nicht lustig aber ich mußte trotzdem lachen. Mänersachen... hab ich auch, da mein Großer schon 19 ist und riesengroß. Zahnbürsten hab ich ne menge... bin ich nun Mehrfachtäter? Oh Gott! Ich staune, daß du echt was bekommen hast. Mir sagte man nach Trennung gibts nix für Möbel. Nur für eine Erstausstattung, wer noch keine Wohnung hatte. Meine als Kredit ebwilligtem schlappen 177 Euro bakam ich nach Umzug. Davon hätt ich 1. kein Bett kaufen können und wenn bis dahin auf dem Boden schlafen. Ich hatte die Möbel der Kids und unsere Klamotten. Sonst nix, kein Kochtopf und GARNIX! Meine Wohnung ist jetzt zu 80% e-Bay und sieht garnicht wie H4 aus :) Kerstin
Ich hab insgesamt 135 Euro bekommen, weil ich nichts hatte zum drauf schlafen (hab auf ner Wolldecke auf dem Boden geschlafen). Heute standen die bei meiner Nachbarin unangemeldet vor der Tür und stürmten sofort zum Wäschekorb und an ihren Schrank, angeblich würde ihr Nochmann bei ihr wohnen, der aber ist seit November verschwunden mit seiner Neuen.Die rief mich erstmal heulend an, so entsetzt war sie. Im Nachhinein kann ich auch drüber lachen, wie die hier siegessicher reinschritten und dann bedröppelt gingen.Aber ich kam mir ziemlich "überfahren" vor,als die einfach an meinen Wäschekorb gingen und meinen Schrank, als ob mein privatleben nichts wert sei, ich fühlte mich regelrecht "nackisch" wie da 2, mir fremde Männer, in meinen Sachen wühlen.Die haben zwar nen Ausweis vorgezeigt, aber ich fühlte mich richtig gedemütigt.
Boah da wühlen so Typen in deinen getragenen "Schlübbern"... das ist ja echt erniedrigend. Wegen dem bissl Kohle muß man sich voll entblößen. Ich hatte zum Glück noch nie ne Kontrolle und muß das auch nicht haben. lG Kerstin
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