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Hartz 4 Kautionsrückforderung

Hartz 4 Kautionsrückforderung

steffieeffie

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Hallo, vor über 5 Jahren haben meine Eltern bei ihrem Vermieter ein Kautionskonto mit einem Betrag von X anlegen lassen. Das Geld konnten sie damals noch selber an den Vermieter zahlen. Nun sind sie da ausgezogen und jetzt verlangt die Arge ihr eigenes Geld zurück. Ich würde gern von euch wissen wollen ob die Arge das darf? Lg und Danke


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von steffieeffie

war die kaution ein darlehen von der arge oder woher kam das geld für die kaution?


steffieeffie

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Meine Eltern waren damals Arbeiten und habrn nur einen kleinen Aufstockungsbetrag von der Arge zum Leben dazu bekommen. Falls das relevant sein sollte. Die Kaution hat meine Mutti aus ihrer eigene Tasche bezahlt nein es war kein Darlehn det Arge. Lg


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von steffieeffie

Hat die Rückforderung der ARGE überhaupt etwas mit der Mietkaution zu tun?


steffieeffie

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Die arge meinte zu meiner mutter das geld aus der kautionsrückgabe wird auf ihrer auktuellen hartz 4 satz angerechnet lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von steffieeffie

ja, das ist so.. es wird ja heutzutage alles angerechnet


muddelkuddel

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ja, das ist ja auch logisch - ist plötzlich wieder geld da (sprich:kautionsrückzahlung) muss dieses erst "aufgebraucht" werden, bevor wieder steuergeld der allgemeinheit fließt - deshalb die anrechnung aufs ALGII LG


shinead

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Antwort auf Beitrag von muddelkuddel

Es gibt doch aber Sparfreibeträge, die jeder behalten darf. Nur der Betrag, der drüber geht muss verbraucht werden...


Pinky2

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Antwort auf Beitrag von shinead

als wir eine Erbschaft gemacht haben. Das Geld wäre für 4 Personen genau der Sparbetrag gewesen den man als Hartz4 Empfänger haben darf. Denkste, ist Einkommen und man muss erst das Geld aufbrauchen und darf dann wiederkommen. Nix mit Sparkonto fürs Studium, seufz.


dieElle

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Antwort auf Beitrag von Pinky2

Ich weiß nicht, ob mein Wissensstand up-to-date ist, aber zufließende Summen sind erstmal Einkommen, was auf ALGII anzurechnen ist. So würde auch jeder ausgezahlte Sparbetrag angerechnet. Geschützt ist das Vermögen in Form eines festen Sparvertrages oder in Fonds oder sonstiges bis zu einer bestimmten Höhe. Aber löst man dann besagten Sparvertrag auf oder holt sich Geld von seinem Sparbuch, dann fließt es einem in diesem Augenblick wieder zu und wäre damit anzurechnen. Aber wie bereits angedeutet, bin ich schon einige Zeit aus dem Geschäft raus und von daher kann auch das schon wieder "Schnee von gestern" sein.


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von dieElle

naja, die arge sieht es durchaus gern, wenn man sich etwas anspart. wenn dann die waschmaschine kaputt ist und man sein angespartes dafür vom konto nimmt ist das mitnichten als einkommen anzurechnen. wenn das so stimmen würde wie du das schreibst wäre ja dringendst davon abzuraten, sich während des alg2-bezuges überhaupt etwas anzusparen.


Dreierbande

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Antwort auf Beitrag von steffieeffie

Kautionsrückzahlung gehört zum Schonvermögen und ist KEIN Einkommen!!! Es kann aber sein, wenn für einen Umzug eine erneute Kaution benötigt wird und man gerade eine ehem. Kaution ausbezahlt bekommen hat, dass das Jobcenter darauf verweist, dass Schonvermögen vorhanden ist und davon die neue Kaution (zumindest zum Teil) bezahlt werden soll.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von steffieeffie

es ist nicht alles einkommen siehe hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnung-von-ebay-verkaeufen-bei-hartz-iv-566752.php (ist aber nicht das gefragte thema jetzt) und - wenn so ein geldzufluss stattfindet - nehmen wir an, lottogewinn, erbschaft, dann darf es nur in dem einen monat als einkommen angerechnet werden, danach nicht mehr. sagte mir meine freundin, die auf dem amt sitzt. danach ist es dann "vermögen" und solange man die grenze nicht überschreitet, darf nicht verlangt werden, dass man davon erstmal lebt.