KKM
Hallo! Wir hatten Handwerker im Haus, ein Monteur und ein Helfer. Sie haben jeweils 2 Stunden gleichzeitig im Keller gewerkelt, haben gute und saubere Arbeit geleistet. Auf der Rechnung wird jede Person mit 5 Arbeitsstunden berechnet, möglicherweise handelt es sich um Vorarbeiten und Entsorgungsarbeiten. Ist das rechtens? 2 Stunden Arbeit vor Ort, 3 Stunden Vor-und Nachbereitung? Kennt sich jemand aus? Danke, KKM
Na, kommt darauf an, ob das bei der Arbeit nötig war. Ich würde schriftlich anfragen, wie sich die Stunden zusammensetzen. Im Zweifel gehst du vor Ort zur Verbraucherzentrale, die prüfen die Rechnung bzw schreiben den für dich an.
Gute Handwerker sind extrem selten hier... Einmal war schon die Rechnung fehlerhaft, wir wollen den Handwerker echt nicht vergraulen und schon wieder nachfragen....
Und frag nach, ich Frau, ich nix verstehen. Geht bei mir immer super. Manchmal plappern die dann so viel, dass sie sich um Kopf und Kragen reden.
Sich das erklären zu lassen, finde ich völlig legitim. Ich hatte das beim letzten Mal auch, als mein Balkon neu gefliest wurde - so richtig eingeleuchtet hat mir nicht, warum sie so lange anreisen und sich vorbereiten und danach wieder abreisen und alles wieder wegbringen mussten (die beauftragte Firma war keine 200m von meinem Haus entfernt), aber natürlich brauchten sie tatsächlich Geräte, die sie holen mussten und Schutt gab es auch zu entsorgen - das geht eben nur beim Betriebshof. Von daher - ich würde es mir erklären lassen, aber allzu große Hoffnungen hätte ich nicht. Besser ist natürlich, man fragt vorher (bei mir stand das in der Kostenkalkulation nicht drin).
Der Kostenvoranschlag beinhaltete 6 Arbeitsstunden je Person, berechnet wurden 5 Arbeitsstunden je Person. Anwesend bei der Baustelle waren 2 Personen, jeweils 2 Stunden
Hallo! Steht denn im Kostenvoranschlag drin, wie damit umgegangen wird, wenn man sich "verschätzt"? Steht denn im Kostenvoranschlag drin, ob dann nach tatsächlich erbrachter Leistung fakturiert wird? Wenn jetzt derselbe Sachverhalt, den Du da schilderst vom Handwerker käme, sähe der so aus: Ich habe einen Auftrag klargemacht für 2 Mann à 6 Stden. So stark war die Auslastung dann doch nicht, aber deswegen konnte ich Auftrag XY nicht annehmen. Hätte ich gewusst, dass nur so wenig Aufwand dahinter ist, hätte ich doch lieber Auftrag XY genommen. Ich komme zwar gerade so noch weg, wenn ich 2 Mann à 5 Stden. berechne. Ich würde keiner Seite Böses unterstellen wollen .... aber Dispositionskosten sind grundsätzlich gängig, ob die dann so hoch sein dürfen , kann ich nicht beurteilen. Ich würde ganz unvoreingenommen mit dem Handwerker sprechen und darauf hinweisen, dass 2 Stden. Anwesenheit deutlich von 5 Stden. Aufwand abweichen und wie es zu diesem Unterscheid kommt. LG, 2.
also 5 stunden..dann noch für jeden....sind eindeutig zuviel..soviel vor und nachbereitung bzw entsorgung kann es nicht sein....lass es prüfen
Nachfragen.
Normal unterschreibst man doch eine Art Stundenzettel, wenn sie gehen. Da ist doch sicher die richtige Zeit dokumentiert. Grund also zum Nachfragen. Trini
Einen Stundenzettel gibt es nicht.... Anwesend waren sie 1 Stunde und 55 Minuten, Blick auf die Armbanduhr...
Schlecht, wenn man es nicht beweisen kann und im Kostenvoranschlag 6 Stunden ( für 2?) akzeptiert hat. Nachfragen würde ich trotzdem. Trini
Na ja, ich KANN einfach nicht einschätzen, wie lange so etwas dauert...
Rechnung wird korrigiert, war ein Versehen...
Na, das ist doch prima!
Ach... Aber gut, das Du nachgefragt hast, von allein hätten sie den Fehler sicher nicht entdeckt.
Vermutlich nicht.....
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