Mitglied inaktiv
Hallo. Kennt sich wer mit dem Arbeitsrecht aus und kann mir zu halben Urlaubstagen etwas sagen? Im Internet steht überall was anderes. Zur Vorgeschichte: ich habe vom AG am 24.12. und 31.12. je einen halben Tag Urlaub bekommen. Im Dienstplan stehen an diesen Tagen keine Dienste drin. Es steht aber auch nicht Urlaub oder frei drin. Einfach ein leeres Feld. Es steht nur in meiner Urlaubsgenehmigung das ich da je einen halben Tag Urlaub habe. Nun rief mich mein AG an und sagte ich müsse jetzt doch arbeiten weil ich ja nur einen halben Tag Urlaub habe. Also soll einen halben Tag arbeiten und einen halben Tag Urlaub machen. Ist das so erlaubt? In meinem Vertrag steht zu dieser Regelung gar nichts. Wie wird das dann berechnet? Wenn wir gar nicht arbeiten bekommen wir für den halben Tag Minusstunden. Bin auf 6h pro Tag angestellt und hätte dann Weihnachten und Silvester jeweils 3 Minusstunden da ich nur je einen halben Tag Urlaub habe. Kann mir da jemand was zu der Rechtslage sagen der wirklich Ahnung davon hat? Ich danke schon mal im voraus.
Ein halber Urlaubstag ist ein halber Urlaubstag. Ob Dienste im Plan stehen oder nicht, ist für diese Frage erst mal nicht relevant. Dienstplan: auch, wenn kein Dienst eingetragen ist, können betriebliche Belange es nötig machen, dass kurzfristig Personal benötigt wird. Und da du nur 0,5 Tage Urlaub genommen hast, musst du halt den anderen halben Tag zur Verfügung stehen.
Ich selbst habe ihn nicht genommen. Der AG hat das so selbst eingetragen. Wir müssen das pflichtlich so machen.
Ist die Firma an dem Tag denn auch nur 0,5 Tage geöffnet oder den ganzen Tag? Wenn sie den ganzen Tag auf ist, aber nur mit halber Besetzung gearbeitet werden sollte, müsste der AN, um ganz sicher, den ganzen Tag frei zu haben, selbst die andere Hälfte des Tages Urlaub einreichen, um eben nicht im Notfall zur Arbeit zitiert werden zu können. Es sei denn, der AG hat angekündigt, die Firma ist zu (Betriebsferien), aber statt den ganzen Tag abgezogen zu bekommen, wird euch ein halber Tag sozusagen geschenkt. Das ist durchaus gängig um diese Feiertage herum und ein Entgegenkommen des AG´s.
Hm schwierige Frage. Die Firma selbst hat komplett geschlossen. Nur der AN soll arbeiten. Arbeiten in einer Reingungsfirma. Das heißt das wir als AN trotzdem zum Kunden (der ja auch nicht da ist, aber haben Schlüssel) fahren und reinigen. Also ein Bürogebäude wäre das jetzt in meinem Fall. Das der AG das nicht machen müsste mit halben Urlaubstag ist mir bewusst. Aber den Kunden den ich am 24.12. bediene müsste ich eigentlich am 23.12. machen. Nun will der AG das ich stattdessen seine Bude reinige und den Kunden am 24.12. bediene...
Das geht meiner Meinung nach nicht. Entweder ist komplett zu - also es wird auch keine Reinigung bei Kunde x vorgenommen oder es ist offen. Offiziell für Kunden zu - aber intern zB Büroarbeit, Jahresabschluss etc machen ist hingegen etwas anderes. Was aber gar nicht geht - egal ob Weihnachten oder sonst was - ist, dass der AG Pläne umstellt/über den Haufen wirft zu privaten Zwecken! Also, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen - zum Nachteil des AN´s. Oder seid ihr vertraglich verpflichtet, auch beim AG zu Hause zu reinigen? Und er bezahlt das dann auch seiner Firma ganz korrekt? Ansonsten handelt er damit - unabhängig von den Urlaubstagen - rechtswidrig. So grob vergleichbar mit dem Toilettenpapier/Kugelschreiber etc das ich aus der Firma mitnehme, anstatt es selbst zu bezahlen. Also nein - damit er seine Privatbude geputzt bekommt darf er dich (oder den AN) nicht herzitieren und geplante Freistunden streichen.
dagmar
jetzt hab ich es verstanden . es ist eine gebäudereinigungsfirma. die psterin wird dafür bezahlt und dabei ist es egal, welches gebade es ist und wenn es das des arbeitgebers ist...arbeit ist arbeit
Na die Büroetage (sag das jetzt mal so) ist komplett geschlossen. Nur wir ,die die reinigen, sollen noch arbeiten. Aber ebend nur einen halben Tag. Ich habe jetzt nochmal nachgefragt und die meinten das wir nur einen halben Tag nehmen müssen und den anderen halben Tag geschenkt bekommen. Also quasi doch wie ein ganzer Urlaubstag. Und wenn wir trotzdem arbeiten dann sollen wir es als Überstunden aufschreiben
Die Firma selbst nicht. Andere Firmen und die Privatbude.
Na ja der AG wird wie ein Kunde bedient. Er steht im Dienstplan und dann bekommen wir die Schlüssel und machen da sauber.
FRÜHER war das bei uns auch so da nahm man Überstunden oder kam die halbe Stundenzahl. Doofe Idee aber könntest Du ggf die halbe Tage schieben am Donnerstag ganz frei und Sylvester normal arbeiten ? dagmar
lt. gesetz sind weihnachten und silvester keine feiertage sondern ganz normale arbeitstage. daher ist der urlaub gerechtfertigt und wenn du ganz wegbleibst wird aus einem halben eben ein ganzer und wenn angewiesen wird ,das in dieser zeit der arbeitsplatz geputzt wird , wrde ich da nicht diskutieren , gehört ja acuh mit dazu
Hallo, ich bin aus dem Handwerk. Bei uns ist es im Tarifvertrag geregelt. Am 24. und 31.12. wird nicht gearbeitet und dafür je ein halber Urlaubstag berechnet. Also 2 Tage frei für einen Tag Urlaub. Diese Tage sind aber komplett arbeitsfrei. Da wird auch nicht halb gearbeitet.
das ist bei mir auch so, arbeite in der Verwaltung eines Industriebetriebs, da ist es auch im Tarifvertrag geregelt. Rein rechtlich dürfte der 24.12. und 31.12. als Arbeitstag gelten, also müsste man bei einem halben Urlaubstag einen halben Tag arbeiten. Das sollte vom AG aber rechtzeitig so kommuniziert werden.
Ist doch normal. Ist bis nachmittags ein normaler Werktag Läden haben ja auch geöffnet. Kenne das gar nicht anders. Wer ab dem Tag nicht arbeitet nimmt entweder einen halben urlaubstag oder minusstunden.
Ich nehme immer insgesamt einen Tag Urlaub für den 24. und den 31., also jeweils einen halben Tag. Der andere halbe Tag ist vom AG geschenkt, obwohl das eigentlich noch normale Arbeitstage sind.
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