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Getrennt lebend, Ehemann muss Vaterschaftstest bezahlen?

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Getrennt lebend, Ehemann muss Vaterschaftstest bezahlen?

mc2016

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Hallo, mein Bruder lebt von seiner Frau getrennt und die beiden haben keine Scheidung eingereicht. Seine Frau hat von einem One Night Stand Zwillinge bekommen und da sich der Erzeuger weigert die Vaterschaft anerkenne zu lassen hat sie beim Jugendamt Hilfe gesucht. Die haben gesagt das mein Bruder als Vater gilt da sie noch verheiratet sind. Er muss erst als Vater ausgeschlossen sein und dann kann man den anderen Mann zum Vaterschaftstest heranziehen. Mein Bruder hat den Test gemacht und er wurde als Vater ausgeschlossen. Nun hat er eine Rechnung bekommen das er den Vaterschaftstest bezahlen soll. Seine Frau muss nichts bezahlen das sie PKH beantragt hat. Ist das rechtens das er den Vaterschaftstest bezahlen soll nur weil er vor dem Gesetzt als Vater gilt und das ausgeschlossen werden musste damit weitere Schritte unternommen werden können? Mein Bruder arbeitet hart und findet es ziemlich ungerecht das er jetzt dafür bezahlen soll, weil seine Frau noch Zwillinge vom anderen Mann bekommen hat. Vielen Dank.


wolke76

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Antwort auf Beitrag von mc2016

Ich denke, wenn das JA den Test angeordnet hat und dein Bruder ausgeschlossen wurde, wird er NICHT zahlen müssen sondern erstmal das JA. Ggf. holt sich das JA die Kosten vom Kindsvater zurück. Dass die Zwillingsmutter PKH beantragt hat, hat mit den Kosten m.E. nichts zu tun. Das JA ist natürlich daran interessiert, möglichst nicht zu zahlen. Genau kenne ich mich nicht aus. In jedem Fall sind solche Sachen immer rechtlich schwierig. Ich würde mir Rechtsbeistand suchen, zumindest eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. LG


mc2016

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Die Zwillingsmutter hat auf anraten des Jugendamtes die Vaterschaft selber angefochten. Zur Rechtsberatung habe ich ihm auch schon geraten zumal er innerhalb von 2 Wochen bezahlen soll. lg


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von mc2016

Ja, die rechtlichen Finessen durchschauen Laien meistens nicht,. denn genauso könnte man andersrum argumentieren: Der Ehemann weigert sich, das kind anzuerkennen, ist aber gsetzlich = rechtlich der Vater. Den Gegenbeweis muß er antreten, um nicht zahlen zu müsen, ergo müßte er zahlen. Aber auch Wolkes Erklärung klingt natürlich für Laien schlüssig - also: Ohne Rechtsberatung geht da sicher nicht viel. Gruß Ursel, DK


wolke76

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Antwort auf Beitrag von mc2016

Kommt die Rechnung vom Labor oder vom Jugendamt? Ist er wirklich der Rechnungsempfänger oder hat das Jugendamt ihn zur Zahlung aufgefordert?


Murmeltiermama

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Antwort auf Beitrag von mc2016

Er sollte tatsächlich mal schnell zu einer rechtlichen Beratung. Denn mal jenseits des Vaterschaftstests hat es auch noch ein paar andere Nachteile, über das nötige Maß hinaus (Trennungsjahr) auf eine Scheidung zu verzichten. Zugewinn und Versorgungsausgleich laufen ja auch weiter. Zum Test: Ich denke, dass er ihn zahlen muss. Immerhin gilt per Gesetz die Fiktion, dass der Ehemann der Vater ist. Soll das widerlegt werden, muss der Betroffene (also er) den Beweis erbringen und auch bezahlen. Etwas anderes wäre es vielleicht, wenn die Mutter einfach ins blaue hinein irgendwen als Vater angibt. Aber er ist immerhin der Ehemann.


Sindarella

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Antwort auf Beitrag von mc2016

Ich verstehe sehr gut, dass dein Bruder und du das unfair findet! Leider ist das aber rechtlich alles so geregelt und ich vermute, dass er für den Test zahlen muss, denn er war jetzt durch die Ehe in der Beweispflicht. Schade, dass ihn vorher niemand über alles informiert hat oder er selbst nicht gehandelt hat, denn es wäre am besten gewesen, er hätte sich vor der Geburt scheiden lassen. Dies geht in solchen Härtefällen sehr schnell.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mc2016

Wer hat denn den Test in Auftrag gegeben? Das muss doch ganz einfach zu beantworten sein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mc2016

Meines Wissens nach muss er zahlen. Kann sich dann aber das Geld vom leiblichen Vater wieder zurückholen. Sofern der eben entsprechenden finanzielle Mittel hat. genauso wie bereits gezahlter Unterhalt.


mc2016

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Also die Rechnung kam vom Familiengericht da ein Verfahren eröffnet wurde wegen Anfechtung der Vaterschaft seitens der Kindesmutter. Mein Bruder hat noch auf eine Versöhnung gehofft und hat daher keine Scheidung eingereicht. er wurde auch nicht aufgeklärt oder informiert das er als gesetzlicher Vater gilt usw.


Gucci75

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Antwort auf Beitrag von mc2016

Dein Bruder sollte sich dringend rechtlich beraten lassen. Die pro familia bietet in familienrechtlichen Fragen/Trennung/Scheidung eine kostenfreie bzw. kostengünstige rechtliche Beratung an. In der Regel gibt es einen zeitnahen Termin.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von mc2016

Wer soll ihn auch darüber aufklären? So etwas muss man selbst wissen, wenn man heiratet! Wer heiratet sollte sich über alle Konsequenzen im Klaren sein, Vor- und Nachteile kennen etc Es gibt kein "Amt für Erfassung und Aufklärung von nicht offiziell in Trennung lebenden Ehemännern deren Ehefrauen schwanger sind von einer dritten Person" die dann automatisch ein Aufklärungsbriefchen schreiben und raus schicken...


Alia77

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Antwort auf Beitrag von mc2016

Ich glaube er muss bezahlen. Der Bruder meiner Freundin war in einer ähnlichen Situation.