Mitglied inaktiv
hallo, ich suche ein Gesetzestext über die Benotungsfreistellung bzw. anderweitiger Benotung für Englisch. Es geht um folgendes: Meine Schwester hatte fast kein Englisch in der Schule und der Unterricht wurde auch nicht benotet. So nun macht sie eine Ausbildung zur Kinderpflegerin und hat natürlich Englisch. Nun ist es natürlich sehr schwierig 5 Jahre Englisch nachzuholen. Sie hat erfahren das es ein Gesetz gibt welche die Benotung oder Freistellung andersweitig regelt. Habe bis jetzt noch nix gefunden. Kann mir bitte jemand behilflich sein und mir bei der Suche helfen??? GLG Steffie
http://64.233.183.104/search?q=cache:Pe04JlovVz8J:by.juris.de/by/HwirtKiPflBerFSchulO_BY_rahmen.htm+BFSOHwKiSo%2BKinderpflege%2B2007&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de Da kannst du dich mal durchwühlen, vielleicht findest du ja was. Ich suche mit. LG, Cel
Das habe ich noch in einem PDF gefunden. Da geht es allerdings um den mittleren Bildungsabschluss. Du kannst es dir ja mal durchlesen. "In Fällen besonderer Härte kann eine andere Fremdsprache als Englisch gewählt werden (BayEUG Art.11, Absatz 2, Satz 2). Die Entscheidung trifft die zuständige Regierung. Ein Fall besonderer Härte liegt im Allgemeinen vor, wenn die Antragsstellerin oder der Antragssteller erst nach der sechsten Jahrgangsstufe in eine deutsche Schule eingetreten ist und vom Unterricht in Englisch befreit war (KMS IV/2-S7520/3- 4/124341 vom17.04.2002)." LG, Cel
ich danke dir ersteinmal da war leider nix dabei. suche noch weiter. lg steffie
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