momoo
wir wohnen in einem Haus zur Miete Vermieter möchte verkaufen Kauf kommt für uns (vom Preis abhängig) in Frage Als Mieter haben wir Vorkaufsrecht??--gibt es das? Jetzt hat der Vermieter seinen Preis genannt. Viiiieeeelll zu hoch wir werden (gestützt auf ein Kurzgutachten) ein Gegenangebot unterbreiten Wenn sich aber jetzt jemand findet, der den Viiiieeell zu hohen Preis zu zahlen bereit ist?? was dann?? die Häuser sind keine Anlageobjekte, wenn jemand kauft, dann um einzuziehen: Dh. Eigenbedarfsklage wie schnell muss man dann ausziehen? Wie laufen solche Preisverhandlungen?? Klar- er geht erst mal hoch rein-versteh ich Wie weit "muss" er sich am Gutachten orientieren? Kennt sich jemand aus und/oder hat Tipps? Danke momoo
Warum solltest Du als Mieter nen Vorkaufsrecht haben? Und welchen Preis jemand anderen für etwas zahlt, ist auch deren Sache...er wird dann wohl beim höchsten Gebot verkaufen, wer würde das nicht? Zur Kündigungsfrist weiß ich nur, das Bekannte aus ihrer Wohnung raus mußten, weil die Tochter der Vermieterin rein wollte, die hatten nen Jahr Zeit um sich was neues zu suchen, haben allerdings auch ewig dort gewohnt, ich schätze das das auch ne Rolle spielt...ob die gleichen Fristen aber beim Verkauf gelten, weiß ich nicht...
Als Mieter hast Du kein Vorkaufsrecht. Ein Käufer würde in den vorhandenen Mietvertrag als Vermieter eintreten; er ist an die entsprechenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen gebunden, kann nicht aus irgendwelchen Gründen kündigen. Wenn er selbst einziehen möchte, kann er natürlich Eigenbedarf anmelden. Die Kündigungszeit bemisst sich dann nach dem Gesetz, d. h. je nachdem wie lange Ihr bereits dort wohnt.
das mit dem vorkaufsrecht kenne ich auch, weiß aber nicht, ob es tatsächlich gesetz ist. ist ja auch egal, denn wenn jemand den geforderten preis zahlt, dann wird der vk verkaufen. aber: er wird das haus mit euch als mietern nur schwer los, denn der potentielle käufer weiß natürlich, daß es u.u. sehr lange dauern kann, bis er euch rausgeklagt hat. das mit dem eigenbedarf ist nämlich auch nachträglich zu beweisen.... sollten die leute wider erwarten die bude einrennen, ruhe bewahren. wenn nicht, dann würde ich mir den auszug im vorfeld versüßen lassen und ausziehen oder den vk doch davon überzeugen, daß ihr zum besseren preis kauft. kommt drauf an, in welcher preisliga gespielt wird und wie die nachfrage ist. zeit zum ausziehen werdet ihr als familie genug haben.
Leider geht es in manchen Gegenden schon lange nicht mehr darum, wieviel ein Haus wirklich (z.B. lt. Gutachten) wert ist, sondern wie die Nachfrage ist. Ich habe mal ein Haus begutachten/bewerten lassen - es ist dann für knapp das Doppelte verkauft worden. Ich nehme also an, dass der Verkäufer an einen Käufer seiner Wahl (und nach Kriterien seiner Wahl) verkaufen kann. Für viele Verkäufer dürfte dann der Meistbietende das Rennen machen.
Wenn er jemanden findet, der ihm den Preis bezahlt, müsst ihr ausziehen, wenn der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet.
Der Käufer übernimmt erst mal den Mietvertrag von euch. Kündigung kommt dann nur wegen Eigenbedarf in Betracht. Und es gibt immer Einzelfallentscheidungen: z.B. Gebrechlichkeit, Schulkinder, Behinderungen usw. DIES weiß der Käufer im Zweifel vorher nicht. Wo wohnt ihr?: Hohe Nachfrage nach Häusern eurer Größe/Gegend usw. oder eher abgeschieden?..... Viele Fragen, die eine Rolle spielen. Die Kaufinteressenten werden ja solche Fragen bei Besichtigungen stellen und da kann man auch schon abschrecken. Die Käufer müssen nach Zahlung des Kaufpreises ja doppelt zahlen: ihre Miete oder derzeitige Rate und dann die Rate für das neue Eigenheim und wenn dessen Mieter es rauszögern, ....
Muss das Vorkaufsrecht nicht im Mietvertrag verankert werden?
Das mit dem Vorkaufsrecht für Mieter stimmt schon (da für uns das gleiche bezüglich einer Wohnung im Raum stand, habe ich mich ausführlich informiert). Allerdings muss der Vermieter nicht auf irgendwelche Gutachten o. ä. des Mieters eingehen, sondern kann entscheiden, ob er zu dem Preis verkaufen will, den der Mieter zahlen will. Wenn er dann aber einen anderen Käufer gefunden hat, muss er dem Mieter den mit diesem ausgehandelten Vertrag (incl. Preis) vorlegen. Der Mieter hat dann zwei Monate Zeit zu entscheiden, ob er in den Vertrag zu den dort angeführten Bedingungen einsteigt. Falls ja, geht der andere Käufer leer aus. Dafür gibt es eigentlich in den Kaufverträgen von vermieteten Wohnobjekten entsprechende Rücktrittsklauseln. Allerdings würde ich dem Vermieter gegenüber vorher deutlich das Kaufinteresse kundtun und ihn darauf hinweisen, dass er Euch den Vertrag mit jemand anderem vor Wirksamwerden noch zukommen lassen soll. Weil das ganze laut unserem Rechtsanwalt schon mal vergessen wird und dann kann man nichts mehr machen außer den Vermieter auf Schadensersatz verklagen.
Ich muss mich korrigieren. Was ich oben geschrieben habe, gilt anscheinend nur, wenn die Haus oder das Grundstück während der Mietzeit neu aufgeteilt wurde oder wird, also bei einem normalen Wohnhaus, dessen Aufteilung gleichbleibt, nicht ....
Ein Mieter- noch dazu mit Kindern! - reduziert den Wert eines Hauses beträchtlich, weil der Käufer zwischenfinanzieren muß, so eine Eigenbedarfsklage viel Zeit und Geld frißt, und der Ausgang unsicher ist. Bei einer Klage werden die Bedürfnisse des Käufers abgewogen gegen die Bedürfnisse des Mieters. Einfamilienhäuser werden sehr selten als Anlageobjekte gekauft, da will man schon selber rein. Das ist eure Chance: Entweder Ihr laßt Euch den Auszug vergolden, oder Ihr kauft selber günstig. Ich kenne einen Fall, da hat jemand die ETW gekauft, in der er wohnte. Der Preis lag ein gutes Viertel unter unbewohnten Wohnungen im gleichen Haus. Schnäppchen gemacht *gg*. Der Preis entsteht alleine aus Angebot und Nachfrage. Schaut Euch doch mal um, für was vergleichbare Häuser in Eurer Gegend so weggehen - das ist immer eine gute Orientierung. Und dann wartet mal ab, was der Verkäufer zu Eurem Angebot sagt. Die Zeit spielt ja auch für Euch: Ihr habt keinen Druck, denn Ihr wollt ja in dem Haus bleiben. Der Verkäufer will aber Nägel mit Köpfen machen - der hat ja einen Grund, warum er ausgerechnet jetzt verkaufen will.
Wir hatten auch mal ein Haus zur Miete und uns laut Mietvertrag ein Vorkaufsrecht gesichert, weil der Vermieter gleich gesagt hatte, dass er möglicherweise verkaufen möchte. Ansonsten hat man dieses Recht nicht automatisch. Wie schon mehrfach geschrieben: ich würde erstmal relaxt sein, weil er das Haus so vermietet nicht gut loswerden wird. Vor allem nicht zu einem unrealistischen Preis. Wir haben uns inzwischen ein anderes Haus gekauft und uns gegenüber steht seit 4 Jahren ein vermietetes Haus zum Verkauf; die haben es schon mit allen möglichen Maklern versucht und sind auch schon mehrfach mit dem Preis runtergegangen: nichts passiert.