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gehört zwar nicht hier her aber trotzdem bitte lesen

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gehört zwar nicht hier her aber frage trotzdem mal und zwar ist es strafbar etwas geschenktes weiter zu verschenken? es geht um ein hund den meine freundin aus zeitl.gründen weiter verschenkt hat.Sie hat nähmlich nun eine anzeige von den schenker bekommen weil er ihn wieder haben will.Obwohl er ihn erst loswerden wollte.


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sie hat weder eine geschenkurkunde noch ein vertrag unterschrieben müssen, nichts


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wenn sie unter zeugen eine mündliche abmachung getroffen haben, dass der vorbesitzer den hund wieder zurück bekommen sollte, bevor sie ihn an dritte weiter gibt, dann gilt auch das als vertrag. ansonsten ist das zwar nicht strafbar, aber ich finde es moralisch verwerflich! ich schaffe mir doch kein tier an, welches ich selber bereits nicht direkt vom züchter übernehme und gebe es dann aus "zeitgründen" weiter... hier geht es schließlich nicht um handelstier wie eine hochleistunsgkuh oder ein teures dressurpferd. ein hund leidet sehr, wenn er mehrfach die bezugsperson wechseln muss...


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ich verschenke aber auch kein tier, will es dann wieder zurück und zeige dann die beschenkte auch noch an!!!! mich würd ja interessieren, wegen was der schenker die beschenkte angezeigt hat. diebstahl???


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ich bereits schrieb, könnte es durchaus sein, dass das tier nur unter der rückgabe-bedingung verschenkt worden ist... bei schutzverträgen ist ein solcher passus durchaus üblich. möglicherweise gab es einen mündlichen vertrag unter zeugen - das ist rechstwirksam.


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Da könnt ich glatt explodieren ein Hund ist doch keine Ware,die hin und her geschoben wird.!!


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rechtlich kann ich da nicht viel zu sagen, nur soviel, wenn es nichts schriftliches gibt dann kann der typ da nix machen. sie hat den hund geschenkt bekommen und kann dann LEIDER weiterverschenken wie sie will! was anderes wäre es gewesen wenn er denn hund nur vorrübergehend in pflege gegeben hätte! moralisch finde ich es abartig, einen hund!!! wie ein buch weiter, hin und her zu schenken. 1. verschenke ich keinen hund wenn ich ihn wieder haben möchte 2. nehme ich keinen hund als geschenk an wenn ich dann eh nicht behalten will!!! echt unmöglich das es immernoch menschen gibt die irgendwie nicht begreifen das tiere keine gegenstände sind!!


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Hallo, ich sehe das wie meine Vorschreiberinnen, wenn ein mündlicher Vertrag unter Zeugen vorliegt, wird es schwierig. Andernfalls sehe ich keinen Grund, warum eine Klage Erfolg haben sollte ... Ich finde es auch nicht schön, einen Hund weiterzuverschenken, wenn er eh schon geschenkt wurde, aber wir kennen die Hintergründe nicht und deshalb würde ich sie hier jetzt nicht verurteilen. Aber was ist denn der Inhalt der Anzeige? Diebstahl ja wohl kaum, oder? LG


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Warum verschenkt man nicht gleich sein Kind. Mir wäre durchaus manchmal danach, meine Kinder kurfristig zu verschenken Ein Hund hängt SEHR an seinem Besitzer und kann elendig zugrunde gehen, wenn so mit ihm umgegangen wird. Ich frage mich, was in manchen Hirnen stattfindet.... NICHTS! Ganz offensichtlich....:-( LG


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Verträge sind auch bindend, wenn sie mündlich geschlossen wurden. Für die Wirksamkeit braucht's keine Zeugen, für die Beweisbarkeit mitunter schon. Für die Wirksamkeit eines Vertrages bedarf es grundsätzlich nur zwei übereinstimmender Willenserklärungen. Schenker will Hund loswerden und überläßt ihn dem Beschenkten: zwei übereinstimmende Willenserklärungen, ergo Schenkung zustande gekommen, Einigung und Übergabe haben stattgefunden. Und zwar bei beiden Schenkungen. Anzeige hin oder her: wird ein Richter darüber zu entscheiden haben, wird er schon von dem Kindergarten an sich genervt sein und wahrscheinlich den Hund bei der letzten Person lassen, die ihn hat. Erstbesitzer scheidet schon als Vollpfosten aus wegen des Theaters und Zweitbesitzer mangels Zeit. Anzeige ist süß, kann man auch machen, wird aber zu 99,9 % wird das anhängige Verfahren eingestellt und außer Spesen nix gewesen.