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Für mich Aktuell,Zahlt jetzt die versicherung?

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Hallo,ich habe beim Kinder ins bett packen gesehen das meine koplette küche (im Januar alles erst neu)unter wasser steht,es kommt aus der Spühlmaschine,spühle und aus der Waschmaschine,jetzt ist das ganze Laminat schon hoch gequollen und die küche(unten die leiste) geht auch schon lose. Mein Vermieter war gerade da und meinte "Herzlichen Glückwunsch,jetzt bekommst du wieder eine neue Kü. als ich ihn fragte ob das nicht die versicherung zahlen würde meinte er nur es sei selbst verschulden,ich hatte aber nicht´s an,niergendwo lief wasser.... wir wohnen in einem 60 jahre altem Haus,es kan doch auch an den rohren liegen... der klempner kommt erst heute abend. soetwas muss doch die versicherung vom vermieter über nehmen oder unsere ? Danke und LG Tina


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hallo, ich denke, du mußt erstmal abwarten, was beim klempner-besuch rauskommt. auf jeden fall alles fotografieren, auch jetzt schon!!! ist wichtig wegen nachweis. was ist denn in eurer hausratversicherung alles eingeschlossen? schau mal im versicherungsschein. lg claudi


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Es wird davon abhängen, wessen Leitungen für den Wasserschaden verantwortlich sind: Deine oder die des Vermieters und sind es Deine ist die Frage, ob es Dein Verschulden ist (die Zulaufhähne müssen bei Nichtbenutzung von Waschmaschine und Spülmaschine abgesperrt sein). Auf jeden Fall etwas für die Hausratversicherung, die Du haben solltest.


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Hi,..Die Zulaufhähne müssen zu sein? Sonst zahlt die Versicherung nicht wenn etwas ist? Gut zu wissen,... :-)


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also das Haus gehört ja nicht uns,der vermiter wohnt auch nicht mit im haus(über uns wohnt ein jungeselle) eine hausrat haben wir,da steht was drin von glasbruch,brand ect,kan aber nicht´s von wasserschäden oä finden. die wasserhäne drehe ih nie zu von spühl und waschmaschine,wuste auch nicht das man das machn muss ;-( lg tina


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Bei uns war damals das Abwasser Rohr von der Badewanne abgegangen.Gutachter hat Gesagt kein fremdverschulden.Unsere ganze Küche war Verschimmelt.das Wasser hat sich über 4 Wochen schön unter dem PVC Verbreitet und ist an den Wänden Hochgekommen,unsere Küche haben wir auf eigene Kosten Entsorgt.Und sind nach dem Waserschaden Gleich Ausgezogen.Kosten wurden uns, ausser den Stromkosten für die Entfeuchter,nicht erstattet.hatte auch kein Interesse vor Gericht zu Gehen.War Froh das wir so schnell eine Neue WHG.bekommen haben.Ich Denke wenn kein Gerät An war Stehen eure changen sehr gut.Dann Zahlt die Versicherung vom Vermieter.LG Steffi


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Mit EUREN SChläuchen meinte ich die Zulaufschläuche zu Euren Geräten, die übrigens auch von einem Fachmann angeschlossen worden sein müssen, damit die Versicherung zahlt. Kommt ein Gutachter und sieht, daß da geschlampt wurde, sieht es auch schlecht aus. Die Rohre des Vermieters sind eben die innenliegenden Wasserrohre, auch die können mal ein Leck haben (allerdings wäre dann eher die Wand naß). Ich weiß nicht, wie das ist, wenn man eines der neueren Geräte mit dieser Wassersperre hat. Aber der Installateur, der mir damals meine Spüli angeschlossen hat meinte, ich müsse nach Benutzung den Hahn abdrehen und dürfe während sie läuft nicht weggehen, da halt immer Druck auf den Leitungen ist und die eben auch mal platzen können.


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Danke,ich werde wohl warten bis die heute abend durch meine wohnung gegangen und mir noch mehr arbeit gemacht haben. lg und danke


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ich mußte jetzt so lachen! liegt wahrscheinlich an meiner schmutzigen fantasie, paßt auch gar nicht zu dem ernsten thema... ABER: Die Rohre des Vermieters sind eben die innenliegenden Wasserrohre, auch die können mal ein Leck haben so genial, ich krieg mich nicht mehr ein!!!!! nicht nur die innenliegenden können mal lecken... *gggg* sorry für das absolut dämliche posting, aber ich mußte einfach so ablachen!!!! lg claudi


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Du kennst doch den Witz, warum eine Blondine auf der Heizung sitzt? Weil der Klemptner gesagt hat: "Die leckt."


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logo... kenn ich. bin auch blond *gg* claudi


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aber danke das habe ich jetzt gebraucht ;-) Wie kan man sooo zweideutig denken ?!?! lg tina *immernochlach*


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und zwar eure hausrat. man darf das haus verlassen, wenn die spülmaschine oder die wama läuft. tritt dann wasser aus, zahlt das die hausratversicherung. lg two_kids


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ich hatte garnicht´s an aber sie würde dann doch zahlen ? lg


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tja, in der theorie schmutzig... in der praxis noch viel schmutziger *gg* wegen versicherung: das ist wirklich von der versicherungsgesellschaft abhängig, ein einhelliges urteil gibts da nicht. warte erstmal ab, was als ursache rauskommt. lg claudi


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Waschmaschinenschaden bei Abwesenheit des Mieters Oberlandesgericht Koblenz, AZ.: 10 U 1124/99 FALL: Hilde Hammelwurz hatte Glück. Gerade an ihrem freien Tag schien die Sonne, der Wind wehte leicht...ideales Wetter also, um Wäsche zu waschen. Hilde schritt umgehend zur Tat, warf ihre Kleider in die Trommel und ging anschließend zum Arzt. Als sie zweieinhalb Stunden später in die Wohnung zurückkehrte, schwappte ihr eine schmutziggraue Pfütze entgegen. Und kurz darauf klingelte auch schon der Mieter aus dem Stockwerk darunter. Hildes Maschine war ausgelaufen, das war auch an seiner Decke unzweifelhaft zu erkennen. Umgehend wurde die Versicherung informiert, aber die wollte für den Schaden nicht gerade stehen. Hilde habe durch ihre Abwesenheit den Schaden grob fahrlässig verursacht. Die Haftpflicht greife in diesem Fall nicht, so die Versicherung. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte schließlich: _____________ Zwei bis drei Stunden Abwesenheit - die übliche Dauer eines Waschvorganges - sind zulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Maschine eine Wasser-Stopp-Vorrichtung für den Havarie-Fall hat oder nicht. ___________________________________ Die Haftpflicht muss die Wasserschäden bei Hilde und ihrem Nachbarn also begleichen. ________________________________________ VORSICHT BEI ÜBERSCHWEMMUNG: Mieter kann für Waschmaschinenschaden haften Wer durch grobe Fahrlässigkeit seine Wohnung unter Wasser setzt, haftet für den an fremdem Eigentum entstandenen Schaden. Grob fahrlässig handelt, wer seine Waschmaschine ohne Aquastopp-Vorrichtung anschließt und den Wasserhahn der Zuleitung zur Waschmaschine durchgehend offen lässt. Löst sich dann der Anschluss, so muss der Mieter für den entstandenen Schaden aufkommen. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Im verhandelten Fall war bei einem Mieter einer Obergeschosswohnung der Zuleitungsschlauch durch Materialermüdung und wegen der ständigen Vibration der Waschmaschine von der Zuleitung gerutscht. Da der Wasserhahn nie von ihm geschlossen wurde, breitete sich das Wasser ungehindert in seiner Wohnung, im Mauerwerk und in der Nachbarwohnung aus. Ein Schaden von 6.000 Euro entstand, den der Gebäudeversicherer des Hauseigentümers zwar regulierte, sogleich aber beim Verursacher des Schadens Regress nahm. Die Klage wurde in erster Instanz vom Landgericht Osnabrück abgewiesen. Das Handeln des Mieters wurde nicht als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt. Der Versicherer ging in Berufung und hatte damit Erfolg. Das Oberlandesgericht Oldenburg begründete sein Urteil folgendermaßen: Da der Beklagte die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt habe und ebenso außer Acht gelassen habe, was jedermann hätte einleuchten müssen, sei der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt. Der Mieter musste für den Schaden aufkommen. Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, 3 U 6/04 Fazit: Abwarten wodurch der Schade tatsächlich entstanden ist! Viel Glück und lG Danny.