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Fragen zu Schulpflegschaft/Schulkonferenz und Co.

Fragen zu Schulpflegschaft/Schulkonferenz und Co.

happymom

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Hallo! WER KENNT SICH AUS? Und zwar schwimme ich da gerade ein bißchen... Konkreter Fall: Es besteht die Möglichkeit, die Vergabe von Noten (im Sinne von 1-6) im 3. Schuljahr Grundschule abzuschaffen. Wird so etwas rein von der Schulleitung entschieden? Haben Eltern da ein Mitbestimmungsrecht? In welchem "Gremium" muss so etwas beschlossen werden? Haben Fragen und Sorgen der Eltern, was Schule betrifft, ihren Platz in einer Schulpflegschaftssitzung richtig? Also.... wenn z. B. Eltern einen zu häufigen Lehrerwechsel beanstanden möchten, bringt die Schulpflegschaftsvorsitzende das dann in die Schulpflegschaftssitzung? Oder ist das ein Thema für die Schulkonferenz? Stimmt es, dass in der Schulkonferenz 10 Lehrer, 5 Elternvertreter UND 5 SCHÜLER vertreten sind????? Auch in der Grundschule???? Danke schonmal!


KlaraElfer

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Antwort auf Beitrag von happymom

Zu diesem Thema haben wir in der Schulpflegschaftssitzung letzte Woche über eine Empfehlung für die Schulkonferenz abgestimmt. Das Ergebnis unserer Abstimmung wird an die Schulkonferenz übermittelt, die letztendlich den Beschluss fasst. Aber mal so von meinem Standpunkt aus gefragt: Wer kann denn ein Interesse daran haben, auch im dritten Schuljahr Kinder noch nicht zu benoten??? Die von dir angesprochenen Sorgen würde ich der Klassenpflegschaft (also mir) mitteilen, die kann dann überlegen, ob sie das in einem Klassenrahmen besprechen möchte mit den zuständigen Leuten oder ob sie das in die Schulpflegschaft trägt. ICH würde erstmal versuchen, im Klassenrahmen einen Konsens zu finden, eventuell eine Elternabend der Klasse mit Kollegium und Schulleitung oder ähnlichem zur Beantwortung aller Fragen der betroffenen Eltern. Aber das kann natürlich jeder halten wie er will, denk ich. Hier ein kopierter Absatz zur Zusammensetzung der Schulkonferenz: "Die Zusammensetzung der Schulkonferenz Die Zahl der Mitglieder der Schulkonferenz ist abhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler an der Schule: bis zu 200 Schülerinnen und Schüler - 6 Mitglieder bis zu 500 Schülerinnen und Schüler - 12 Mitglieder über 500 Schülerinnen und Schüler - 18 Mitglieder/ in Schulen mit Klassen der Sekundarstufe I und II - 20 Mitglieder Mitglieder der Schulkonferenz sind Schulleiterin oder Schulleiter ohne Stimmrecht und gewählte Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und Schülerinnen und Schüler. Das Verhältnis der Vertreter zueinander variiert je nach Schulstufe, im geltenden Schulgesetz NRW (§ 66) gilt jedoch ab August 2011 die Drittelparität*."


mams

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Antwort auf Beitrag von happymom

das ist von bundesland zu bundesland komplett verschieden. hier in NDS berät die gesamtkonferenz über solche fragen, der schulvorstand muss absegnen. in beiden gremien sitzen eltern und schüler, aber natürlich nicht so viele wie lehrer.


happymom

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Antwort auf Beitrag von mams

ot