Daffy
Ich grübel gerade: Hintergrund ist ein Youtuber, dessen Beiträge im BR kritisch betrachtet wurden (wobei es nicht um ihn persönlich geht, sondern die Richtung, die u.a. er vertritt). Besagter Youtuber hat seinerseits die BR-Berichte auseinandergenommen. Ein Punkt irritiert mich: der BR hat sich auf einen Kanal bezogen, Screenshots gebracht und die Verkaufsaktivitäten des besagten Youtubers erwähnt - allerdings ohne den Kanalnamen zu nennen (offensichtlich wollte man Werbung für die Plattform vermeiden); anscheinend wurde auch zitiert (ohne Quellenangabe). Der Youtuber behauptet, das sei ein Verstoß gegen geltendes Recht. Klärt mich bitte auf - muss man als Berichterstatter die exakte Quelle angeben? Es geht nicht um illegale oder gefährliche Aktivitäten (also NICHT Richtung Bombenbau oder ´Wie tägliche Infusion mit Löwenzahnsud meine Familie vor Corona schützt`).
Also ich hätte jetzt gesagt, dass man die genaue Quelle angeben muss. Allerdings kenne ich mich dahingehend nur mit dem Verfassen wissenschaftlicher Texte aus, wo das sehr streng gehandhabt wird. Und ich gehe davon aus, dass die Rechtsabteilung des BR das schon genau prüft vorher.
Dann hätte er ja dazu sagen können, von welchem Recht er da spricht. Sicher müssen im Zweifel Aussagen belegt werden, wenn jemand sie als falsch anzeigt z.B. Und sicher kann man über Journalismus streiten, wenn keine oder fragwürdige Quellen genannt werden. Aber per Gesetz? Ich denke nicht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, meinte der Youtuber das Urheberrecht (gesprochen hat er von Zitatrecht/Quellenrecht - gibt es sowas?). Einerseits klingt das logisch, andererseits will ein Journalist bei kritischer Berichterstattung dem betrachteten Gegenstand eher keine zusätzliche Bühne bieten... müsste man?
Kann es vll sein, dass im Abspann was stand?
Die letzten 10 Beiträge
- Wespennest in Kiste wegtragen?
- Autogramm auf T-Shirt
- Friedrich Merz und die geforderte Kraftanstrengung
- Songcontest
- Update zu "Wenn die Eltern alt werden"
- Sängerin Brief schreiben
- Margot Friedländer ist tot
- Habemus Papam
- Beantragung von zwei Monaten Elternzeit bei Arbeitgeber
- Merz scheitert im ersten Wahlgang