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frage zur kaution/mietwohnung

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frage zur kaution/mietwohnung

DecafLofat

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arbeitskollegin hat aktuell extrem gestreite, ich habe ihr schon wegen shcriftsatz zum mietverein geraten... aber sie will wohl klein beigeben. nun interessiert mich mal was ihr darüber denkt (bin selbst ja keine mieterin mehr, aber früher... kenne das was ich gleich schildere gar nicht so) sie sind ausgezogen (sie udn ihr mann) mit fristgerechter kündigung zum 1.10. die jährliche nebenkostenabrechnung erfolgte immer zum 1.5. nun will der vermieter ihre kaution (immerhin 1.800 EUR) bis zum 1.5.2017 einbehalten und das nach der evtl rückzahlung der nebenkosten noch vorhandene erst dnan auszahlen. die abrechnungen erfolgten immer sauber aufgelistet udn die rückzahlung war nie höher als 100 EUR. während der 11 jährigen mietdauer sind sie weder bei mietzahlungen noch bei der jhrl nebenkostennachzahlung als säumige zahler aufgefallen. der vermieter begründet das ganze damit dass er ja nicht weiß wohin sie ziehen und wie er dann an sein geld kommen soll. die neue adresse haben sie ihm mitgeteilt. dennoch stellt er sich quer. bei mir schrillen ja alle alarmglocken, ich würde mich damit nullkommanull abfinden. ich hatte einst auch die gleiche situation und mein damaliger vermieter (war eine erbengemeinschaft) hat mir dann problemlos sieben monate später an die neue adresse die nebenkostenabrechnung gesandt, mit rechnung, gezahlt, fertig. rein rechtlich kenne ich es auch so dass die kaution zweckgebunden für mängel an der mietsache als sicherheit dient und gar nicht mit nebenkosten o ä verrechnet werden darf. d h wenn sie das übergabeprotokoll mit "mängelfrei" haben ist die kaution zur rückgabe fällig.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

habe jetzt selbst sogar ein BGH urteil dazu gefunden....


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Oft hilft schon ein aufgesetzter Brief eines Rechtsanwaltes... LG


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

laut focus? meinst du das unterhaltungsmagazin? ja, ich habe mir auch schon überlegt dass sie doch einen juristen im haus bitten könnte ein erstes schreiben aufzusetzen (teil unserer social benefits... kostenlose erstberatung im haus bei unseren juristen) denn nachdem es dazu ja schon höchstrichterliche rechtsprechung gibt, sollte die sache klar sein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie die Rechtsprechung ist und bin aktuell zu sonnenhungrig um danach zu googeln... Unsere Abrechnung erfolgt immer zum 01.06. und wir haben es bisher immer so gemacht, dass wir den Mietern die Nk-Abrechnung an die neue Adresse geschickt haben. Bis auf ein einziges Mal (das war aber auch ein Mietnomade) war das nie ein Problem. Alle haben gezahlt. Eine Zwischenablesung wurde aber schon gemacht, jetzt, zum Auszugstermin? 1800 Euro einzubehalten wegen +/- 100 Euro Nachzahlung finde ich fast schon frech. Ich rate auch zum Mieterverein.


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Frech - und ein wenig verständlich... Meine Tante, die ein kleines Häuschen von ihrer Mütter geerbt hatte und das vermietete hat den urplötzlich keine Miete mehr zahlenden Mieter erst nach dem Ritt durch verschiedene Instanzen kündigen dürfen. Da der jetzt aber fahnenschwingend durch Istanbul zieht, darf sie jetzt auch noch auf ihre Kosten seine Möbel einlagern. Und das ist nicht das erste mal dass in der Familie sowas passiert! Von daher - ich kann's verstehen.


Caot

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

...ich behalte auch immer einen Teilbetrag ein. Allerdings angepasst an die letzten Rückzahlungen, da sind in der Regel nie mehr als 100 €. ich lasse auch Kautionen auspfänden, d.h. der Mieter zahlt einen Betrag x als NK-Vorauszahlung ein, dann bekommt er die ganze Kaution zurück. Probleme hatte ich mit dieser Regelung noch nie. Es gibt nämlich auch ganz "viele" Mieter von denen hört man nie mehr etwas nach Auszug, vor allem wenn die Kaution komplett raus ging. Wenn es sich hier um 1.800 € handelt würde ich tatsächlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Der komplette Einbehalt ist nicht verhältnismäßig.