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Frage zur Bedarfsgemeinschaft

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Aus dem Thread von Conny Zitat von "horrend" **..... Wenn er Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist, das ist er, auch wenn nur DU H4 beziehst, hat er dieselben Pflichten wie ein H4-Empfänger, auch wenn er arbeitet. Kann man sich nicht vorstellen? Ist aber so. LG Ilona ** Über diesen Satz bin ich gerade gestolpert und frage mich was er im Detail bedeutet? Könnte mir das jemand erklären?


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Ganz so kann man das nicht als richtig gelten lassen! Es kommt ganz drauf an, worum es geht. Wenn jemand in einer BG verdient und seinen Bedarf somit deckt, dann empfängt er selbst kein ALG II und hat somit auch nicht "dieselben Pflichten". Allerdings wird das, was seinen Bedarf übersteigt, auf den Bedarf der übrigen H4-Empfänger (BG-Mitglieder) "angerechnet" (von einem Freibetrag abgesehen), so dass sie entsprechend weniger bekommen. Bei einem "Aufstocker" sieht die Sache aber schon wieder anders aus. Aber ich hab die Diskussionen weiter unten so gar nicht mitverfolgt, weiß also nicht, worum es genau ging.


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weil ER nicht genug verdient mit seinem Einkommen, da kann es durchaus passieren, dass ER Auflagen erhält. Es gibt Beispiele, ist selten, kann aber passieren. Ich würde, sofern es irgendwie reicht, immer versuchen, bei einer Paarkonstellation dieser Art versuchen, NICHT aufzustocken, um meinem Mann nichts aufzubürden. Lieber würde ich für den aufzustockenden Betrag putzen gehen, wenn es denn geht (Ausrufungszeichen). Man wird zum Abhängigen. Wenn ich mal wieder ein konkretes Beispiel lese, werde ichs einstellen. LG Ilona


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So in etwa kenne ich das auch aus der Praxis. Beispiel: Er arbeitet Vollzeit, es reicht aber nicht ganz und sie arbeitslos bekommt algII. Dann bekommt ziemlich oft ER Einladungen zu Bewerbungsgesprächen. Denn ER kann mit seinem Gehalt nicht die ganze Familie ernähren. Wobei ich jetzt mal nicht meinen Kopf zerbrechen werde über die Unsinnigkeit, weil SIE kaum Jobangebote bekommt, denn SIE hätte gerne einen Job.


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wenn es soweit kommen würde dann würde ich sofort aussteigen aus H4 wenn es ginge, denn seinen beruf in dem er schon 10 Jahre arbeitet in der selben Firma würde er mit Sicherheit nicht kündigen . er verdient wirklich wenig geld dort aber es ist ein halbwegs sicherer job ... da gehe ich dann auch lieber putzen,..aber das würde ich auch ohne das machen da bin ich mir mit sicherheit nicht zu fein für....


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Hallo, ich habe von einem Fall gelesen: sie seit 20 Jahren in Teilzeit bei dem selben Arbeitgeber, er Hartz4. Arge wollte sie partout in Vollzeit bringen, da ja alles getan werden muß, dass H4 wegfällt. Jetzt stellt Euch mal vor, sie fängt bei der Vollzeitstelle an und übersteht die Probezeit nicht. Dann sind Beide arbeitslos und der Staat muß aufkommen, obwohl sie bis zur Rente wenigstens die Teilzeitstelle gehabt hätte. Die Welt ist ein Irrenhaus und wir mittendrin. Gruß Taram


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ab wann gilt denn etwas als eine bedarfsgemeinschaft? also: mutter mit kind unter 25-klar; partner auch. und was noch? beispiel: ich leb mit meiner mutter zusammen; sie 75,ich 35. sind wir eine bedarfsgemeinschaft?


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anderes beispiel: meine schwester arbeitet seit schlag-mich-tot-jahren bei demselben ag. erst vollzeit; dann wurde sie schwer krank,schwanger und nun teilzeit. nun wurde mein schwager ( 49;LKW-fahrer) arbeitslos. er sucht und sucht-findet nix. meine schwester geht nun vollzeit arbeiten; mein schwager bekommt unterstützung und? sie werden 700 euro mehr haben... irgendwas stimmt doch hier im system nicht


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Ihr seid eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft. Das ist ein völlig anderer Begriff und hat mit der Bedarfsgemeinschaft nichts zu tun. LG Ralph/Snoopy


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Und bei meinen Nachbarn die Monat für Monat schmarotzen, weil sie angeblich alleinerziehend ist bekommt sie ja volle Unterstützung. Sie hat sich von dem Kindsvater nur scheingetrennt, er ist nach wie vor jeden Tag da. Sie sind zusammen in den Süden geflogen und genießen das schöne Schmarotzerleben. Bei solchen leuten könnte ich so kotzen... Warum unternimmt denn bei solchen Leuten das Amt nichts? Die ehrlichen sind doch in dem Staat leider wirlich die DUMMEN. ILKA


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Hallo, weil in diesen Fällen auf jeden Fall zunächst DAS AMT in der Beweispflicht steht. Und das ist auch ganz richtig so. Erst, wenn es grundlegende beweisbare Anhaltspunkte gibt, die FÜR eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sprechen, kehrt sich diese Beweislast um. Das mag im Einzelfall sehr ärgerlich sein, und mir dreht sich auch regelmäßig der Magen, wenn ich das Gefühl habe, daß ich gerade vom Gegenüber über den Tisch gezogen werden. ABER, man muß sich auch vergegenwärtigen, daß im Umkehrschluß jede altbekannte WG aus Studentin und Student in arge Beweisnot kommen würde. Wie sollten/könnten sie beweisen, daß sie KEINE eheähnliche Lebensgemeinschaft, sondern einfach nur eine STINKNORMALE Studenten-WG sind? Wollen wir das dann so? Ich denke nicht. Nein, auch wenn es oft unbefriedigend ist, ich halte es so, wie es jetzt ist, für richtig. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Aber dann braucht man sich ja auch nicht wundern, wenn es den Leuten so leichtgemacht wird. Schon ein Hausbesuch würde ja mal reichen...oder sehe ich das falsch. Jeder muß doch sehen wie er zurechtkommt. Aber einfach sagen, dann ziehe ich bei Mutti ein und bin trotzdem jeden Tag bei Dir und dann fahren wir 2 mal im Jahr in Urlaub...da vergehts einen doch.


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... wenn er "bei Mutti" gemeldet ist, wird's schwer. Wie gesagt, DAS AMT muß jetzt BEWEISEN, daß sein lebensmittelpunkt nach wie vor bei der Frau ist. Was willst Du beim Hausbesuch feststellen? Das ein paar Hausschuhe, ein männliches "Stinke-Schön" und ein schwarzes herrenschuhpaar herumsteht? Nur ein französisches Bett? Das alles beweist doch gar nichts. Man müßte schon nachweisen können, daß er JEDEN, oder wenigstrens fast jeden Tag dort schläft, abends von der Arbeit zu ihr heimkommt, sie gemeinsam einkaufen etc.pp., das volle Programm... wie willst Du das machen? Vielzu aufwendig. Ab einer bestimmten kriminellen Energie wird es für das Amt sehr schwer, weil sozusagen eine entsprechende "Gegenenergie" in Form von Personal entgegengesetzt werden müßte. Das aber ist nicht da. Und nur weil sie ALG II bezieht, heißt dies ja nicht, daß sie keinen Freund und keinen geregelten Sexualverkehr haben darf. Wo käme wir dahin? Ralph/Snoopy


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Ich habe während meiner langjährigen Tätigkeit beim Sozialamt regelmäßig Hausbesuche gemacht. Es ist schwer nachzuweisen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht. Wenn es hart auf hart kommt, zieht die Behörde vor Gericht die A...karte. Denn es muss sich um eine Einstehensgemeinschaft handeln. Und diese bezweifel ich schon bei mancher Ehe. Das Einzige, was meine Hausbesuche gebracht haben, die Hilfeempfänger haben mein Interesse an Ihrer Lebenssituation erkennen können. Obwohl ich damit einigen ziemlich auf die Nerven ging.


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Hallo, es ist durch die Bank schlichtweg falsch, verallgemeinernd, vor allem mit Emotionen und nicht mit Belegen oder Argumenten besetzt und deshalb ausnahmslos dummes Zeug, was man von ihr zu diesem Thema so liest. Das nur einmal am Rande und zur Einführung. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft einer vollzeit arbeiten geht und sein Einkommen zur Deckung des Lebensunterhalts aller nicht ausreicht, wird zunächst geprüft, ob die Unterdeckung durch Wohngeld und/oder Kinderzuschlag aufzubringen ist. Da die Gesetze zu diesen beiden Leistungen gerade überarbeitet wurden und dadurch künftig höhere Beträge geleistet werden, ist die Chance, daß man ohne ALG II auskommt, größer geworden. Wenn das nicht möglich ist und es zur aufstockenden ALG II-Leistung kommt, wird sicherlich kurz mal bei dem derzeitigen Verdiener geschaut, ob er seinen Qualifikationen gemäß arbeitet. Aber ganz ehrlich, kein Arbeitsvermittler wird darauf Zeit verwenden, diesen Mann von einer Vollzeit- in die andere Vollzeitbeschäftigung zu vermitteln, dazu fehlt es sowohl an Personal als auch an Erfolgsaussichten. Vielmehr wird man sich beim Amt mit dem Status Quo zufrieden geben. Vorstellungsgespräche/Vermuittlungsvorschläge wird es nicht geben. In den Fällen, wo es doch geschieht, kann man getrost von Softwarefehlern und/oder Bedienungsfehlern an der Software durch den Arbeitsvermittler ausgehen, denn Adressat ist dann regelmäßig eigentlich der Ehe-/Lebenspartner. Davon, daß der vollzeit Alleinverdiener dieselben Pflichten hat wie jemand, der nicht oder nur teilzeit arbeitet, kann daher keine Rede sein. Und muß der Partner noch nicht arbeiten gehen, weil z.B. die Kinder noch zu klein sind, ist das Ganze eigentlich ziemlich entspannt. Dann sind auch längere Ortsabwesenheiten kein Thema. Das vorgebrachte Argument "lieber 400,- €-Putzjob als HartzIV" klingt so, als ob da jemand eine Wahl zwischen diesen beiden Alternativen hätte. Das ERWARTET schlichtweg die Solidargemeinschaft von dieser Frau, daß sie alles tut, um den Hilfebezug zu beenden! Ganz sicherlich wird der Gesetzgeber wie früher zu Zeiten der Sozialhilfe auch noch darauf (zurück)kommen, daß bei einem entsprechend geringen Bedarf grundsätzlich unter Befristung einer Übergangsleistung auf einen gringfügigen Job verwiesen werden darf. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Dann bin ich vermutlich auch nur ein kleines Dummerchen, denn ich kenne hier im Miniort einige, die immer wieder beim Amt vorstellig sein müßen, obwohl sie einen Vollzeitjob haben. Softwarefehler? Deshalb wird dann auch gleich mit Leistungskürzung gedroht naja... ich bin dann auch ein Dummchen


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... und dort klären, was das Ziel dieser Reise ist. Grundsätzlich ist das Ziel klar: In Arbeit vermitteln, deren Einkommen bedarfsdeckend ist. Nur, das ist in der Praxis insbesondere im Niedriglohnbereich immer seltener der Fall. Und da muß man dann offensiv fragen, ob die Aufgabe einer sicheren Stellung zugunsten einer neuen Stellung, die netto vielleicht nur 100,- € mehr einbringt, die ultima ratio sein kann. Wenn aber der Glücksschuß gelandet wurde, und die neue Arbeit würde die gesamte Familie weit nach oben katapultieren (was ich als eher unwahrscheinlich halte), dann darf an der alten Stellung nicht geklebt werden. LG Ralph/Snoopy


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...antwortest du mir unten noch? Hatte nochmal was dazu geschrieben. LG FM


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hier Deine "Lehren" zu verbreiten. Aber Du weißt auch, das "Die vom Amt" nicht immer recht haben, oder? Auch DU nicht. Allerdings gebe ich Dir insoweit recht, dass Du meist recht hast, würdest auch nen schlechten Job tun, wenn nicht. Allerdings hast Du eben nicht IMMER recht. Und klar, dass Du hier nichts anderes verbreiten darfst als das, was tu tust. Sonst wärste schlicht deinen Job los. Und Juristen, dass wissen wir alle, gibts wie SAnd am Meer... LG Ilona


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Derzeit sind alle ARGEn unterbesetzt und ringen um zusätzliches Personal. Und das sind keine Juristen, die da sitzen. Aber selbst wenn - man kann nicht jeden Juristen von der Straße pflücken und da hinsetzen. Das ist dann doch schon etwas spezieller - das Wissen, was da erwartet wird. Dein Posting ist lediglich ein erneutes Zeugnis Deiner Ahnungslosigkeit, Ilonaleinichen.


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Jura studiert. Dass er dort nicht als Jurist arbeitet, ist mir schon klar. Aber was macht er, wenn er beispielsweise nur einen befristeten Vertrag bei der ARGE hat, was ja keine Seltenheit ist, und dieser nicht verlängert wird? Jurastudium? Was macht man dann damit? Keine Berufserfahrung...Examen ja/nein, wenn ja, warum nicht...??? Ja, die ARGEN sind unterbesetzt, aber im Gegenzug ist kein Geld zur Ausstattung mit Personal da. Aber geht mich ja nüscht an... und WEM sage ich das... LG Ilona


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Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.


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???? Baaaahhhrrttt. DU musst es ja wissen. *breitlächel Und jetzt kannst Du zurück in Dein Loch kriechen...


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Die Verträge vieler ARGE-Mitarbeiter sind zwar befristet, aber für die Dienststelle. Die sind von anderen Dienststellen ausgeliehen. Aber sie haben eine Dienststelle, an die sie zurückkehren werden - und viele freuen sich eher darauf, als daß ihnen das Angst macht. Wenn man sich informiert, weiß man das auch. Das stand kürzlich im SPIEGEL und auch in der SZ. Ach so, und wenn wir schon mal bei Fehlinformationen sind, noch etwas zu den Gerichtsverfahren: 80 Prozent aller Hartz-IV-Verfahren enden durch Vergleich oder Klagerücknahme. Dieses kleine Detail unterschlägst Du bei Deiner regelmäßigen Behauptung, daß der Hilfeempfänger 50% der Verfahren gewinnt. Die restlichen 20% werden dann tatsächlich entschieden, und zwar in 50% der Fälle für den Hilfeempfänger, in 50% der Fälle für die ARGE. Aber wenn man eine Klage einreicht hat man also erstmal eine Chance von 10%, daß man das Verfahren gewinnt. Schau mal da: http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/21/82/dokument.html?titel=Die+0%2C0416-Euro-Frage&id=62332812&top=SPIEGEL&suchbegriff=sozialgericht&quellen=&qcrubrik=recht Gruß, Elisabeth.


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was er lesen und hören möchte. Das steht Dir frei. Aber danke für die Quellenangabe. Ich werde es lesen. Ich habe nämlich gerade selbst ein Verfahren zu laufen, und 10 % Erfolgsaussichten sind mir eindeutig zu wenig.... und auf der sicheren Seite fühle ich mich auch nicht unbedingt. LG Ilona


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der eine Frage ist: Was tut der Staat, um die Leute davon abzuhalten, ständig Klagen beim Sozialgericht einzureichen?? Richtig! Er verbreitet über "anerkannte" Medien, dass die Chancen nur bei 10 % liegen, eine solche Klage zu gewinnen. Ein paar neckische Zahlen drumherum und schon ist die Gehirnwäsche perfekt. Soll vorkommen. Es gibt eben die verschiedensten Meinungen, UND Zahlen. *gelle? Und jetzt werde ich dieses Pamphlet trotzdem lesen....


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... laß Dich behandeln. Ralph/Snoopy


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Ralph, dann lass es doch einfach. Dann wird das auch besser. Verspochen. und bestell Port und Elisabeth schöne Grüße. Das Trio des Schreckens .... macht Ihrs sonst auch zu Dritt?? neugierigbin


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Oh, ich wollte gar keine Diskussion auslösen. Aber danke für`s aufklären. Wohl dem, der niemals seine Arbeit verliert.