Mitglied inaktiv
Hallo Es geht um ne gute Freundin von mir,da ich mich nicht aus kenne frage ich euch,vielleicht wisst ihr das ja.Also da fange ich mal an. Meine Beste Freundin wohnt noch bei ihre Mutter und will aber aus ziehen,sie ist schwanger und kann jetzt leider nicht mehr arbeiten,Sie bekommt Harz Vier.Und jetzt ist meine Frage wie ist das ,wenn sie aus ziehen tut,sie hat keine Möbel nichts.Wird das vom Amt erstattet oder wie wird das gemacht?Und wieviel Euro wird vom Amt bezahlt,also für ne Wohnung?Mir wurde das mal gesagt,aber habe es vergessen.Würde mich freuen wenn ihr mir ein Tip geben könnt.Würde ihr gerne helfen. Liebe Grüße Nicole
Hallo Nicole Also ich weiss das von meiner Schwägerin, sie ist unter 25. Jahre und bekam gesagt das sie zuhause zu bleiben hat bis 25. wenn die möglichkeit gegeben ist! Nur in Aussnahme Fällen wenn sie sich mit den Eltern nicht mehr verträgt kann sie sich ne Wohnung nehmen bis zu 320.- Warm und diese muss vorab vom Amt genemigt werden! Kaution und Renovierungsgeld bekämme sie nur als Darlehn und müsste diese zurückbezahlen. Möbel von der Caritas! Liebe Grüße Susanne
Hallo! Also es ist nicht wirklich allgemein zu sagen! Letztendlich wird eine Ersteinrichtung übernommen, allerdings muß das nicht immer Geld sein, manchmal wird man auch zu einer Möbelkammer geschickt oder man bekommt neue Möbel zugeteilt! Ist von Stadt zu Stadt, manchmal sogar von Fall zu Fall verschieden. Was ihr schwanger zusteht ist ein mehrbedarf und die Babyerstausstattung, Kinderwagen und Bett, was aber auch nicht immer neu sein muß! LG Nina
ich kenne auch so eine altersgrenze mit 25 jahren ... ich denke, am besten ist es sich direkt bei der arge zu erkundigen .... oder vorher bei der pro familia. salsa
Zwei Dinge müssen beachtet werden: 1. Die U25-Regelung, wie von meinen Vorrednerinnen beschrieben! Sollte sie unter 25 sein, wird sie wenig Chance auf eine eigene Wohnung haben! 2. Wer ist der Kindsvater? Deine Freundin MUSS die Unterhaltsansprüche ihm gegenüber geltend machen. Zu beachten: Unterhalt ist dem ALG II immer vorrangig! LG Flocke
hallo! die unter 25 jahre regelung gilt nicht bei schwangeren!!! das mal vorneweg! das ist unzumutbar und steht auch so im SGB! sollte sie alleinerziehend sein, so stehen ihr zwei zimmer zu oder eine gewisse quadratmeterzahl! desweiteren bekommt sie bereits erwähnten mehrbedarf, erstausstattung für sich und kind inform von geld oder gebrauchten gegenständen und sollte sie alleinerziehend bleiben, dann steht ihr mehrbedarf für das alleinerziehen eines kindes zu! der vater muss natürlich unterhalt zahlen, den sollte sie auch angeben, ansonsten zahlt das jugendamt nicht die vollen jahre den unterhaltsvorschuss!!! ansonsten kann ich mich nur anschließen, hingehen und nachfragen, da es ländersache ist, wie die einzelnen gesetze umgesetzt werden! viele grüße ~ evi
hallo deine freundin ann aus ziehen und sie bekommt auch unterstützung von der arge und von der cariedas das weis ich deswegen weil ich vor kurzem auch ein kind bekommen habe sie soll auf die arge gehen und hren mutterpass mit nemen und ein neuen antrag stellen das sie eine wohnung brauch und eine erst austattung für sich und das ind
hallo deine freundin ann aus ziehen und sie bekommt auch unterstützung von der arge und von der cariedas das weis ich deswegen weil ich vor kurzem auch ein kind bekommen habe sie soll auf die arge gehen und hren mutterpass mit nemen und ein neuen antrag stellen das sie eine wohnung brauch und eine erst austattung für sich und das ind
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