Mitglied inaktiv
Hallo zusammen Ich habe eine dringende Frage. Und zwar kurz zum Sachverhalt: Wir (4 Personen) leben seit April 2009 in einer 90qm großen Wohnung in dem Haus unseres Vermieters. Er selber hat bis zu unserem Einzug in dieser Wohnung gewohnt. Da ihm diese aber mit seinen 70 Jahren einfach zu groß ist, ist er in die Wohnung nebenan gezogen (rund 45qm) nun will er aber wieder in seine alte, also unsere Wohnung ziehen! Da er uns nicht kündigen will, will er es über den Eigenbedarf machen. Geht das wirklich so einfach? Muss ich nun wirklich damit rechnen bald mit einem Kleinkind und einem Baby auf Wohnungssuche zu gehen???? Ich bin wirklich sehr verzweifelt. Vielen dank
hsst du mal höflich nchgefragt, woher dieser sinneswandel kommt? hat er vielleicht eine frau kennengelernt mit der er zusammenziehen will? du wohnst noch nicht mal ein jahr in der wohnung, da würde ich mich auch ärgern. kostet ja alles geld, jeder umzug, jede renovierung.
Jup genau das ist es! Er hat vor ca. 4 Monaten eine Kubanerin kennen gelernt die er jetzt "ganz dringend" heiraten will (hier in Deutschland geht es nicht also versucht er es nun über Italien) und deshalb will er die Wohnung wieder haben! Ärgerlich ist kein Ausdruck, wir haben ein heiden Geld in die Renovierung gesteckt, da er (er ist ja nunmal 70 und alleine) hier seit JAHREN nichts gemacht hat! Alleine das Nikotin aus der Tapete zu bekommen und alles eben............viel schlimmer aber, ich bekomme hier in der Ecke keine Wohnung zu dem preis und meine große ist gerade er ist den Kiga gekommen....mir ist nur zum heulen!
was soll denn damit passieren?
sehe die chancen für ihn mit den infos eher gering, denn er hat ja wohnraum und keinen dringenden bedarf ![]()
Ja die Wohnung nebenan wäre dann "frei"......also muss er nen "grund" haben um eigenbedarf anzumelden? Und "eine ggf. hinzugezogene Frau" würde da nicht ausreichen?
wir sollten aus dem mietshaus raus, weil die neuen käufer einziehen wollten. diese hatten aber eine kleinere eigentumswohnung und rein rechtlich hätten wir NICHT ausziehen müßen. ex war aber mieter und nicht ich, er hat die ungültige kündigung angenommen.
Also können wir wirklich Hoffnung haben? Wende ich mich dann am besten an den Mieterschutzbund???
kannst du, in einigen ecken haben die vereine wohl längere wartezeiten und sonst lohnt sich bei kündigungseingang der gang zum anwalt, denn jede eigenbedarfskündigung kann anders sein :-) http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/kuendigung-wegen-eigenbedarf-welche-voraussetzungen-bestehen/ http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05-3.htm
Danke dir....
Er wird Euch schon kündigen müssen wegen Eigenbedarfs. Da er der Eigentümer ist, wird er auch früher oder später wieder in der Wohnung sein, es kann zwar dauern, aber letztendlich werdet ihr raus müssen. Eine wirklich ärgerliche Situation, ich versteh Euch, aber letztendlich werdet ihr gehen müssen, wenn er sich nicht eines Besseren besinnt. Er ist der Eigentümer und hat bei Familienzuwachs ein berechtigtes Interesse auf seine größere Wohnung.
"Er hat vor ca. 4 Monaten eine Kubanerin kennen gelernt die er jetzt "ganz dringend" heiraten will (hier in Deutschland geht es nicht also versucht er es nun über Italien)" Eigenbedarf geht nicht immer so leicht. Warum sollten sie raus müßen?
Ausserdem habt ihr ein Baby! Ich denke auch, dass das so einfach nicht ist, mit der Eigenbedarfsklage. Mieterschutzbund ist ein guter Gedanke Viel Glück Euch MM
Weil er der Eigentümer ist und man ihm das Eigentum nicht dauerhaft vorenthalten kann. Ich verstehe den Ärger, aber gerade da er offensichtlich wieder heiraten wird, hat er ein berechtigtes Interesse auf Eigenbedarf und zwar auf eine angemessen große Wohnung, die zudem noch ihm gehört. Kündigen wird er aber müssen und evtl. auch eine Abfindung oder ggf. Schadensersatz zahlen.
schon mal da gefragt? sicher kann dir dort jemand besser helfen, als hier im forum.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05.htm notfalls würde sich sicher eine rechtsberatung lohnen ...
Hallo, wenn er einen Bedarf an seinem Wohneigentum hat, kann er natürlich wegen Eigenbedarf kündigen, ob nun wegen Kubanerin oder nicht. Ihr hättet da nur Chancen bei vorgeschobener Eigenbedarfskündigung und wenn es weit und breit keinen Ersatzwohnraum für euch geben würde. Wenn die Kündigung noch nicht da ist, würde ich sofort dem Mieterverein beitreten. Da hat man dann Rechtsschutz und hat kein Prozesskostenrisiko.
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