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Frage wegen Erschließungskosten Grundstück

Frage wegen Erschließungskosten Grundstück

Mitglied inaktiv

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Hallo an Alle! Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus: Wir haben ein Baugrundstück hinter unserem Haus, z.Zt. noch unser Garten. Wir wollten es damals aus dem Bebauungsplan rausnehmen lassen, haben aber leider eine Frist verpasst . Nun müßten wir es aus diversen Gründen verkaufen, aber hätten dann Null Garten für unsere 3 Kids mehr. Nun könnten wir einen Streifen von 5 m behalten und den Rest abgeben. Es müßte nur neu vermessen werden. Wie verhält es sich nun mit den Erschließungskosten, denn unser "Restgrundstück" würde noch ca. 4-5 m von der neuen Straße entfernt liegen. Auf diesem schmalen Streifen könnte auch nicht gebaut werden. Müssen wir dann trotzdem die Erschließungskosten für unseren "Streifen" entrichten? Wäre schön, wenn jemand was wüßte oder einen Link dazu hat, denn ich konnte darüber nix ergoogeln. Schönen SO noch und LG Carola


Mitglied inaktiv

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Hi Wir mußten unser Grundstück selbst erschließen und das über eine Strecke von ca. 30m weil ein gemeindeeigener Grund dazwischen lag. Das erste Angebot OHNE GAS lag bei 27000,- Euro!!! Wir haben dann noch hin- und herverglichen und Angebote eingeholt usw. und haben schließlich wohl so um die 17000,- Euro OHNE GAS bezahlt. Gas wäre mit nochmal ca. 9000,- Euro draufgekommen :-( Liebe Grüße, Vio


Mitglied inaktiv

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Danke für Deine Antwort! Aber bei uns verhält es sich so, daß wir nur einen klitzekleinen Teil von unserem 524 m² Grundstück als Streifen Garten behalten wollen. Den anderen Teil wollen/müssen wir verkaufen und dadurch übernimmt der neue Besitzer die Erschließung. Aber wie verhält es sich dann mit unserem kleinen Stück'? Es liegt nicht direkt an der neuen Straße und der neue Besitzer des großen Grundstückes liegt daran. Muß ich für meinen "Garten" dann auch die Erschließung bezahlen nur weil es im Erschließungsgebiet liegt, ich aber nie darauf bauen werde und auch die neue Straße nicht benutze. Ich müßte ja über ein fremdes Grundstück und mit dem Auto wäre es auch nicht möglich! LG Carola


Mitglied inaktiv

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Ich denke, das kommt auf den geltenden Bebauungsplan an. Ich weiß nicht, ob Euer Teil-Grundstück dann zu Eurem jetzigen bebauten Grundstück gezählt wird oder von der Einteilung her zu der neuen Straße. Frag doch bei Eurer Stadt grundsätzlich mal an.