Mitglied inaktiv
Guten Morgen! Ich habe eine Überweisung getätigt. Die möchte ich gern zurückbuchen lassen. Das geht doch oder??? Wie lange nach Überweisung kann man das machen? Wie mache ich das? Genügt ein Anruf ? Wer hat das schon mal gemacht? Frage über Fragen. Helft mir mal bitte! unwissende Grüße SPMFL
Kann gehen, muß aber nicht (weder die ausführende noch die empfangende Bank sind zur Rückbuchung verpflichtet). Deine kontoführende Stelle anrufen und nachfragen.
Kommt drauf an. Normalerweise geht das nicht so einfach. Außerdem entstehen auch da wieder Kosten. Ich glaube 6Wochen geht das. Ich hatte mal im Fitnessstudio fristlos gekündigt, weil ich schwanger war, da gibts ein Sonderkündigungsrecht, die habens allerdings nicht akzeptiert und haben weiterhin abgebucht. Bin zum Anwalt, der sagte ich solle zur Bank anrufen, und eine Rückbuchung veranlassen und sagen die Sache ist beim Anwalt, außerdem das KOnto für sperren. Ob das bei normalen Überweisungen auch geht weiß ich nicht.
Hallo! Geht nicht. Überweisung ist wie eine "Schenkung"! LG wonnie1806
Die Situation ist so ähnlich wie bei dir, nur dass nicht abgebucht wurde sondern der Betrag von mir überwiesen. Ich vermute ich sehe mein Geld nicht wieder. Die Rückbuchung wäre eine Möglichkeit. Rufe gleich mal bei der Bank an.
das ist echt ärgerlich. Ich denke die werden damit argumentieren das du "freiwillig" überwiesen hast. Ich kenne zwar die Sachlage nicht, aber wenn es ein Betrag ist, der regelmäßig angefordert wird, weil eine Kündigung etc. nicht akzeptiert wurde und du dich in den nächsten Monaten weigern solltest zu zahlen, werden sie dich so lange ermahnen bis sie Lohnpfändug androhen, so wars bei mir, ich habe die Sache allerdings schon vorher dem Anwalt abgegeben. In manchen Fällen kommt man um einen Anwalt nicht drumrum. ICh hoffe du hast nicht all zu viel Geld verloren.
Nö...geht normalerweise nicht... Funzt nur, wenn DIE abbuchen, nicht wenn DU überwiesen hast. Lg Reni
Hallöchen! Eine Überweisung kann nicht zurückgebucht werden. Haben das nämlich vor ein paar Wochen versucht... Geht nur bei Einzugsermächtigung. Viele Grüsse, Moni
geht nur bei lastschriften oder kulanterweise ganz kurz nach der getätigten überweisung mit einer sehr netten banklady.
Eine meiner Kundinnen hat mal falsch überwiesen, weiß gar nicht mehr warum, aber irgendwas war da schief gelaufen. Jedenfalls rief sie mich gleich an, bei uns war die Überweisung aber schon raus. Bei der Empfängerbank, DeuBa, war das Geld eingegangen, aber noch nicht dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Es hat mich einen ganzen Vormittag Telefonat und Überredung verschiedener Stellen bei der DeuBa (Kontoführung, Revision, Controlling) gekostet und dann wiederum Überredung unserer interner Stellen, die "Schuld" auf unsere Kappe zu nehmen (Schuld des Kunden "galt" nicht) um die Rückbuchung zu kriegen. Meine Schuldige war 120 Millionen Euro schwer, da macht man sowas auch ;-)
Ich hab sowas auch mal versucht, hatte aber keine Chance. Entweder lag es daran, dass ich nicht wirklich an eine so "nette Banklady" geraten war ODER daran, dass ich allerhöchstens 120 € "schwer" war.....*g* Ne....ich glaube, da ist nur mit unglaublich viel Kulanz und jaaaaanz kurz nach der Überweisung (Stunden) etwas zu machen. Ein MUSS gibt es wohl nicht.... Zumindest nicht, wenn DU überweisen hast. Bei einer Abbuchung oder Einzug von Deinem Konto siehts glaub ich wieder anders aus. Sowas kann man zurückholen, denke ich....(oder MP?)....
Gegen Abbuchungen aufgrund im Lastschriftverfahren kann man 6 Wochen Widerspruch erheben. Hier reicht ein Anruf bei der Bank und Nennung des Grundes, warum man widerspricht (Einzugsermächtigung lag nicht vor, falscher Betrag oder was auch immer) und die buchen SOFORT zurück. Der Einreicher der Lastschrift wird wieder belastet, muß die Rücklastschriftgebühren zahlen und dann können die beiden sich selbst streiten ;-)
Wenn du selber überwiesen hast und das schon in der Buchung ist,dann kannst du nur warten,bis es beim Empfänger ist und der mus das zurücküberweisen.Wurde mir vor wenigen Monaten so erklärt,weil ich auch falsch überwiesen hatte. lg
Das Geld ist weg. Die Überweisung nicht rückgängig zu machen.
Werde jetzt aber die nächsten Forderungen nicht begleichen und den Sachverhalt dem Anwalt übergeben.
LG
SPMFL,
die sich ärgert so dumm gewesen zu sein zu überweisen, es aber als Lehrgeld sieht.
genau - und niiiiieeeee auf Mahnungen, Drohungen reagieren sondern alles kopieren und dem Anwalt übergeben. Bei Anrufen sich auf keine Diskussionen einlassen immer auf den Anwalt verweisen!
Zahlung (oder in dem Falle die bargeldlose Zahlung durch Überweisung) gilt als Anerkenntnis der der Zahlung zugrunde liegenden Forderung. Dem kann man nur entgegenwirken, wenn man im Verwendungszweck z.B. "Zahlung unter Vorbehalt..." angibt.
Wenn ich "Zahlung unter Vorbehalt" angebe, DANN habe ich eine Chance die Überweisung rückgängig zu machen? Wie funktioniert das dann? Über die Bank? Bin ich da darauf angewiesen, dass mir der Zahlungsempfänger wohlgesonnen ist?
Nein, wenn Du dem Empfänger über den Verwendungszweck mitteilst, daß Du nur unter Vorbehalt zahlst und ihm dann am besten noch auf schriftlichem Wege mitteilst, warum, dann kannst Du zwar nicht Deine Überweisung zurückfordern, aber die Zahlung gilt eben nicht als Anerkenntnis der Forderung. Zu zahlst, behältst Dir aber vor, der Forderung zu widersprechen. Das sollte man halt dann machen, wenn man eben keine Mahnungen etc, haben will. So z.B. wenn man vom Stromanbieter eine fette Nachzahlung bekommt, die aber nicht anerkennt und prüfen lassen will. Einfach nicht zu zahlen kann ggf. dumm sein, weil sie einem dann den Saft abdrehen, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Ich hatte das jetzt auch mal. Ich habe bei meiner Bank angerufen und die sagte. Der Betrag kann nur inneralb von 24h zurückgebucht werden. Es kann sein das klappt oder es klappt nicht. Sie geben Dir keine Garantie. Es hätte mir in jedem Falle 12,50 Euro gekostet. ILKA
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