Elternforum Aktuell

Frage bez. Zuschuss Umzug/ARGE

Frage bez. Zuschuss Umzug/ARGE

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

vielleicht weiss das jemand von euch: wenn die ARGE einen umzug bezuschusst, tut sie das dann pauschal mit einem begrenzten betrag, oder geht es auch nach entfernung zwischen altem und neuem wohnsitz? es macht ja schließlich einen unterschied, ob es nur 50 oder 1.000 km sind. kann es sein, wie ich von dritter seite habe läuten hören, dass z.b. ein umzug mit 1.000 km entfernung mit ca. 4.500 euro bezuschusst wird? (sorry, dass ich erst hier frage, aber bei den ARGE´s geht grad keiner ran; und die eine pressetussi in nürnberg war dermaßen freundlich und zuvorkommend und kompetent, dass mir grad die spucke wegblieb, aber ich nun immerhin weiss, wofür so alles steuergelder verschleudert werden, wenn der tag lang ist). danke


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ob und wieviel Beihilfe zu einem Umzug gezahlt wird, hängt von allen Umständen des Sachverhaltes ab. Pauschalen kenne ich aus meinem Bereich gar nicht! Hier wird immer nach dem Sachverhalt es Einzelfalles entschieden. Das kann bedeuten, dass für einen Umzug bsplw. von Dortmund nach München ein Umzugsunternehmen bezahlt wird (das günstigste, das zu finden ist) oder aber auch gar nichts gezahlt wird (wenn z.B. dem Umzug von der ARGE nicht zugestimmt wurde). Deine Frage kann Dir also konkret wirklich nur der zuständige SB beantworten! Selbst wenn bei Deiner Nachbarin eine Beihilfe von 4.500,- Euro gewährt würden, muß das auf Dich noch lange nicht zutreffen! Sorry, wenn ich nicht wirklich weiterhelfen kann! Gruß, dieElle


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

danke, elle. und die sog. zustimmung liegt im ermessen des zuständigen sachbearbeiters, schwant mir. na, dann gut nacht. so wird das nix mit dem abbau des mio-schweren arbeitslosenheeres. jedenfalls mache ich grade die erfahrung, dass es da eine arge gibt, die es vorzieht, einen hartz4-empfänger zu behalten, statt ihn in lohn und arbeit woanders hinziehen zu lassen. ist das etwa sinn und zweck und auftrag der arge? apropos pauschale: eine sachbearb. bei einer hier nicht näher zu erörternden arge tut aber so, als ob es eine pauschale gäbe: 1.500 euro. gut, es gibt dinge, die muss man nicht verstehen. sondern einfach bloß bekämpfen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich spreche jetzt mal aus meiner eigenen, also ganz persönlichen Erfahrung: Als es noch die "gute, alte" Sozialhilfe nach dem BSHG gab, habe ich wirklich MASSIG Hilfeempfänger in Arbeit vermitteln können (sogar solche, die es gar nicht wollten *gg*). Viele waren danach froh und dankbar, den nötigen Ar...tritt bekommen zu haben. Mit Beginn der ARGE und ALG2 ging plötzlich nichts mehr. Die Arbeit türmte sich noch höher als vorher schon zu Sozi-Zeiten und die Vermittlungen waren (zumindest bei uns) tendierend gen Null. Langsam aber stetig kam dann mit den Jahren (kann man ja schon fast so sagen) eine Tendenz zur Besserung. Aber der alte Stand wird wohl noch lange nicht erreicht sein! Viele Dinge wurden verkompliziert. Nicht nur für die Hilfesuchenden, sondern auch für die Sachbearbeiter. Mal sehen, was uns 2010 blüht... Was die Ermessensentscheidung angeht, hast Du nicht ganz Unrecht. Es gilt daher, den Umzug möglichst gut zu begründen. Da ist dann der Hilfesuchende gefragt. Bei einem Umzug wegen eines konkreten Jobangebotes (oder etwas Vergleichbarem) wird kaum ein SB nach pflichtgemäßem Ermessen ablehnen können! Ich würde in solchen Fällen dann auch nicht den Schritt zum nächsten Vorgesetzten scheuen! Bezüglich der Pauschalen: es mag in jedem Bundesland und jeder Kommune anders gehandhabt sein! Ich kenne Pauschalen zu Umzügen aus unserer Verwaltung nicht! Aber unmöglich sind sie trotzdem nicht! Ich hoffe, Du kommst morgen doch noch telefonisch weiter und erhältst ein paar wichtige Infos! Betrifft es Dich denn selbst oder recherchierst Du für Freunde/Bekannte ect.?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

die begründung scheint mir schlüssig ;-) - papa hatte schnauze voll von hartz4 in strukturschwacher gegend und hat sich in der ferne einen job gesucht. mama und kinder wollen nachziehen. logo. und haben alle hebel dafür in bewegung gesetzt. ALLE parameter stehen inzwischen auf erfolg, ALLE - neues domizil bereits fix, schulen, kigas "gebongt", bis hin zu selbstständiger problemlösung von ich sag mal arge-eigentlichen aufgaben/kostenstellen uvm., der erfolgsgeschichte steht nix mehr im wege - tja, ALLE parameter, BIS AUF den seit dem anrollen der geschichte nahezu komplett versagenden Faktor arge. einzelheiten kann ich aus diskretionsgründen leider nicht nennen. aber die kennt die arge, sogar aus rechtsanwaltes munde, um so genauer ;-); sie will es trotzdem nicht kapieren. obwohl mans ihr so einfach und billig macht wie nie. aber wenn man den hund zum jagen tragen will, beisst er einen oder hebt - wie meistens - nicht mal das schläfrige augenlid. dass arge-sachbearbeiter vieler dinge nicht mehr herr werden können, nicht zuletzt weil das ganze konstrukt arge wohl in sich unstimmig ist, sehe ich ein. aber im vorliegenden fall gilt das nicht. da hat man nur noch die wahl der interpretation zwischen böswilligkeit und fortgeschrittenem schwachsinn und - eigentlich - boykottierung des eigenen auftrags.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es kann tatsächlich recht unterschiedlich finanziert werden. Gleicher Umzugsort werden von der ARGE mal 1.500 mal 150 EUR bewilligt. Hängt vom Umzugsgrund ab, nämlich ob du dort einen Job hast. Es kommt darauf an wo du einen Zuschuss zum Umzug beantragst. Wenn du umziehst, weil du am neuen Wohnort einen Arbeitsvertrag vorweisen kannst, dann kann der Umzug über deine Arbeitsvermittlerin laufen. Die haben Gelder aus einem Topf mit recht großzügigen Vorschriften. Wenn du aber aus anderen Gründen umziehst, dann muss du die Zustimmung bei der Leistungssachbearbeitung beantragen. Da gelten recht enge Kriterien. Und da die Regelung der Kosten der Unterkunft Sache des örtlich zuständigen Trägers sind, kann es tatsächlich sein, dass von ARGE zu ARGE unterschiedlich entschieden wird. In den meisten Fällen läuft es aber so, dass wenn du die Zustimmung hast (die MUSS erteilt werden, wenn der Umzug erforderlich UND die neue Wohnung angemessen ist) dann musst du 3 Vorschläge von Umzugsunternehmen vorlegen. Der günstigste bekommt den Zuschlag. Bei uns in der Gegend kann aber nur die Mietwagengebühr übernommen werden, nur für einen Tag. (anders ist wie gesagt, wenn du über die Arbeitsvermittlung den Umzug beantragst, weil du einen Arbeitsvertrag vorweisen kannst) Konkretes würd ich aber erfragen. Frag Löcher in den Bauch, aber so gehst du sicher, dass du nicht vor plötzlichen, unangenehmen Überaschungen stehst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Erdbeere, ja, genau das sind die fakten, die du jetzt schön übersichtlich aufgelistet hast. lieben dank. es wird ja bereits mit der arge genau um diese posten und töpfe gehandelt wie auf einem marokkanischen suk. das heisst mehr entgegenkommen als der verzicht auf darlehen für kaution und courtage u.ä. geht nicht. jemand, der aufgrund von hartz4 alles versilbern und auch sämtliche rücklagen aufbrauchen musste, kann nicht plötzlich tausende von mark für einen neustart inkl. umzug, kaution, maklergebühren, fahrtkosten alleine tragen. da wundert es mich mittlerweile überhaupt nicht mehr, dass familien über generationen hinweg nicht mehr vom staatlichen tropf wegkommen. also da müssen wir uns andere mechanismen und umschichtungen von budgets überlegen. da muss ein ganz anderer zug in die geschichte. es geht jetzt im vorl. fall (nicht mein persönlicher) nur noch um die bezuschussung eines umzugswagens plus sprit. derzeit ist die zuständige arge (noch die alte am alten wohnort) am zug zu antworten. angebote über die 3 billigsten autovermieter hat sie übrigens bereits. ich habe die ursprungsfrage ins rub gestellt, weil ich jetzt von einem erfahrenen umzugsunternehmen hörte, dass bis zu 4.500 euro von arge-seite gezahlt würden. und da war ich erstaunt, dass um besagte 1.500 euro so ein hickhack gemacht wird. aber die sind jetzt einfach wichtig, damit die kalkulation aufgeht. deshalb poche ich da drauf. 1.500 euro, meine güte, während der staat dicke firmenwagen mit zehntausenden von euro bezuschusst und mio-abfindungen für looser-manager von der steuer abgesetzt werden (sorry, den letzten seitenhieb konnt ich mir nicht verkneifen, weil die verhältnismäßigkeiten ausm ruder laufen)).