susiundstrolche
Hallo zusammen, ich frage mal hier für eine Freundin. Folgende Situation: Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose A über 6 Wochen. Nach ca. 4,5 Wochen kam Diagnose B dazu. Nach den 6 Wochen fühlte sie sich wieder fit und wollte arbeiten gehen, nahm aber (da noch viel Resturlaub vorhanden und der genommen werden sollte und das in der Firma passte) nach den 6 Wochen 2 Tage Urlaub, nach denen sie wieder arbeiten gehen wollte. Leider kamen jetzt erneute Beschwerden/ein Rückfall mit Diagnose B dazwischen, sodass sie mit Diagnose B krank geschrieben wurde. Nun die Frage, ob die 6 Woche Lohnfortzahlung wieder neu beginnen (weil neue Diagnose B, die bisher nicht auf der Krankschreibung stand, da diese Krankschreibung ausgestellt wurde, bevor Diagnose B hinzutrat). Also praktisch bestanden Diagnose A und B über ca. 14 Tage parallel, wobei nur Diagnose A auf der Krankschreibung stand. Oder fällt sie dann dennoch ins Krankengeld? Weiß das jemand? Danke und VG
Soweit ich weiß, gilt das, was im ICE 10 Code der Krankenkasse übermittelt wurde, also Krankheit A. Es sei denn, der AN hat Diagnose B irgendwo beweisbar bekannt gegeben, zb dem Arbeitgeber. Der könnte sich dann an die Krankenkasse wenden und die Lohnfortzahlung ablehnen, wenn die 6 Wochen erreicht sind, auch, wenn es zB offiziell nur 4 Wochen sind.
Wie schon im Hauptforum: die Diagnose auf der Krankmeldung ist massgeblich. Eine neue Krankmeldung mit ( ausschliesslich ) neuer Diagnose startet die 6 Wochen Lohnfortzahlung, wahrscheinlich zum Ärgernis des AG, wieder neu.
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