Mitglied inaktiv
Folgendes: Hab heute 1,5h eine Ausfahrt blockiert. Hatte beruflich zu tun, es gab keine Parkmöglichkeit (doch, aber weit weg). Das Problem: Wurde dann am Auto abgefangen, eine sehr aufgebrachte Anwältin meinte, das Knöllchen wäre unterwegs, sie würde mich vor Gericht ziehen, das Ganze habe ein juristisches Nachspiel. Ich hab falsch geparkt. Das ist auch sehr ärgerlich für sie. Aber wie weit kann es denn kommen? Mir geht jetzt echt mal der Stift..... Danke!
du hast eine Ausfahrt blockiert, und deswegen hat sie jetzt einen Termin verpasst? Oder wie?
Termin= möglicherweise finanzieller Schaden= Schadensersatz?
Warum hat sie dich nicht abschleppen lassen?
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Naja mehr als die üblichen Bußgelder fürs Falschparken MIT Behinderung wird es im OWI-Verfahren nicht geben. Aber die Anwältin kann, wenn sie mit ihrem Wagen aus ihrer Ausfahrt nicht rauskam, weil du blockiert hast, in einem Zivilprozeß Schadensersatzansprüche geltend machen. Wer weiß was für einen Termin sie deinetwegen verpasst hat und wieviel sie das kosten wird! Ich würde vorsichtshalber mal mit ein wenig mehr rechnen und ebenfalls meinen Anwalt zu Rate ziehen. Falsch parken mit Behinderung ist eine gaaaanz schlechte Idee!!!
Ich hab keinen Anwalt, kann ich mir auch gar nicht leisten. Aber sind Schadensersatzansprüche so einfach geltend zu machen? Mein Freund meinte eben ganz lapidar, dann könne sich ja jeder was aus der Nase ziehen und Geld abzocken. Andererseits wird sie -mit juristischem Netz drumherum- sicher Leute finden, die ihr was bestätigen. Mann ey, ich will nicht mehr!!!!!!
Einen Anwalt leisten kann sich jeder, notfalls mit dem Berechtgungsschein. Dann muss so eine Klage auch vor Gericht angenommen werden. Wir sind nicht in "Amerika". Und dann stell ich mir die Frage, wieso die Frau nicht abgeschleppt hat oder eben geklingelt. Hat sie sich von ihrer Seite bemüht, das Problem aus dem Weg zu räumen, oder ist sie eine von denen, die nur darauf warten, jemanden vor den Kardi zu bringen (und ist das ihrer Karriere als Anwältin hilfreich, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen?) Ich wäre sauer in einen solchen Fall, aber meine Genugtuung wäre mit dem Sichten des Abschleppunternehmens abgegolten.
Ich bin nicht juristisch versiert, aber ich finde, das das von der aufgebrachten Anwältigen übertrieben ist. Möchte sie Dir Angst einjagen? Ich meine, abschleppen lassen ist ja okay, aber vor Gericht? Ich hätte die Polizei angerufen und eine Abschleppwagen, natürlich auf Deine Kosten, beauftragt, wenn Du mich hättest zu geparkt (und ich nicht wüßte, wie ich Dich auf normalem wege davon überzeugen könnte, Dich davon zu machen). Aber vor Gericht, das finde ich dann doch übertrieben. Gelassenheit, würd mein Chef sagen. Bin mal gespannt, was die fachleute dazu sagen.
hatten sie neulich im tv . dort wurde auch eine ausfahrt blockiert - die anlieger kamen nicht aus der ausfahrt - riefen die polizei - diese verwarnten lediglich den ausfahrtzuparker. er bekam kein knöllchen - nix! zum bleistift: du hast als anlieger noch nicht einmal das recht die leute abschleppen zu lassen, kannste zwar machen, aber den dienst zahlst du! für anlieger nen schlag in den nacken.... ist aber so. hat die dame fotos, zeugen etc.ppp. ? und du ? was unterschrieben, adresse hinterlassen? nö? dann mach dir keinen kopp! ich würde da erst einmal entspannt abwarten! schönes wochenende
Da kann man nicht einmal abschleppen lassen? Äh, das finde ich jetzt blöd. Grüße
du zahlst den abschleppdienst selber, wenn der falschparker sich weigert - was sein gutes recht ist. aber: was anderes wird es sein, wenn die polizei dich abschleppen lässt, dann zahlst sicher du als fzg.-halter.
Ich würd in einen solchen Fall schon die Polizei damit nerven. Zum Glück kenn ich die Falschparker bei uns vor der Einfahrt. Sind die Besucher vom Nachbarn und die kriegen dann einen "Spruch" und gut ist ;-)
Ich grinse schon wieder. Also: Sie hat sicher Fotos mit dem handy gemacht. Da sind ja auch Uhrzeiten dabei. Das fiel mir so als völlig Unbedarfte ein. Nein, sie hat nicht versucht, mich zu finden. Sie kennt meinen namen nicht, nix. Aber das lässt sich anhand des Kennzeichens rausfinden. Ja, sie war schon sehr Hochwohlgeboren.....
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=481853 und was meinst du mit "dein name ist programm" ?
Coool!! Wie gemein für die Anwohner!
Seh ich mal als Präzedenzfall, wie auch immer der geschreiben wird, und widme mich meiner reichlichen Arbeit am WE. Immer schön aufpassen beim Parken!
Mandalas entspannen doch, das meinte ich. ![]()
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2744724.html
schönes entspanntes sonniges ruhiges wochenende ![]()
Also nach dem ersten Eindruck würde ich eher sagen,das dir die Anwältin Angst machen wollte und ihr Gequatsche eher heisse Luft war.
Wenn dein Auto so im Weg war,hätte sie es nämlich abschleppen lassen können.Ich hätte das nach so langer Zeit auch getan
lG
Na ja, das denke ich ja auch. Und sie hätte einfach mal klingeln können. Ich stand vor dem vorletzten Haus, das musste entweder das ihre oder das Nachbarhaus sein. Gegenüber ist ein Kindergarten. Ihr seid mal gerade richtig lieb!!!
Schnuckilein,das ist aber nicht ihre Aufgabe zu gucken ,wo der Besitzer des Autos grade ist und das weiss die Trulla bestimmt auch ;-) Aber ich geb dir nen Tipp:Wenn du nochmal so ein Problem hast,dann leg einen Zettel mit deiner Handynummer hinter die Windschutzscheibe.Das ist besser als nix. Lass dir keine Angst machen,die Frau ist zwar zu recht angesäuert,aber sie hätte schon abschleppen lassen können und das weiss sie als Anwältin doch. Geniess das Wochenende.
Danke!
Die Nummer mit der Nummer fiel mir hinterher ein. Zu spät.
Die Abschlepper waren nur lahm, ich kann mir denken, dass sie die informiert hatte.
Aber ich schreib gerade nur noch, um mich abzuregen.
Informiert bin ich jetzt besser und viel ruhiger! ![]()
Nö, ich denke nicht, dass es ein großes nachspiel haben wird. Bevor sie dich mit Schadenersatzansprüchen wegen verpatzen terminen drangsalieren kann muss sie erst andere Möglichkeiten wie Abschlepppen, Klingeln, Taxi etc ausnutzen. Wenn sie einfach nur dumm dasteht und wartet dass du wegfährst hat sie Pech gehabt und das weiß sie ganz genau:) Wenn sie dich nicht doof angemacht hat sondern einfach nur aufgebracht war, dann schick ihr einen Sorry-karte und nimm ihr damit den Wind aus den segeln. Lg reni
es könnte durch deine blockade ein vermögensschaden entstanden sein, bspw. wenn der geschädigte einen wichtigen termin nicht wahrnehmen konnte, weil du mit deiner blockade einen verdienstausfall verursacht hast... möglicherweise hast du diesen schaden mit deiner privathaftpflichtversicherung abgedeckt... wenn nicht, kann das SEHR teuer werden.
§254. Mehr als die Taxifahrt wird wohl nicht rausspringen. Aber was parkst Du denn 90 Minuten vor einer Ausfahrt? Total daneben.
Ich hatte einen Notfall!!!
Na, das hilft dir vielleicht, dann ist dein Handeln ja möglicherweise gerechtfertigt.
zum einen ist doch nicht klar, ob sie selber geschädigte ist oder eine mandant von ihr... zum anderen kommt es darauf an, WAS und WER durch die blockierte einfahrt behindert wurde. die TV-basierten ratschläge weiter oben lassen mir die haare zu berge stehen. es bleibt wohl nichts anderes übrig als abzuwarten...
bspw. durch ein entsprechendes schild. du bist doch hebamme, oder? da müsstest du doch so etwas haben...
Vielleicht hat der Besitzer / Benutzer der Ausfahrt auch einen Notfall.
und konnte nicht raus? Dann könnte noch eine Nötigung (§ 240 StGB) dabei rausspringen.
Ich denke du hast Glück gehabt das du noch an den Abschleppkosten vorbeigeschrammt bist, somit hast du ja schon ein paar grüne gespart! Jetzt mal abwarten wegen was sie dich anzeigt und Ruhe bewahren.
Auf der anderen Seite, da war echt kacke von dir, stell dir vor du hast deinen wichtigen Termin und kannst nicht rausfahren! ![]()
Also wird sie mich wegen Schadenersatzforderung vor Gericht zerren, ich werde ihr Nötigung vorwerfen, dann erschiessen wir uns gegenseitig im Gerichtssaal. Gleichzeitig. Dumm gelaufen. Ich finde meine Parkweise auch nicht super, sondern kann durchaus ihren Ärger verstehen. Aber ich hab sie jedenfalls nicht beleidigt oder so. Das fand ich schon mal gut. Werde bei Gelegenheit aus dem Knast berichten.
Sie müsste ja erstmal nachweisen, dass sie durch dein Verhalten einen Vermögensschaden erlitten hat.
Strafrechtlich und bußgeldrechtlich glaube ich nicht, dass was kommt.
Und mit dem zivilrechtlichen Schadensersatz mußt du erstmal abwarten, was sie so darlegt.
WENN überhaupt.
...du gefällst mir - "ich hab sie zugeparkt und obendrein kann sie froh sein das ich sie nicht auch noch beleidigt hab!"
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Hallo Almut, hoffentlich liest Du das jetzt noch. so einfach, wie hier einige schreiben, ist es leider nicht. Sollte die Anwältin tatsächlich einen Termin o.ä. verpaßt haben und sich daraus finanzielle Nachteile (z.B. wg. Nichteinhaltung von Fristen o.ä) für Sie oder einen Ihrer Mandanten ergben, dann kann Sie dies geltend machen. Es handelt sich hierbei um einen sogenannten "unechten Vermögensschaden". Da Du, wie Du schreibst, beruflich unterwegs warst, tritt Deine PHV hierfür nicht ein. Sofern Du selbstständig bist und eine eigene Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung hast, würde ich das vorsorglich meiner Versicherung melden. Über solche Versicherungen besteht auch in der Form Versicherungsschutz, dass eventuelle unrechtmäßige Ansprüche gegen Dich, notfalls mittels Änwälten, abgewehrt werden. Bist Du angestellt, dann warst Du Erfüllungsgehilfe Deiner Firma. In diesem Fall würde ich dort Bescheid geben, dass da vielleicht was kommen könnte. Hoffe, ich konnte Dir weiter helfen. LG C.
verstehen. Was geht bei denen im Kopf denn vor? Ich wohne selber in der Altstadt mit sehr wenigen Parkmöglichkeiten. habe am Haus 2 Parkplätze, auf die ich über eine kleine Einfahrt reinkomme. Neben uns ist ein Döner. TÄGLICH muss ich mindestens 1, meistens noch öfters irgendwelche Leute suchen gehen, die mich blockiert haben ("ich wollte nur mal kurz einen Döner holen!"). Ist ganz klasse, wenn man einen Termin hat, selber knapp dran ist und dann mal wieder zugeparkt ist. Und 1,5 Stunden? Stell Dir mal vor, Du müsstest Dein Kind von der Schule abholen, es geht nur mit dem Auto und Du bist 1,5 Stunden zugeparkt? Ich würde inzwischen kurzen Prozess machen und abschleppen lassen. Für mich ist zuparken das rücksichtsloseste, was es gibt. Da kann ich mit Dir keinen Funken Mitleid haben und verstehe die Anwältin voll und ganz. Ich bin echt entsetzt über die 1,5 Stunden. Mal 5 Minuten, ok, darüber kann man reden. ABER 1,5 STUNDEN??????? Hallo????
Habe jetzt die Antworten nicht gelesen aber ich nehme an, dass sie den Abschleppdienst bzw. die Polizei gerufen hat, mit "Knöllchen ist unterwegs", weil sie eben einen Termin hatte. Demnach wirst du höchstens aufgefordert werden, die Kosten die evtl. entstanden sind, zu begleichen. Solltest du dich weigern, kannst du vor Gericht gezogen werden, welches die Kosten für dich in die Höhe treiben wird. Wenn sie durch dich jetzt einen wichtigen Termin verpasst hat, dadurch ein Einkommensverlust entstanden ist, müsstest du ihn auch begleichen aber ich denke, soweit wird es nicht kommen, die Dame hat hier eine Schadensminderungspflicht und hätte sich ein Taxi rufen können. Trotzdem finde ich es unmöglich eine fremde Einfahrt 1,5 Std. zuzuparken, nur weil man sonst eben hätte etwas laufen müssen.