Schokolina
Und bitte nicht gleich schimpfen, denn ich hab sowas noch nie so erlebt, daher die Frage. Es geht um die Betreibskostenabrechnung und sehr wahrscheinlich ist sowas auch in Ordnung. Im Jahr 2009/2010 (weiß nicht mehr genau) hat bei uns der Vermieter gewechselt. Nun haben wir die Betriebskostenabrechnung bekommen und müssen in Zukunft mehr Nebenkosten bezahlen, da die Kosten gestiegen sind. Gut und schön und auch absolut im Rahmen. Allerdings muss nun auch für das Jahr 2010 die Differenz nachgezahlt werden. Und das ist ziemlich viel auf einmal. Hatte ich bisher immer sehr kulante Vermieter? Denn bisher kenne ich es so, dass aufgrund gestiegener Betreibskosten die Nebenkosten nur immer für die ZUKUNFT erhöht wurden, nicht aber nachgezahlt werden musste. Aber ich fürchte mal, dass das alles korrekt ist oder? Danke für Antworten!
Was steht denn bei euch im Mietvertrag? Üblicherweise wird ein Mietvertrag in Kaltmiete zzgl. Nebenkosten abgeschlossen. D.h. ihr "sammelt" über das Jahr einen gewissen Betrag für die Nebenkosten an und jährlich wird abgerechnet. Wird mehr ausgegeben, müsst ihr die Differenz nachzahlen und bei weniger Verbrauch erhaltet ihr was zurück.... Wenn euer alter Vermieter nicht nachgefordert hat, könnt ihr euch bedanken..... Habt ihr allerdings einen Mietvertrag nur mit Warmmiete angegeben, dürften die Nebenkosten nicht nachgefordert werden....
Ich musste schon mal 1000 Euro nachbezahlen! Ja, das ist so üblich. Man zahlt einen Abschlag und wenns mehr sein sollte, dann muss man nachbezahlen.
Hi Melli!!!!!
Heizung, Strom und Warmwasser ist hier nicht enthalten. Die 3 Sachen zahlen wir nicht an den Vermieter sondern an den Energieversorger direkt. Es handelt sich um Kosten wie Gartenpflege, Hauswart, Müllbeseitigung, Versicherungen, Beleuchtung, Grundsteuer, Niederschlagswasser, Gebäudereinigung usw...
Viele Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Steigen die Kosten und sind dann nicht mehr über die Vorauszahlungen gedeckelt, muss der Mieter nachzahlen. Es ist auch nicht "unkulant" eine solche Forderung zu stellen, sondern üblich.
hihi, sorry, ich hab Dich verwechselt...
In meie BK_Abrechnung steht immer irgendwo, sollten sich Fehler oder weitere Kosten anfinden, kann eine Nachforderung kommen
Das meiste wurde ja bereits gesagt... die Nebenkosten zahlt man monatlich und falls der Verbrauch höher ist so zahlt man dies. Falls Zweifel an der Richtigkeit bestehen kannst Du Deinen Vermieter binnen ein Jahr auffordern die Posten im Einzelnen offen zu legen und ggf nachzuweisen. Viele Vermieter versuchen gerade im Bereich NK extra Gelder einzukassieren.
"Falls Zweifel an der Richtigkeit bestehen kannst Du Deinen Vermieter binnen ein Jahr auffordern die Posten im Einzelnen offen zu legen und ggf nachzuweisen."
das hängt stark von deinem Vertrag ab. Wenn "Bruttowarmmiete" oder so vereinbart ist, kann keine Nachzahlung verlangt werden, wenn eine Anpassungsklausel an gestiegene Nebenkosten vereinbart ist, können die NK für die Zukunft angepasst werden.
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