Elternforum Aktuell

Finanzfrage v.a. an freiberu./banker/geschäftsl.

Finanzfrage v.a. an freiberu./banker/geschäftsl.

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

folgendes szenario: A in deutschland stellt wie üblich eine honorarrechnung in Dollar an B in den usa. A dringt nicht unbedingt auf schnelle zahlung, also wartet schon mal ein paar monate. aber angesichts schwächelnden dollars ist diese geduld nun kostspielig geworden. denn A hat jetzt durch eine mitte 2007 gestellte und noch immer nicht beglichene rechnung an die 20 % verlust beim umrechnen vom aktuellen dollarstand auf euro. frage: muss/sollte B gegenüber A diesen verlust ausgleichen? B hat durch die noch nicht beglichene rechnung die einbuße auf seiten von A ja verursacht. auf der anderen seite kann B nichts für den schwächelnden dollar. was sagt ihr dazu? wie soll A verfahren? wäre ein kompromiss mit B (jeder trägt die hälfte des verlustes?) eine lösung? ((leider ist A nicht BMW und kann also den verlust nicht durch mitarbeiterentlassungen kompensieren ;-) )) daaaaanke für ein paar anregungen von eurer seite. vielleicht weiss ja jemand sogar, ob es dazu rechtliche grundlagen gibt. p.s. A hat übrigens ein persönliches relativ gutes verhältnis zu B, das nicht aufs spiel gesetzt werden kann, so dass knallharte forderungen nicht zuletzt deshalb ausscheiden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber auf Anhieb würde ich sagen, die Rechnung wurde in Dollar gestellt und muss in Dollar beglichen werden, und die Währungsschwankungen sind das "Privatvergnügen" von A. Schließlich hat B für die erhaltene Leistung einen bestimmten Betrag (in Dollar) zu bezahlen, und es wäre nicht wirklich einzusehen, warum er dafür z.B. statt 100 Dollar 120 Dollar zahlen sollte... ...wäre aber ausschließlich mein "Bauchgefühl" und nicht weiter rechtlich untermauert. (Ansonsten sollte A vielleicht doch mal ein bisschen auf die Zahlungsmoral seiner Kunden achten..?)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ja, leena, du hast natürlich recht, also bez. achten auf zahlungsmoral. bezüglich leistungen: die leistung hat C in einem ganz anderen land erhalten. C hat bereits sofort und zeitnah mitte 07 an B bezahlt. so dass B das geld ja längst hat und damit "arbeiten" konnte, aber die begleichung immer wieder hinauszögert. derweil liefert A brav an C weiterhin leistungen, der von den kalamitäten keine ahnung hat, auch gar nicht haben soll.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich hänge mich mal kurz dran, da ich auch eine Frage zur Arbeit auf Honorarbasis habe, vielleicht kannst Du mir ja weiterhelfen: Wie ist es bei Arbeit auf Honorarbasis mit dem Versteuern? Ich habe da überhaupt keine Ahnung. Muss man das am Jahresende tun, ich denke doch, ja? Gibt es da einen Freibetrag? Wie ist es mit Zusammenveranlagung? Ich wäre doch dann quasi selbständig. Sehe ich das richtig? Bei der gesetzl. KV habe ich schon einmal nachgeschaut, da könnte ich bis 355,- €/Monat familienversichert bleiben. Danke Dir schon mal! Schönes, nicht zu stürmisches Wochenende! LG Schlaflos


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn Du auf Honorarbasis tätig würdest, wärst Du entweder selbständig oder geweblich tätig, je nach Tätigkeit (ggf. müsste dann noch die Anmeldung beim Gewerbeamt beachtet werden). Die Versteuerung würde dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen, in Eurem Fall also bei der Zusammenveranlagung. Dann wäre eben neben Anlage N für Deinen Ehemann noch die Anlage GSE für Dich mit abzugeben... Einen Freibetrag gibt es dabei allerdings nicht, Du könntest aber Deine Betriebsausgaben von den Einnahmen abziehen, weil Du nicht Deine Einnahmen, sondern nur Deine Einkünfte (= Einnahmen minus Ausgaben) versteuern musst. Bei manchen Tätigkeiten gibt es allerdings die Möglichkeit, die Betriebsausgaben mit gewissen Pauschalen abzuziehen - z.B. bei nebenberuflichen wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit kann man pauschal 25 % der Einnahmen, maximal aber 614 Euro pro Jahr, als Betriebsausgaben geltend machen. (Gilt auch für Hausfrauen, die hauptberuflich "Hausfrau" sind und nebenberuflich diese Tätigkeit ausüben.) Bei geringen Einkünften gibt es übrigens noch den sog. "Härteausgleich", d.h. wenn Du Einkünfte von weniger als 410 Euro hättest, müssten die nicht versteuert werden, bei Einkünften zwischen 410 Euro und 820 Euro gibt es immerhin noch einen gekürzten Härteausgleich. Ein weiteres Problem wäre eventuell die Umsatzsteuer, grundsätzlich wäre es möglich, die sog. "Kleinunternehmer"-Regelung in Anspruch zu nehmen, d.h. kein USt-Ausweis in den Rechnungen, dafür auch kein Vorsteuer-Abzug. Manche Auftraggeber bestehen allerdings darauf, die Vorsteuer geltend machen zu können und stellen Honorarkräfte nur ein, wenn sie auf diese Kleinunternehmer-Regelung verzichten... kommt aber alles ganz auf den Bereich an, in dem Du tätig wärst. So, das wäre jetzt so im Schnelldurchlauf das erste, was mir zum Thema so einfällt. Falls Du noch weitere Fragen hast... :-) LG, Leena


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

xxx


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

So leid es mir tut, aber da A die Rechnung auf Dollarbasis gestellt hat, trägt A das Kursrisiko. Ich würde Dir gerne etwas anderes sagen, aber wenn sich in den letzten 23 Jahren da nix geändert haben sollte (so lang ist meine einschlägige Ausbildung her), dann hat A die A....karte gezogen :-(. Gruß, Elisabeth. (mit Kaufmannsgehilfenbrief)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Situationen Z gegenüber war und - wider besseren Wissens bezüglich 1., 2. Mahnung und Inverzugsetzen und der entsprechenden Anrechnung der im über dem Zahlungsziel liegenden Zeitraum angefallenen Zinsen laut offiziellem Leitzinssatz - in ähnlichen Fällen wie folgt agiert: Y schreibt eine in reserviert-freundschaftlichem Ton gehaltene Email an Z, in der Y darauf hinweist, gerade mal wieder buchhalterische Untersuchungen durchgeführt zu haben (so alle Jubeljahre), mit dem Ergebnis, dass anscheinend seit dem soundsovielten noch eine Zahlung in Höhe von soundso aussteht... In krassen Fällen würde Y dann auch noch Zinsen anrechnen, einen eventuellen Währungskurs allerdings nicht, denn das geht nach Meinung von Y nicht (wobei Y allerdings auch nicht Mercedes ist und deshalb ihre Leistungen oder ggf. Produkte nicht in die USA exportiert). Dies aber nur in krassen Fällen wie dem Fall von A gegenüber B. Liebe Grüße Jacky


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

zum besseren Verständnis übersetzen: Freundlich gehaltene Email, dafür mit akkurat dargestelltem Inhalt. Währungsschwankungen liegen im Risiko des Rechnungsstellers (davon wird dir BMW ein Lied singen können, zur Zeit). Allfällige Zinsausfälle hingegen können vom Schuldner eingeholt werden. Wenn die Rechnungsbegleichung seit August letzten Jahres aussteht, so solltest du - Freundschaft hin oder her, Klartext sprechen und nur die Melodie freundschaftlich klingen lassen. Klar, Zinsen wird er nicht auch noch bezahlen wollen, aber vielleicht bekommt er ja wenigstens ein schlechtes Gewissen - für ein mögliches nächstes Mal. Beim (ausstehenden) Geld hört jede Freundschaft auf und damit das nicht so wird, liegt es auch im Interesse des Schuldners, erst einmal die Rechnung auf den Heller zu begleichen. Liebe Grüße JAcky


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Für das Fremdwährungsrisiko kann B wahrlich nichts, sofern A die Rechnung in Dollar gestellt hat. Ich würde an As Stelle den Fremdäwhrungsverlust einfach mal "zur freundlichen Kenntnisnahme" bekannt geben und warten, was passiert.