Leena
Ich habe das Urteil selbst bisher noch nicht online gefunden, aber was ich bisher darüber gelesen habe, macht mich sprachlos...
https://www.morgenpost.de/berlin/article227131419/Warum-das-Berliner-Landgericht-diese-zehn-Beschimpfungen-gegen-Renate-Kuenast-zulaessig-findet.html
Der Postillion ist weniger sprachlos:
https://www.der-postillon.com/2019/09/berliner-landgericht.html
Ob die zuständigen Richter die Satire wohl hinnehmbar finden...
Ja, ich fand das Urteil ebenfalls unverständlich, habe den vollen Text allerdings nicht gelesen. Ich finde es gut, dass sie in Berufung geht. Der Postillon trifft mal wieder ins Schwarze, danke für den Link!
Bitte, gerne: https://media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/das-langericht-berlin-und-die-zulaessige-meinungsaeusserung Für eine qualifizierte Diskussion sind folgende Schritte nicht ganz unnütz: 1. lesen, dann 2. verstehen, dann 3. kommentieren
Wieso veröffentlicht eine Anwaltskanzlei ein Urteil im Wortlaut, dass man noch nicht in den Pressemitteilungen des zuständigen Gerichts oder in Juris findet..? Na ja, egal... Jetzt habe ich also nicht nur die Kurzfassung von der Berliner Morgenpost zu einzelnen hinzunehmenden Titulierungen gelesen, sondern auch die Landversion. Hilft mir aber nichts, ich kann - beim besten Willen - das Urteil trotzdem nicht verstehen. Darf ich jetzt im Kontext einer emotionalisierten "Sachauseinandersetzung" im öffentlich zugänglichen Internet Personen, die öffentlich agiert haben, immer „Stück Scheisse“ nennen? Ich kann, beim besten Willen, auch bei der Landversion juristisch die Argumentation nicht nachvollziehen. (Wobei ich es schon auffällig finde, wie viele der Nutzer, die da auffällig / ausfällig geworden sind, anscheinend nicht einmal annähernd fehlerfrei / lesbar / verständlich schreiben können. Aber wahrscheinlich waren sie beim Kommentieren wohl zu emotionalisiert...)
Man darf es wohl, wenn sie zuvor etwas geäußert haben, dass solch eine Reaktion hervorrufen kann (auch wenn es missverstanden wurde) und es Sachbezug hat. Unter einen Artikel mit Gaulands Vogelschiss dürfte man also wohl schreiben “dem hat wohl der größte Vogel ins Gehirn ge..., das Stück Sch...“ Auf diesem Niveau wird es sich in den kommenden Jahren bewegen.
Sie behauptet dass es Mißverstanden wurde. Aber man kann da auch anderer Meinung sein. Ich nehme ihr das nicht ab.
Am Beispiel der muslimischen US-Abgeordneten Omar: Man stellt ein Video von ihr ins Netz, in dem sie tanzt und stellt die Frage in den Raum, was sie am 11.09. wohl gefeiert hätte und lässt die Sch... regnen. Auch wenn das Video nicht vom 11.09. stammt, haben sich alle, die sich am Shitstorm beteiligt haben, darauf bezogen - und es handelt sich daher nicht um Beleidigungen. Genau diesen Bauplan kann man meiner Meinung nach aus dem Urteil folgern.
Darauf kommt es hier gar nicht an.
Es geht um ein Protokoll einer Debatte des Berliner Abgeordnetenhauses aus dem Jahres 1986 und den Kommentar eines rechtspopulistischen Netzaktivisten von Anfang 2019 zu einem Welt-Artikel von 2015: "In dem hier maßgeblichen Absatz des „Welt-Beitrages" heißt es: „Während eine grüne Abgeordnete über häusliche Gewalt spricht, stellt ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. Doch statt der Rednerin ruft, laut Protokoll, X dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“ Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?“ Wahnsinnig aktueller Anlass, das ist wirklich was, was jedem zuerst zu Frau Künast einfällt, so wie der "Vogelschiss" zu Herrn Gauland. (Wobei ich es nachvollziehen kann, dass der Kommentar des Bloggers, also der Nachsatz mit "klingt das nicht..?" zulässig ist, das ist nicht die Frage, darum geht es auch nicht bei de Anträgen von Frau Künast, nur um Missverständnissen vorzubeugen.) Okay, Gaulands Äußerung betrifft jetzt kein "sexualisiertes Thema" wie Strafandrohungen wegen sexueller Gewalt an Kindern, trotzdem sehe ich einen entscheidenden Unterschied, ob man im "Vogelschiss"-Kontext über Herrn Gauland sagt "dem hat der Vogelschiss wohl ins Gehirn getroffen" oder ob man ihn persönlich als "so ein Stück Sch…" betitieln würde. Das Niveau halte ich auch bei Herrn Gauland nicht für gedeckt. Mal schauen, ob es eine Fortsetzung gibt... "Die Forderung, sie als „Sondermüll“ zu entsorgen, habe „Sachbezug“." Ernsthaft?!? https://www.morgenpost.de/berlin/article227129109/Renate-Kuenast-nennt-Berliner-Gerichtsbeschluss-katastrophales-Zeichen.html
Die Frau ist ja auch so harmlos in ihren Worten Omar ist schon lange durchschaut.
Und warum sollte eine Anwaltskanzlei, die halt schneller als die Geschäftsstelle arbeitet, einen Beschluss des Landgerichts (soviel zur Fehlerfreiheit, hust) nicht ins Internet stellen, ist ja nicht verboten. Inhaltlich bin ich zwiegespalten. Das ist schon harter Tobak, allerdings sollten Grundrechte wie die Meinungsfreiheit von Gerichten eher weit verstanden werden. Am Ende des Tages war RK meiner Meinung nach schlecht beraten, Stichwort Streisand Effekt. Jetzt wird wieder diskutiert, ob die Grünen im allgemeinen und RK im Besonderen Pädophile sind oder nicht. Und das ganze wird in 8-10 Monaten, wenn über das Rechtsmittel entschieden wird, wiederholt werden.
Es zeigt vor allem auf welcher Basis die Grünen scheinbar aufgebaut wurden.
Dass der Kommentar des Comedian mit dem "Mädchen, was in aller Welt hast du am 11. September gefeiert?" im Kontext zu einem Tanz-Video von einem anderen Tag zulässig ist - und Terrence Williams seinen Tweet mittlerweile selbst zurückgezogen hat - ist eine Sache. Dass der US-Präsident den Tweet teilt und den Anscheinen erweckt, eine seiner offenbar persönlichen Lieblingsfeindinnen feiere die Attentate vom 11. September, ist etwas anderes. Und sich am Shitstorm zu beteiligen, ist auch etwas anderes. In welchem Kontext kann "Du Stück Scheiße" denn bitte überhaupt eine "Sachauseinandersetzung" sein, wenn man es über einen Menschen sagt? (Jenseits von Holzhammer-Satire, das ist dann sicherlich zulässig, aber trotzdem gerade keine Sachauseinandersetzung.)
Ich glaube schon, dass das “Stück Sch...“ nach diesem Urteil gedeckt wäre, wenn es in Bezug auf den Vogelschiss abgegeben werden würde. Auf jeden Fall wird uns das Thema noch weiter beschäftigen (also Beleidigungen versus Meinungsäußerung)
Mit der "Fehlerfreiheit" bezog ich mich auf die Mehrzahl der 22 FB-User, die die strittigen Titulierungen genutzt haben, war das nicht erkennbar? (Ich habe mich halt gefragt, in welchem Kontext die Kanzlei mit dem Vorgang befasst war, wenn sie über eine Komplett-Version eines noch nicht veröffentlichten Urteils verfügt.)
Das kommt eben auf die Sache an in der es in dem Beispiel scheinbar darum ging gewaltfreien Sex mit Kindern zu entkriminalisieren.
Ich persönlich finde, dass es immer eine Beleidigung ist - das würde ich aber auch bei vielen Dingen aus dem Künast-Urteil auch denken. Daher mein Schluss, dass es offensichtlich im bestimmten Kontext zulässig sein kann (entgegen meiner Empfindung). So konstruiert man einen Shitstorm, gegen den sich der Betroffene nicht wehren kann.
Echt? Ist sie das? Von wem denn? Und weswegen?
Es zeigt vorallem, dass Du, Sassi, hier nur zum Stimmung machen gegen demokratische Parteien unterwegs bist. Um sachliche Auseinandersetzung geht es dir jedenfalls nicht. Ich frage mich, wer dich für's Aufmischen bezahlt. Die AfD, Putin? Silvia
Fairerweise solltest du aber schon die ganze Story erzählen: Omar wurde zu ihrer Mitgliedschaft in der Hamas-nahen CAIR befragt, und hat in diesem Zusammenhang (unzutreffend) ausgeführt, dass CAIR nach dem 11. September 2001 "when some people did something" gegründet wurde. Dass eine solche Verharmlosung des "9/11" in den USA nicht gut ankommt, ist -denke ich- nachvollziehbar.
Nach meinem laienhaften Verständnis sollte es herabsetzende und verletzende Äußerungen geben, die einfach niemand, in keinem Zusammenhang, hinnehmen muss - weder als scheinbarer Pädophilieunterstützer noch im Rahmen von Satire oder politischer Auseinandersetzung. Da gehören die Begriffe, mit denen Frau Künast bedacht wurde, unbedingt dazu. Das hinnehmen zu müssen, finde ich grob falsch. Es würde einer totalen Verrohung der politischen Auseinandersetzung das Wort reden und geht meiner Meinung nach in die komplett falsche Richtung. Alelrdings habe ich das auch schon für "Nazischlampe" und "Zickenf*cker" so gesehen.
Wenn es gegen Weidel oder Erdogan ging und es nicht geahndet wurde, dann muss das eben auch in anderen Fällen weiter so gehandhabt werden oder nicht?
Mir geht es nicht um den Adressaten, sondern um den Inhalt der Beschimpfung - einige Aussagen sind aus meiner Sicht so herabwürdigend, dass sie niemals zulässig sein sollten: weder getarnt als Satire noch als "politische Auseinandersetzung".
Gab es Strafen wenn Deutsche als "Köterrasse" oder "Pack" bezeichnet werden? Gab es Strafen als Weidel als "Nazischlampe" oder Erdogan als "Ziegenficker" Bezeichnet wurde? Ich kann mich nicht erinnern. Deshalb halte ich das Urteil auch für gerechtfertigt.
Wow, dann waren die emotionalisierten "Künast-Kritiker" bei einer "Sachdiskussion" also alles pure Satiriker..?
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Fall Weidel kann ich prima nachvollziehen.
www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?doc.id=JURE170029351&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Was qualifiziert denn jemanden Satiriker zu sein? Vielleicht waren ja auch alle Kommentatoren bei Künast Satiriker? Woran will man das fest machen. Oder muss man in den GEZ-Medien auftreten um als Satiriker zu gelten?
Wer selbst großzügig mit Beleidigungen um sich wirft, aber das Mimöselchen spielt und heuchlerisch etwas von Zeichen setzen schwafelt, wenn die Blumen zurück kommen, verdient weder Verständnis noch Mitleid.
Habe ich das echt so missverstanden, dass Frau Künast auf Verständnis und Mitleid klagte..? Und ich dachte, als Antragstellerin begehrte sie die Gestattung einer Auskunft über Daten mehrerer Nutzer.... Mensch, das man sich so irren kann!?!
Der Datenschutz wiegt halt höher.
Diese Art von Beleidigungen kommen so häufig in Internetkommentaren gegen alle Politiker, Artikelschreiber und Kommentatoren vor, dass sich die ohnehin überlasteten Richter hüten werden, ein Grundsatzurteil im Sinne der Anklage zu fällen.
Welche Anklage??? Und alles, was "häufig" vorkommt, ist legal oder zumindest "hinzunehmen"..?
Das kann man doch irgendwie mit dem Kiffen vergleichen. Durch die Vielzahl der Konsumenten hat man Straffreiheit wegen Eigenbedarf eingeführt um nicht die Justiz zu überlasten. Wenn nur ein paar Leute Politiker beleidigen dann ist es realistisch verfolgbar. Machen es aber 10 Millionen dann scheitert die Strafverfolgung eben an der schieren Masse.
Ja das ist dann ein bisschen so wie mit den Dealern im Görlitzer Park.
Was die Klage u. das Urteil betrifft, hier ist -zumindest- mir mit Blick auf die Meinungs- und Redefreiheit unklar, wie man hier gesetzliche Regeln und Verbote festschreiben will! Ich empfinde so manche „Sprüche“ auch als völlig unmöglich und absolut daneben. Dennoch frage ich mich mit Blick auf Meinungs- und Redefreiheit; WO mit Verboten anfangen und WO enden? Denn der eine fühlt sich angegriffen u. beleidigt wenn man zu ihm „Du Drecksfo…“ sagt und der andere schon dann, wenn man zB „Du Idiot“ sagt. Oder was passiert, wenn ich z.B. zu meinem Gegenüber sage „Wenn es nicht verboten wäre, dann würde ich Dich Drecksfo….. nennen“? Ist das nun eine Beleidigung oder nur eine Gedankenäußerung was ich tun/sagen würde wenn ich dürfte? Denn wenn ich bspw zu jemanden sage „Ich könnte Dich umbringen“, dann ist das ja auch nur eine Gedankenäußerung Also ab wo u. wann darf und soll das Gesetz eingreifen und die im GG verankerte Meinungs- und Redefreiheit einschränken? Wobei ich meine, dass es auch zur Meinungs- und Redefreiheit gehört, dass man sein „Missfallen“ an jemanden ausdrücken darf und kann. Und wie soll ein Gericht auch noch feststellen, wo bei Mill. und Mrd. von verschiedenen Menschen die dann für ALLE geltende „Empfindlichkeit“ beginnt? Nichtsdestotrotz finde ich solche Äußerungen, egal von wem, egal über wen, unter aller Kanone und zeugen von wenig Selbstbeherrschung und Respekt.
Sexistische Beleidigungen kaufen jetzt als freie Meinungsäußerung????
Ich kann das Urteil auch nicht wirklich nachvollziehen. Für mich sind das keine Meinungsäußerungen, sondern Beschimpfungen/Beleidigungen, auch wenn man sie im Zusammenhang mit dem zitierten Zwischenruf sieht.
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