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Erfahrung mit Maklern?

Erfahrung mit Maklern?

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen! Ich muss euch einfach fragen, da ich nicht mehr weiß, wer mir sonst eine Antwort geben könnte! Zunächst kurz erklärt: Mein Mann und ich haben durch Mundpropaganda innerhalb der Nachbarschaft vom Verkauf eines Häuschens im Viertel erfahren. Wir sind also ganz frech rübermarschiert und haben geklingelt. Die Besitzer luden uns freundlicherweise ein, uns das Haus anzusehen, und wir zeigten daraufhin Kaufinteresse. Auch die Besitzer würden uns das Haus nun gern verkaufen. Das Problem ist nun jedoch, dass zeitgleich ein Makler versucht, das Haus zu verkaufen, gemeinsam mit einem Geldinstitut (mit dem auch ein Maklervertrag besteht). Der Makler kennt uns nicht und wir ihn nicht - es bestand nie ein Kontakt. Jetzt wüssten wir gern, ob er im Falle unseres Kaufes dennoch finanzielle Ansprüche geltend machen kann - und falls ja, in welcher Höhe? Würde mich über Antworten freuen - vielleicht hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


Mitglied inaktiv

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wenn es ein exclusivvertrag ist, ja. dann werdet ihr um die maklergebühr nicht drumrumkommen. oder die besitzer zahlen sie, weil sie froh sind, euch als mieter gefunden zu haben. höhe bei kauf weiß ich nicht, ich glaube 3,x% vom kaufpreis, aber das steht sicher im maklervertrag.


chiarasmom

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Guten Morgen! Am besten fragst Du mal Deine Nachbarn, ob der Makler einen Alleinauftrag hat, dann wirst Du um die Maklergebühren nicht drum herum kommen. Die können unterschiedlich hoch sein. Laut google wohl 3-6 % je nach Region/Makler. Die meisten Makler sind mitlerweile so geschickt, dass sie sich einen Alleinauftrag unterschreiben lassen, dann kann der Verkäufer nur über ihn das Objekt verkaufen.Ich wünsche viel Erfolg.


chiarasmom

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Guten Morgen! Am besten fragst Du mal Deine Nachbarn, ob der Makler einen Alleinauftrag hat, dann wirst Du um die Maklergebühren nicht drum herum kommen. Die können unterschiedlich hoch sein. Laut google wohl 3-6 % je nach Region/Makler. Die meisten Makler sind mitlerweile so geschickt, dass sie sich einen Alleinauftrag unterschreiben lassen, dann kann der Verkäufer nur über ihn das Objekt verkaufen.Ich wünsche viel Erfolg.


fiammetta

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Hi, vallie hat Recht. Es kommt auf die Art des Vertrages an, die er mit dem Makler geschlossen hat. Mitunter akzeptieren sie es auch, dass sie nur im Falle einer Vermittlung durch sie selbst, die Maklergebühr verlangen können. Andere wiederum splitten den Betrag zwischen dem Interessenten und dem Verkäufer / Vermieter - es gibt da wohl keine Variante, die es nicht gibt. Ergo: Ohne den Vertrag zu kennen, wir es wohl schwierig, hier eine korrekte Aussage zu treffen. Ach ja, schaut Euch das Objekt zu verschiedenen Tagen und Tageszeiten an und checkt ab, in welchem Zustand das Dach, die Stromleitungen, die Böden und die Heizung sind. Das sind die Posten, die einen hinterher sonst erschlagen und wenn`s noch so schön war, d.h. die Maklergebühr ist damit verglichen eher übersichtlich. LG Fiammetta


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von fiammetta

das hat nichts mit Alleinauftrag zu tun. Der Alleinauftrag sagt lediglich aus, dass der Verkäufer keinen anderen Makler einschalten darf... Wenn die Nachbarn für den Verkauf einen Makler eingeschalten haben, hätten sie eigentlich vor Besichtigung darauf hinweisen müssen, dass eben ein solcher Maklervertrag besteht. Auch in den Häusern bei mir ist es so, dass ich durch Mundpropaganda und ohne, dass Freunde oder Interessenten jemals die Maklerin kennengelernt haben, zwar eine Wohnung anpreisen kann - besichtigen können sie sie aber NUR über die Maklerin, die meine Eigentümerin eingeschalten hat. Interessant wäre es, den Wortlaut des Maklervertrages, hier vor allem bezugnehmend auf die Courtage, zu wissen. LG Sue


deischuhzu

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bei euch kann er gar nichts geltend machen. Aber wenn da die Bank mit drin steckt, kann wahrscheinlich ohne ihre Zustimnmung kein Verkauf erfolgen? Der Maklervertrag besteht hier anscheinend auch nur mit der Bank, das müsst ihr mit dem Eigentümer abklären, er sich mit der Bank in VErbindung setzt und ein O.K. für den Verkauf bekommt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von deischuhzu

Danke euch zunächst für die zahlreichen Antworten! Alles klingt weiterhin konfus, und es stimmt schon, dass man sich den Vertrag mit Bank/Makler mal anschauen muss um abschätzen zu können, was Sache ist. Ich hatte mich lediglich gefragt, ob es überhaupt soetwas wie ein allgemeingültiges Gesetz gibt, das besagt, dass der Makler unsgegenüber keinerlei Ansprüche stellen darf. Der Makler kennt unseren Namen nicht, und am liebsten würden wir weiterhin anonym bleiben, da wir keine Lust auf Gift und Galle hier im Dorf haben (ein anderer Makler ist dafür berühmt, dass er die Leute mit seinem Geschwätz gern auch mal schlechtredet, und das braucht echt niemand!). Allerdings MUSS der Makler den irgendwann wissen, falls wir kaufen - damit wir beweisen können, dass wir keinerlei Kontakt haben. Bzw: wie lässt sich sowas denn überhaupt BEWEISEN? In meiner Naivität schlug ich vor, wir könnten den Makler ja mal anrufen um ihm zu beteuern, dass wir einander nicht kennen. Mein Mann hat mir'n Vogel gezeigt und gemeint, dass DANN spätestens ja der Kontakt hergestellt sei, und der Makler sagen könne, er habe an uns vermittelt. GRRR. Ich mag Makler nicht. (Sorry, falls sich jemand in dieser Runde auf den Schlips getreten fühlt, ist ja nicht persönlich gemeint, aber ich bin momentan echt angefressen, was das angeht.) Die Courtage beträgt hier übrigens 5% vom Verkaufswert. Daher macht es für uns schon einen dicken Unterschied, ob wir die blechen müssen oder nicht. :-(


Mitglied inaktiv

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wenn es rauskommt, daß der verkäufer den verkauf ohne makler abwickelt, dann kann der makler ihn in regress nehmen. wird der verkäufer sicher nicht wollen und das risiko eingehen. da muß er den vertrag kündigen. ob das so einfach ist, weiß ich auch nicht.


deischuhzu

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ihr seid nur verpflichtet die Courtage zu zahlen, wenn der Makler an der Vermittlung aktiv beteiligt war, also euch durch Aushang/Werbung auf das Objekt aufmerksam gemacht hat. Dem war nicht so, also besteht kein Anspruch. Ich würde da auch überhaupt nicht anrufen. Ihr habt keinerlei Vertragsbindung und der Vertrag, den der Makler mit der Bank hat, geht euch nichts an, bzw. tangiert euch gar nicht. Natürlich kann der Verkäufer darauf bestehen, dass der Verkauf nur unter Zahlung der Maklercourtage statt findet. Wendet euch an den Verkäufer, der ist euer Ansprechpartner und muss sich mit seinem Vertragspartner, z.B. der Bank selbst auseinander setzen und alles in die Wege leiten.


bobfahrer

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Nein, ich hab mein Haus auch einem Makler "gegeben", der wollt es dann gleich 20000.- unter meinen Vorstellungen verhökern unm schnell abzuschließen. hab dann selber inseriert und es 3000.- unter meinem Preis verkauft. De Typ war Sauer, ich hab ihm gefragt wie er mit meinem Geld umgeht... Ohne Maklérkontakt keine Geld.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

na der makler hatte dreck am stecken, weil er seinen teil des vertrages auch nicht eingehalten hat. pacta sunt servanda.