TinaDA35
Eine Bekannte (39 Jahre – keine Kinder) hat eine Eigentumswohnung (Geld kam über eine Erbschaft) und lebt von Hartz 4. Sie hat zwei Hunde und kann deshalb nicht arbeiten (sie hat auch nie länger gearbeitet als 6 Monate am Stück). Jetzt ist ihr Vater gestorben (Mutter ist schon seit 20 Jahren tot) und sie hat jetzt das halbe Haus (andere Hälfte der Bruder) geerbt. Ihr Bruder lebt in diesem Haus und möchte es auch nicht verkaufen (ist dort aufgewachsen) und kann sie auch nicht auszahlen. Er möchte jetzt eine WG gründen und auch Miete verlangen. Gehört ihr die Hälfte der Mieteinnahmen? Muß sie es dann angeben (beim Amt)? Sie lebt bei ihrem Freund in Frankreich und ist in Deutschland gemeldet (sonst würde sie ja auch keine Stütze bekommen). Angeblich (ich weiß es nicht) kann sie sich erst in Frankreich anmelden, wenn sie mind. 3 Monate gearbeitet hat. Kennt sich jemand damit aus?
Sie kann nicht arbeiten, weil sie zwei hunde hat??? Sie hat eine eigentumswohnung und bekommt hartz4? Sie wohnt in frankreich ist aber in d gemeldet, wegen der stütze? Meine tränen tropfen ins popcorn....
sitz noch in der arbeit............. will auch mit ins popcorn weinen.
Puh.. ick mach wat falsch.
Hattest Du Dir nicht schon mal über die "Probleme" dieser Frau den Kopf zerbrochen? Sogar mehrmals? Ganz ehrlich: Diese Postings klingen für mich immer wieder nach "laßt uns mal über diese gräßlichen Sozialschmarotzer lästern". NATÜRLICH ist es nicht in Ordnung. NATÜRLICH muß sie das angeben. NATÜRLICH steht ihr das alles nicht zu. Aber wer hat was davon, wenn wir hier jetzt alle - wahlweise entsetzt über "solche Leute" oder besorgt um den Sozialstaat - uns gegenseitig versichern, daß das so ja ganz unmöglich ist. Zumal das gerne ausartet in eine "das kann ja alles gar nicht so sein, da hast Du sicher was falsch verstanden"-Diskussion. Gruß, Elisabeth.
Nur wegen dir hat bayern gestern verloren und nun verdirbst du auch noch den popcorn thread.
Eigentlich solltest du um diese zeit auf dem trainingsplatz stehen mit temi. Hat er sich beruhigt?
Noch immer mit piependem ohr
Franziska
Ja, er hat sich beruhigt. Außerdem hatte er bis gerade eben selber Fußballtraining.
Also das wäre jetzt ein Fall den ich so ich deine BEkannte kennen würder der zuständigen Stelle melden würde!" Das ist ja Sozialbetrug hoch 10!
ja, ihr gehören die häfte der mieteinnahmen und JA, sie muss es angeben beim amt und was soll das mit in frankreich leben?? sowas gehört der hintern versohlt.
habe der Großen versprochen mit ihr Fernseh zu schauen, sonst würde ich direkt auch eine Schale Popcorn dazu tun und eine Flasche Rose habe ich geschenkt bekommen, könnt ich dazu steuern
(oh Gott es war schon immer mein Traum hier mal nen Cappu reinzustellen, nun stelle ich eben Rose dazu )
Komme morgen dann zum nachlesen, das ist ja ne Mega-Geschichte
Ich zieh jetzt nach Italien und lass mir mein H4 trotzdem weiter auszahlen, wozu ummelden?? Nööööö.. Gibt doch mehr Geld.
also geniesse ich vollgeheultes Popcorn doppelt :-) Zur Frankreichfreundin: Zeige sie beim Amt wegen Sozialleistungsbetrug an oder lass es bleiben. Beides sollte dazu führen, dass weder du noch andere über die Sache mit der Stütze nachdenken müssen und sich in Ruhe ihr Leben und den Körper mit Popcorn versalzen können.
so, jetzt kann es losgehen. habe hier schokolinsen und nen rose´. passt zwar nicht , aber schmeckt. diese frage kam doch schon letztes jahr und hat zu nem endlosthread geführt. kann ich auch in D wohnen bleiben und in allen anderen ländern sozialleistungen beziehen? da kommt was ganz schönes zusammen.
ich kann mir das nicht vorstellen. Wenn sie arbeitsfähig wäre, würden sie ihr vom Amt her schon den Hintern aufreißen und sie in Maßnahmen stecken. Faulenzen auf Staatskosten gibt es so nicht mehr. Entweder ist sie arbeitsunfähig oder sie muss ihre Bemühungen nachweisen. Wie hetzerisch ist denn die Frage, "muss sie es angeben"? Sie hat ein halbes Haus geerbt und der Bruder muss sie auszahlen, ansonsten kommt das Haus in die Zwangsvollstreckung. Theoretisch muss der Bruder ihr umgehend die Hälfte der Miete zahlen, die man marktüblich bei Vermietung des ganzen Hauses zahlen muss. Natürlich muss sie diese Einnahmen, auch die Erbschaft angeben und die Stütze würde komplett wegfallen. Aber ich denke, dass du das Angeben der Erbschaft für deine "Freundin" bestimmt selbst in die Hand nimmst? Du hattest doch schon einmal so "nett" über deine "Freundin" geschrieben?
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