Mitglied inaktiv
Mein Sohn (21) lebt mit seiner Freundin und ihrem Kind zusammen. Er möchte keinen Zivildienst machen und eine der Optionen zur Freistellung ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Was genau ist das und wo läßt man das eintragen? Anforderungen usw.? lG Kerstin
Haben denn Freund und Freundin das gleiche Geschlecht? Wenn ja, dann erfüllen sie schonmal die rechtliche Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft ;-)
Nicht ganz: eine eingetragene Lebensgemeinschaft gibt's auch für heterosexuelle Pärchen. Ich kenne mich leider zu wenig aus, aber es bietet sich gerade für junge Leute mit Kind an, da man zwar einige Familienrechte erhält, allerdings im Falle eines Scheiterns der Beziehung nicht denselben Aufwand hat wie bei einer Scheidung. Ich vermute mal, dass die beiden zum Standesamt müssen, so wie bei einer normalen Trauung. Es empfielt sich, da einfach mal unverbindlich anzurufen...
Bitte mehr Infos...mir kippt gerade die Kinnlade herunter ;-) inkl.Rentensplitting? so, ich muß erstmal den Trojaner fangen...*grummel*
Hallo BP, DAS wundert mich jetzt auch: ich kenne es nur für gleichgeschlechtliche Paare. Das wäre für Heteros dann so eine Art Ehe light? Hast du was, wo es Infos darüber gibt? Das muss völlig an mir vorbeigerauscht sein. LG, M.
Sorry, war unterwegs... ich bin auch weiterhin 100% sicher. Die Info hab ich von einer ehem. Studienkollegin, deren Bruder seine Partnerin und Mutter seines Kindes nicht heiraten wollte, mit der er jedoch diese eingetragene Partnerschaft hat. Wenn ihr mögt, dann frage ich mal nach - kann aber bis morgen dauern, bis Antwort kommt.
hallo Kerstin, bin dir kürzlich schon mal im ae-forum hinterhergerannt mit der frage: hast du meine ostseeinfos per mail erhalten?
Ich weiß, daß das eigendlich für Homopaare gilt aber auch in Heterobeziehungen nur weiß ich nicht was man da genau erfüllen muß. @58er... sorry danke. Kam noch nicht zum Antworten. Danke für die Links. Ich lese mich mal da durch. Ich denke es bleibt aber bei Dänemark. da haben wir was tolles gefunden. Wir sind immerhin 7 Kinder + 5 Erwachsene. lG kerstin
Ich werd noch verrückt ;-) Richtig ist, man muß nicht zwingend homosexuell sein..aber ich finde nur § 1 Form und Voraussetzungen (1) 1Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). 2Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. 3Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor der zuständigen Behörde erfolgen. (2) Eine Lebenspartnerschaft kann nicht wirksam begründet werden 1. mit einer Person, die minderjährig oder verheiratet ist oder bereits mit einer anderen Person eine Lebenspartnerschaft führt; 2. zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind; 3. zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern; 4. wenn die Lebenspartner bei der Begründung der Lebenspartnerschaft darüber einig sind, keine Verpflichtungen gemäß § 2 begründen zu wollen. (3) 1Aus dem Versprechen, eine Lebenspartnerschaft zu begründen, kann nicht auf Begründung der Lebenspartnerschaft geklagt werden. 2§ 1297 Abs. 2 und die §§ 1298 bis 1302 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.
Hallo zusammen! Wäre es möglich, daß mamafürvier die "eingetragene Lebenspartnerschaft" (für gleichgeschlechtliche Paare) mit Folgendem verwechselt ...? aus Wikipedia: "Nichteheliche Lebensgemeinschaft [Bearbeiten]siehe auch Eheähnliche Gemeinschaft Die sog. „nichteheliche (auch: konsensuale) Lebensgemeinschaft“, neuerdings auch Partnerhaushalt genannt (um sich nicht von der „Normalform“ Ehe her definieren zu müssen), ist eine Lebensgemeinschaft eines Paares, die (nur) auf einer privaten Übereinkunft beruht. Mann und Frau oder Frau und Frau oder Mann und Mann leben zusammen, ohne dass eine Heiratszeremonie durchgeführt wurde. Bei verfestigten heterosexuellen Lebensgemeinschaften spricht die Rechtsprechung von eheähnlichen Gemeinschaften, bei gleichgeschlechtlichen von partnerschaftsähnlichen Gemeinschaften. An den mutmaßlichen Willen, auf Dauer füreinander einstehen zu wollen, knüpfen in Deutschland einige Sozialgesetze die Folge, dass die Partner so behandelt werden, als ob sie einander Unterhalt leisten würden, unabhängig davon, ob das tatsächlich geschieht und ungeachtet dessen, dass sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind." Liebe Grüße, Feelix
...dann viel spaß in dänemark.
HALLO EINE EINGETRAGENE LEBENSPARNERSCHAFT MUS MAN BEI DER STADT ODER DER GEMEINDE EINTRAGEN LASSEN SOMIT IST DORT AUCH DER WOHNSITZ ICH UND MEIN FREUND LEBEN IN SO EINER LEBENSPARTNERSCHAFT DA WIRD DAN ABER AUCH ALLES MIT ANGERECHNET WIE BEI EHELEUTEN AUCH LG
Oh supi. Bitte um Details. Wo geht man hin? Standesamt? Was muß man tun? Beide wohnen zusammen und Ehe ist vorgesehen aber eben nicht auf die Schnelle. Er steht vor dem festen Arbeitsvertrag anch 2 Jahren befristet und nun kann sich der Staat bei den vielen Abeistlosen leisten ihn anstatt das zu gönnen den Zivi spielen zu lassen... ich bin echt angefressen. Kerstin
Bitte mehr Infos. Steht ja so nicht bei den Voraussetzungen drin, daher wüßte ich gerne, was Ihr gemacht habt, auf welcher Grundlage, warum das bei Mann+Frau geht...etc..pp.. Das würden vermutlich ja fast alle machen. Und mir hätte das ein paar Jährchen KV&PV Zahlungen erspart ;-)
Kleiner Tipp und ist wirklich nett gemeint. Wenn du alles groß schreibst bedeutet das im Net, daß du schreist. Glaube nicht, daß du hier rumschreien wolltest. LG Franziska
Hallo, hab mal gegoogelt. http://www.pillig.de/anwalt_familienrecht_lebenspartnerschaft.html Schade, wär ja toll mal was anderes. Muß mich und meinen Sohn weiterhin freiwillig versichern, obwohl ich pflegende Person bin. Wird leider nicht anerkannt, traurig Deutschland. LG -Es gibt nach wie vor keine einkommenssteuerliche Zusammenveranlagung oder erbschaftssteuerliche Freibeträge. So müssen beide Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft weiter Steuern zahlen, als wären sie noch ledig; eine niedrigere Steuerklasse oder die Möglichkeit der Zusammenveranlagung gibt es für eingetragen Lebenspartner nicht. -Lebenspartner müssen wie Eheleute gemeinsam für den Lebensunterhalt sorgen. So wird zum Beispiel beim Arbeitslosengeld auch das Gehalt des Partners berücksichtigt.
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