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Eine Rechtsfrage benötige eure hilfe

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Hallo alle zusammen, ich hatte gestern Besuch vom Gerichtsvollzieher. Bin aus allen Wolken gefallen als er mir gesagt hat warum er da ist. Kurzer Sachverhalt: Ich habe damals 2005/2006 eine Tageszeitungbezogen, die ICH aboniert habe. Die haben dies immer von meinem Konto abgebucht. Nur einmal nicht dies war November 2006, da kam dann eine Mahnung und gleich ne Woche später haben wir zwei Mahnbescheide gehabt, einen für mich und den anderen bekam mein Mann. Mein Mann hat dann damals dort angerufen und gesagt, dass er mit der ganze Sache nichts zu tun hat, denn er hat dies nicht aboniert und er liest diese Zeitung auch nicht, weil er nicht zu hause in der Woche ist. Er hat dann Einspruch wegen dem Mahnbescheid eingelegt. Ich habe dann bei dem Rechtsanwalt von der Zeitung angerufen und den gefragt was ich Zahlen muss, dass die Sache erledigt ist. Ich habe dies dann am 12.12.06 überwiesen (Kontoauszug noch vorhanden) und vom Anwalt habe ich dann ein Schreiben am 15.12.06 bekommen das die Sache erledigt ist. Das war das letzte Schreiben was ich wegen dieser Sache bekommen habe. Und nun stand gestern der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollte 244,23€ haben- Schuldner ist aber mein MANN. Und wenn er dies nicht bezahlt muss er diese Eidesstadliche Versicherung abgeben. Jetzt ist meine Frage, ob ich damit noch zum Anwalt gehen kann. Der Gerichtsvollzieher hat gesagt, es wäre zu spät, mein Mann hätte sich eher darum kümmern müssen, dies hat er er hat sofort darauf reagiert - schrieftlich und die Schreiben sind auch noch alle vorhanden. Muss er dies jetzt Zahlen? Ich versteh dies alles nicht, denn es ist ja bezahlt seit Dezember 06 und wir haben jetzt 2008 warum haben die sich dann nie gemeldet? Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen. LG


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hallo, ich würde trotzdem noch zu einem anwalt gehen.versuch schnell einen termin zu machen und nimm alle unterlagen mit.obs was hilft,kann ich dir nicht sagen.aber fragen würde ich den anwalt trotzdem. gruß silke


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ich bin zwar im Zivilprozessrecht nicht so bewandert - aber soweit ich weiß, kann man auch im lfd. Vollstreckungsbefehl Widerspruch einlegen. Kopiere alle Unterlagen, lass sie beglaubigen und leg sie dem Gericht vor, bei dem das Vollstreckungsurteil erwirkt wurde bzw. lass das deinen Anwalt machen. LG, AyLe


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ES gibt doch eine REchnungsnummer und eine Bearbeitungsnummer. Dies wirst du doch bei der Überweisung vermerkt haben. Wenn das so ist musst du nur dem Gerichtsvollzieher den Beleg vorlegen, er muss das dann über die Richtigkeit überprüfen. Es ist möglich, dass die Einforderung gegen dich, sowie deinen Mann gerichtet ist. Die Sache sollte aber erledigt sein, sobald einer, egal wer, die REchnung beglichen hat. Der Gerichtsvollzieher ist lediglich ein ausführendes Organ, und kann nicht entscheiden. Wenn du allerdings belegen kannst, dass Einzahlung sowie Einforderung Deckungsgleich sind, darf er den Betrag natürlich nicht einfordern. Auf jeden Fall, kannst du mal mit dem Gerichtsvollzieher reden, er kann dir auch nähere Auskunft geben, was du zu tun hast.


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ich habe überlesen, dass du ja von der REchtsabteilung ein Schreiben bekommen hast, dass die Sache erledigt sei. Hast du dieses Schreiben dem Gerichtsvollzieher vorgelegt? @ Ayle, Soviel ich weiss, kann man lediglich beim Mahnbescheid Einspruch einlegen. Wenn man das zu diesem Zeitpunkt nicht macht, dann gilt die Forderung als rechtskräftig. Das einzige was zählt, ist, dass Löwi das Geld bezahlt hat. Sofern es sich um die gleiche Forderung handelt.


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Hallo! Was für Kosten sollen das denn sein? Er hat doch damals Einspruch eingelegt und du den offenstehenden Betrag komplett bezahlt! Was sollen denn nun für Kosten noch offen sein??? Moni


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§ 719 ZPO Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch Buch 8 (Zwangsvollstreckung) Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften) (1) Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubhaft macht, dass ihre Säumnis unverschuldet war. (2) Wird Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Die Parteien haben die tatsächlichen Voraussetzungen glaubhaft zu machen. (3) Die Entscheidung ergeht durch Beschluss.


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der ihr binnen zwei Wochen widersprechen können müsst.... Selstsam LG, AyLe


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es ist offensichtlich schon ein Mahnbescheid geschickt worden. Das ist das was ich meinte. Aber ich habe nochmal gelesen, ihr Mann hat Einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Hoffentlich schriftlich beim Gericht, und nicht telefonisch bei den Anwälten des Verlages.....


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Der Mahnbescheid geht vom Gericht aus, ohne das der Sachverhalt geprüft wird. Du musst augenblicklich Wiederspruch einlegen und die (kopierten) Beweise beilegen. Im Grunde brauchst du dafür nicht mal einen Anwalt. Normalerweise ist das dann schon erledigt, sofer du tatsächlich im Recht bist. Nur, wenn du keinen Wiederspruch einlegst, kann es zur Vollstreckung kommen. Erst in einem möglichen folgenden Prozess würde geprüft, ob der Sachverhalt so stimmt, und zu dem wird es nicht kommen, wenn du vorher begründet Wiederspruch einlegst.


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...der Gerichtsvollzieher war ja schon da. Hab irgendwie nicht richtig gelesen. Dann würd ich doch schnell zum Anwalt.


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Es muß ja ein rechtsgültiger Titel ebstehn,damit ein Gerichtsvollzieher vollstrecken kann. Vielleicht kann euer Anwalt eine Kopie des Titels vom Gericht anfordern und wenn das was nicht dran in Ordnung ist (so scheint es ja), dann soll er versuchen, es in den "alten Zustand" verstzen zu lassen (mir fällt jetzt das Wort nicht ein).


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erhoben werden. Wenn ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt, und das muss er, falls der Gerichtsvollzieher kommt, ist es leider zu spät. Widerspruch gegen Mahnbescheid: zwei Wochen Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: zwei Wochen. Da hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Viel Erfolg. LG Ilona


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es sich nur im einen "Pippifaxbetrag" handelt, deswegen die EV abzugeben, wäre ja ziemlich deppert. Also ich würde erstmal, wie oben gesagt, das Erledigungsschreiben vorlegen. Frage: Warum habt Ihr das nicht gleich gemacht, als der Gerichtsvollzieher da war..?? LG Ilona


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ich warte auch schon die ganze Zeit auf eine Antwort, aber die kommt nicht.


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wieso muss dein mann für etwas bluten, daß er gar nicht abonniert hatte??? versteh ich nicht so ganz. normal muss derjenige zahlen, der die musik bestellt. oder hattet ihr beide das Abonnement!


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Wir hatten letztes Jahr so einen änlcihen Fall (GsD ohne Gerichtsvollzieher). Ich war damals beim Anwalt und der sagte folgendes Wenn man verheiratet ist, ist es tatsächlich xo üblich, dass beide Ehepartner einen MB bekommen. ABER nur einer muss beglichen werden!!! Wundert mich dennoch, dass dein Mann eine eidestättliche Dings unterschreiben muss - wenn du sämtliche Belege + Zahlungsnachweise hast, kann der euch eigentlich gar nix! War der wirklich echt? LG Violetta


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Rede mit dem gerichtsvollzieher und leg ihm alle Unterlagen einschließlich des Schreibens dass alles erledigt ist, vor. Er sagt dir dann was zu tun ist. Wenn du einen Anwalt einshaltest, dann zahlst du mindestens eine Eigenbeteiligung, falls ihr überhaupt eine Rechtschutzversicherung habt. Die Eigenbeteiligung ist i.A. so um die 150 Euro. es wäre also zu überlegen, ob ihr das nicht mit Hilfe des Gerichtsvollziehers selber regelt. Lg und viel Erfolg reni PS. War der Typ auch echt???? Normalerweise kommen da noch ein paar Mahnungen und letzte Fristen bevor es soweit kommt.....


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Hallo ich habe nicht alle Antworten gelesen, vielleicht wurde es schon geschrieben. Wenn Dein Mann gegen den Mahnbescheid Einspruch eingelegt hat, ist dieser ja nicht rechtskräftig geworden. Aus welchem Titel will denn der Gerichtsvollzieher vollstrecken (z.B. Vollstreckungsbescheid oder Urteil)? Da Dein Mann und Du für die gleiche Schuld gemeinsam haften (Gesamtschuldner), könnt Ihr auf jeden Fall die Erfüllung der Forderung geltend machen. Diese kannst Du ja wohl nachweisen. Dann ist auch mit Vollstreckung nix. Bevor Du zum Anwalt gehst und Kosten verursachst, sprich mal mit dem Gerichtsvollzieher, zeig ihm den Zahlungsbeleg und das Schreiben des Anwalts. Wenn er kein Einsehen zeigt, musst Du zum Anwalt. VIel Glück Robina