joso1
Folgendes Problem: Ich bin seit 2 Wochen die vereidigte Betreuerin meiner Mutter. Nun geht es darum mich um ihre finanziellen Belange zu kümmern. Bin ich verpflichtet oder nur befugt sämtliche "Machenschaften" (da sind wohl einige dabei, da mein Vater und meine Mutter ein gemeinsamen Betrieb haben , den mein Vater mit 80 als Geschäftführer alleine- seit fast 60 J führt. Er ist geistig dieser Aufgabe noch voll gewachsen und arbeitet tägl. noch ca 8 h im Betrieb. Meine Mutter hat im Prinzip immer alles unterschrieben, was er ihr vorgelegt hatte-ungefragt und ich weiß nun natürlich davon -wenn überhaut- 20%. Habe keine Ahnung wieviel dieser Betrieb abwirft- kann nur schätzen und somit eigentlich nicht ermitteln was meiner Mutter an finanzieller Zuwendung zusteht. PS. : Ich hab richtig Scheu vor einem Gespräch mit meinem Vater, da er dies wohl als ungehörige Einmischung werten wird. Also Frage: Verpflichtung oder nur Befufnis dies alles zuu hinterfragen??????? lieben Dank Johanna
Ich kann Dir da nicht weiter helfen, aber gibt es bei Dir eventuell einen Betreuerverein? Vielleicht ist das in Deiner Situation hilfreich?
verpflichtung. ein von amts wegen bestellter betreuer MUSS sich ein umfassendes bild aller verbindlichkeiten und vermögenswerte des betreuten machen, um entscheidungen zu treffen. (im falle dass die betreuung die regelung aller finanziellen angelegenheiten umfasst - davon gehe ich nun einfach mal aus, nach deinem AP) viel erfolg bei dem gespräch.
Ich kann nur von einem Fall in meiner Nachbarschaft berichten: Geschwister haben darüber gestritten, was die Schwester, die Betreuerin der Mutter war, darf und was nicht. Der Streit dehnte sich aus bis zum Betreuungsgericht. Das entschied dann, dass die Betreuung besser in professionelle Hände eines Nicht-Familienmitglieds gelegt werden soll. Was ich damit sagen will: Deinem Vater ist sicher nicht daran gelegen, dass ein Familienfremder zum Betreuer bestellt wird. Daher sollte es auch in seinem Interesse sein, dass Ihr beiden Euch verständigt und auf einen Nenner kommt. (Mal davon abgesehen, dass ein Berufsbetreuer auch bezahlt werden muss.)
www.123recht.net ist ein Rechtsforum, ... Da die passende Kategorie wählen und Du bekommst viele gute Hinweise, ich kann Dir leider nicht anders helfen!
Die Frage ist, für welche Bereiche bist du als Betreuerin eingesetzt. Um finanzielle Dinge klären zu können musst du auch für diesen Teilbereich Befugnisse haben. Also genau das schreiben vom Amtsgericht schauen was genau da steht. Ich war erst nur für Aufenthalt und krankheitsfragen befugt. Finanzen und Behörden musst ich erst nachträglich beantragen.
... 1) Aufenthalt, 2) Gesundheit,3)Unterbringung,4)Vermögen, 5) Einhaltung von Verträgen,6)Organisation der Versorgung,7) Vertretung gegenüber Behörden,8)Entgegennehmen von Post Ich glaube recht viel mehr kann es nicht geben liebe Grüße Johanna
Hallo Johanna, wenn das so ist, dann hast du die Personen- und die Vermögenssorge und musst dich um alles kümmern. Viele Grüße und alles Gute Mehtab
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