Mitglied inaktiv
Hallo und guten Abend, kann mir jemand von Euch helfen: Wie ist das, wenn ich "mitten im Jahr" meine Immobilie verkaufe, für die ich Eigenheimzulage erhalte. Muss ich dann anteilig die Zulage zurück zahlen (da man ja den Komplettbetrag schon immer im März erhält)? Oder ist nur relevant, dass man zum Tag der Auszahlung (März) noch in der Immobilie lebt? Danke für Eure Hilfe (wenn auch sicherlich nicht ein richtig aktuelles Thema) Schönen Abend Silke
Es reicht, wenn man das Objekt wenigstens einen Tag im Jahr zu eigenen Wohnzwecken nutzt! Wenn man also im Laufe des Jahres verkauft und vorher selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, steht einem für das Jahr noch die Eigenheimzulage zu. Ach ja - aber besser darauf achten, dem Finanzamt den Verkauf rechtzeitig mitzuteilen, dass man verkauft hat (ist man übrigens auch gesetzlich dazu verpflichtet, den Verkauf umgehend anzuzeigen) - sonst läuft die Eigenheimzulage möglicherweise weiter und es fällt erst nach dem nächsten März auf und dann muss natürlich zurückerstattet werden, das wäre dann blöd...
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Und noch was sehr wichtiges (eigene Erfahrung) Heb die ganzen Stände von Gas Wasser und Strom auf oder lass Dir von Deinem Anbieter die Abmeldung bestätigen. Hab nach 3 Jahren ein Verfahren am Hals das ich noch zahlen soll*dummguck* Nur zur Vorsicht. Lg mama
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