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Deutschland und seine Bürokratie

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Deutschland und seine Bürokratie

Nesaja

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Familie beantragt Kindergeldzuschuss. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. So, nun gebe es von der Kindergeldkasse 160 € und bei der Arge besteht aber nur ein Anspruch auf 130€. Das alles weil das gesamte Einkommen um ca 4€ zu niedrig ist. Kann mir das einer erklären???? Ich kenne mich da ehrlich gesagt nicht wirklich aus, aber da läuft doch eindeutig was falsch. Damit es auch jeder versteht, ich habe vier Euro zu wenig und bekomme dafür dann 26€ jeden Monat weniger. Logisch oder?!


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Nesaja

Vorweg: Ich kenne mich nicht aus. Aber rein aus deinem Wortlaut entnehme ich, dass durch die Gewährung eines Kindergeldzuschusses die Hilfsbedürftigkeit nicht vermieden werden kann. ich gehe davon aus, der Zuschuss wird nur gezahlt, WENN man eine weitere Hilfebedürftigkeit somit vermeiden kann. Und da das bei dir nicht der Fall ist, musst du sicherlich komplett Leistungen bei der Arge beantragen - ohne den Kindergeldzuschuss, weil beide Leistungen nicht kombinierbar sind. Für die Beantragg des Ki-Zuschusses ist es m.E. erforderlich, dass dein Einkommen bestimmte Grenzen weder über- noch (wie in deinem Falle) unterschreitet. Nur dann besteht Anspruch, der bei dir aufgrund der Unterschreitung verneint wurde. Deine Hilfebedarf wird vermutlich komplett durch die Arge zu decken sein.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Nesaja

Falsch du hast nicht 26 € weniger sobern 130€ mehr. Es steht dir jederzeit frei dein Einkommen zu erhöhen um 4, 40 oder sogar 400 €. LG


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

Ich kenne einige die trotz Job Hartz beantragen müssen weil eben durch Wohngeld und KInderzuschlag dies nicht vermieden würde wie sie das so schön nennen Seh es positiv in ganz vielenLändern würde es garnichts geben macht Dich halt leider nicht reicher ber es hat halt Grenzen dagmar


Leena

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Antwort auf Beitrag von Nesaja

Ich versuche regelmäßig, Leuten zu erklären, dass es Fristen gibt, die man einhalten muss. Die Einspruchsfrist gegen Steuerbescheide ist z.B. 1 Monat. Und zu spät ist (grundsätzlich) zu spät - und da ist es egal, ob 1 Tag zu spät oder ein Monat zu spät. Knapp daneben ist auch vorbei.