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Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

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Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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§ 1 MuSchG nF ab 01.01.2017 Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht. Mal ehrlich - welche Konstellation soll das sein?


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Frau kriegt Kind und anschließend eschlechtsumwandlung zum Mann. Außerdem weiß ich nicht genau, ob "geboren hat" gleichgestellt ist mit "adoptiert hat". Adoptierte Kinder sind eigenen ja gleichgestellt- also ein Mann, der einen Säugling adoptiert hat und Mutterschutz vom AG haben will. Arnold Schwazenegger war auch mal schwanger- im Film. ansonsten- absolut overdone. Muss man vielleicht mal in die Gesetzesmotive oder Entstehungsgeschichte reinschauen. aber das wären spontan meine ersten Ideen, so aus dem Bauch heruas,


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Meine Idee dazu ist nur, dass man es bei dem neuen Gesetz mit der Gleichbehandlung übertrieben hat. Geschlechtsumwandlung o. k., aber wie soll dann eine Geburt oder Stillen möglich sein? Und Gebären ist nicht Adoptieren, dann hätte man es doch explizit dazu schreiben müssen. Das ist genau das gleiche wie bei der ewigen Diskussion, warum der "Erziehungsurlaub" damals so nicht mehr heißen durfte.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Ich denke mit der entsprechenden hormonellen Behandlung kann auch ein ehemaliger Mann stillen. Viell. nicht voll, aber das tun viele leibliche Mütter ja auch nicht. LG Inge


Leewja

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

fängt da unmittelbar die EZ an? sie brauchen ja tatsäächlich keine Erholung von der Geburt, und das Adoptivkind kann ja auch schon älter sein. Hab ich aber echt noch nie drüber nachgedacht....


Trini

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Antwort auf Beitrag von Leewja

musste damals ein Jahr Erziehungsurlaub nehmen. Sonst hätten sie das Baby nicht bekommen. Ob sie sofort im EU war oder ob sie Mutterschutz hatte, weiß ich nicht. Trini


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Google mal nach: pregnant man. https://www.youtube.com/watch?v=EYX7ACuTBTY Frau lässt sich (hormonell und juristisch) zum Mann umwandeln, aber die weiblichen Geschlechtsorgane bleiben erhalten. Bärtiger Scheinmann wird schwanger und trägt Kind aus.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Ich denke mal, dass die Vorschriften die den Schutz von Schwangeren bzw. Wöchnerinnen betrifft nicht zutreffen. Wie auch die Vorschriften für stillende Mütter eben nur stillenden Müttern zugute kommen.


Leewja

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Antwort auf Beitrag von shinead

adoptivmütter fallen nicht drunter. Väter fallen nicht drunter. Gibbt mit Sicherheit welche, die da das AGG bemühen, warum sie keinen Vaterschutz bekommen ;)) und bei Adoptionen frag ich mich gerade: man muss doch die EZ 7 Wochen vor beginn ankündigen. Wie will eine Adoptivmutter das machen? Meine Freundin bekam am Samstag den Anruf und am Sonntag das 4 tage alte Baby. Was soll sie denn in den 7 Wochen dann machen? Hat es nicht arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn man dann einfach nicht arbeiten kann, weil man gerade Mutter geworden ist, auch wenn man nicht geboren hat? Gibt es da Zusatzregelungen?


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von Leewja

(Milchpumpe)


shinead

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

... bei stillenden Müttern wird nicht nachgefragt, ob sie das Kind geboren haben.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Leewja

In dringenden Fällen (nicht nur bei Adoption, sondern generell) kann die 7-Wochen-Frist unterschritten werden. Wer also von heute auf morgen ein Adoptivkind bekommt, kann diese Frist unterschreiten ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ja, aber eben auch vorher. Weil theoretisch (jedenfalls wahrscheinlicher als der schwangere Mann:)) auch eine Adoptivmutter stillen kann und sich gegebenenfalls darauf vorbereiten will, ehe sie das Kind hat. (Hoffe ich habe verständlich geschrieben).


Morla72

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Antwort auf Beitrag von shinead

Bei Adoption und Pflege ist das so... das lässt sich einfach nicht Wochen im Voraus planen.


Morla72

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Antwort auf Beitrag von Morla72

Unsere "Schwangerschaft" dauerte genau 5 Tage, mit Wochenende dazwischen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Der Mutterschutz (i.S.v. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem ET) ist doch nicht zur Vorbereitung auf das Kind, sondern um negative körperliche Einflüsse der Arbeit auf eine hochschwangere Frau bzw. Wöchnerin zu vermeiden.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Morla72

Auch Frühgeburten lassen sich diesbezüglich ganz schlecht planen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

Da bekommt frau den Mutterschutz doch hintendran, zumindest ein paar Wochen...


shinead

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Aber nicht der Vater (der ja auch ein Anrecht auf Elternzeit hat).


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

Sind wir beim Mutterschutz oder bei der Elternzeit? Elternzeit ist ja schon was anderes als Muterschutz


shinead

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In dem Unterstrang ging es um die Frage der 7-Wochenfrist bei der Elternzeit von Adoptiveltern.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Frau wird Mann hat aber noch weibliche Geschlechtsorgane das gabs doch mal in den USA dagmar


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Eine Person, die vielleicht als Geschlecht x angegeben hat, also "sozial" sich nicht als Frau versteht, trotzdem Mutter ist. Ich glaube, diese Fälle lassen sich an einer Hand abzählen...


shinead

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Spannend. Ein Zwitter, dem man zuerst als männliches Kind beurkundet, das sich aber später für die weibliche Seite entscheidet? *grübel*


Sille74

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Vielleicht kann man bei einem Geschlechtswechsel rückwirkend das neue Geschlecht in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Also eine als Frau geborene lebt jetzt als Mann und kann dann die Geburtsurkunde auf männlich umändern lassen. Aber welche Fälle das dann betreffen könnte i.S.d. Mutterschutzgesetzes ...? Vor einiger Zeit kam mal so eine Doku (natürlich auf RTL oder so ;-)) von einem "Mann", der ein Kind bekommen hat (USA). Er war ursprünglich als Frau geboren, lebt jetzt aber als Mann und ist als solcher anerkannt, hat sich aber nicht "umoperieren" lassen, hatte also auch noch die Gebärmutter. Er und seine Partnerin wollten dann unbedingt ein Kind, die Partnerin konnte aber keine Kinder austragen. Also hat er sich dann doch wieder weibliche Hormone zugeführt, künstlich befruchten lassen und ein Kind ausgetragen und geboren ... und danach wieder männliche Hormone genommen ... Aber wegen so etwas eine so bescheuerte Formulierung ...?


butterbemme

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Ein Mann hat sich zur Frau umwandlen lassen und ist nun schwanger? Klingt erstmal komisch, aber wenn man mal genau drüber nachdenkt ist das sicherlich nicht bescheuert. Gibt Schlimmeres. Aktuell das geplante BundesTeilHabeGesetz.


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Antwort auf Beitrag von butterbemme

Ich denke, das es wirklich eher in den Bereich "gender" geht, biologisch gibt es ja zur Zeit (und zum Glück) noch Grenzen. Mich würde es mal interessieren, wie viele Personen (!!!) das wirklich betrifft.


butterbemme

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"Häufigkeit von Transsexualität Die Häufigkeit von Transsexualität liegt zwischen 1:10.000 bis 1:30.000 bei Mann-zu-Frau Transsexuellen und zwischen 1 : 15.000 bis 1 : 100.000 bei Frau-zu-Mann Transsexuelle. [1] Das sind 3.000 bis 8.000 Mann-zu-Frau Transsexuelle und 800 bis 5.300 Frau-zu-Mann Transsexuelle. Wenn man sich eingehend mit der Thematik befasst, erscheinen diese Zahlen als viel zu gering angegeben. Einer Schätzung von von Lynn Conway liegt die Häufigkeit zwischen 1:1000 und 1:2500 erfolgter Transgender-Transitionen. Das entspricht zwischen 32.000 und 80.000 transsexuellen Menschen in Deutschland." https://de.wikibooks.org/wiki/Geschlecht_und_Identit%C3%A4t/_Einleitung/_H%C3%A4 ufigkeit#H.C3.A4ufigkeit_von_Intersexualit.C3.A4t


Leewja

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Antwort auf Beitrag von butterbemme

bei der Geschlechtsumwandlung zur frau bekommt man keine komplett funktionsfähige innere Ausstattung!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von butterbemme

Aber wie viele von den Leuten werden schwanger? Und für wie viele Leute ist das dann ein wirkliches Problem? Wenn ich biologisch eine Frau bin, aber mich als Mann fühle, wieso werde ich dann schwanger? Jetzt bei den eindeutigen Fällen von Transsexualität. Da bleiben dann nur noch die nicht eindeutigen Fälle und davon kann es nicht so viele geben Ich bin schon froh, das es das Geschlecht X nun gibt, aber wie klein muss es dann zerteilt werden? Wenn eine Person ein Kind bekommt (also selbst zur Welt bringt), ist es eine Mutter, egal ob sich diese Person dann als Mann fühlt.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Statt Sterilisation nach dem x-ten Kind eben Organspende. Trini


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Trini

Es sind doch die ersten Gebärmütter schon verpflanzt worden...


butterbemme

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Egal, was nicht ist, kann ja noch werden. Und da waren die Damen und Herren beim Text formulieren wirklich weit vorausschauend. Das kriegen die nämlich seltenst hin, was für die Zukunft zu entwickeln. Ich frage mich aber, ob das kleine Extra am Ende der Begriffsdefinition wirklich diskussionswürdig ist. Je mehr ist drüber nachdenke, um so weniger "schlimm" finde ich das.


butterbemme

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Sollte das aber nicht egal sein, wie viele es eventuell gibt? Hauptsache ist doch, dass möglichst niemand durch das Raster fällt.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Irgendwann habe ich mal eine Artikel gelesen über eine Frau, die genetisch eine Frau war, bei der aber die Geschlechtsteile abnormal angelegt waren und die deshalb bei der Geburt erst als Junge "eingestuft" wurde. Der Fehler ist dann erst in der Pubertät aufgefallen. Für diese Frau wäre es dann rechtlich also wenigstens auch eindeutig :)


Daffy

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Ich vermute, man wollte verhindern, dass das Gesetz mit einer Klage beim Bundesverfassunggericht gekippt werden könnte (Verstoß gegen Art. 3 und was noch so kommt)... Irre, aber wohl zukunftsweisend. https://www.youtube.com/watch?v=j01vq1uG7PE


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

erinnert mich irgendwie an das Leben des Brian


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Gibt ja auch Menschen welche beide Geschlechtsmerkmale aufweisen. Früher wurden die "zwangs-vergeschlechtert", also man musste sich entscheiden, ist es Frau, ist es Mann. Aber, einige sind eben beides oder eben keines - je nachdem wie man es sieht. Sondern halt eher "geschlechtsneutral". Das sind ja auch die welche die Unisex-Klo´s haben wollen usw. Fraglich ist halt, ist jemand der davon betroffen ist körperlich in der Lage ein Kind auszutragen, es dann auch zu gebären. Und warum sollte man bei so jemanden eben dann "männlich" in die Geburtsurkunde eingetragen haben.


shinead

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>>Und warum sollte man bei so jemanden eben dann "männlich" in die Geburtsurkunde eingetragen haben. Weil die Eltern männlich eingetragen haben? Es könnte sein, dass die weiblichen Geschlechtsmerkmale erst später erkannt wurden.


butterbemme

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Wie erklärt sich eigentlich der Gesetzgeber "stillen" ? Zählt dazu nicht nur das stillen an der Brust, sondern auch das Flasche geben? Dann würden dank des letzten Teils auch Väter hinzuzählen, die ihr Kind versorgen, weil die Mutter beispielsweise verstorben ist oder auch Adoptiveltern. Grüßt butterbemme


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von butterbemme

Ich gehe davon aus, das mit Stillen die Brust gebe gemeint ist, immerhin gehört zum Mutterschutzgesetz ja auch das Stillen am Arbeitsplatz. Sonst würde es ja bedeuten, das Flaeschengeben während der Arbeiszeit für alle Personen (Mutter, Vater und Personen X) gestattet werden müsste;-)