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darf die Genossenschaft ein Quick-Pool verbieten?

darf die Genossenschaft ein Quick-Pool verbieten?

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Hallo! Ich habe wieder mal eine Frage diesbezüglich. Wir haben ja in unserem Garten ein Quick-Pool mit 3,6 m. Jetzt ist es so, dass die Genossenschaft meinte, dass wir nächstes Jahr das Pool nicht mehr aufstellen sollen, weil es ihnen nicht recht ist. Es gibt aber eigentlich keinen Grund dafür. Unsere Nachbarn ober uns regen sich über alles auf, deshalb sind die für mich kein Grund. Und alle anderen sind damit einverstanden. Auch von der Bodenstruktur spricht nichts dagegen und Platz ist auch genug. In allen Genossenschaftsanlagen rundherum haben sie auch solche Pools, sogar noch größere und dürfen diese weiterhin aufstellen. Weiß jemand, ob in Ö rechtlich gesehen die Genossenschaft ein Recht hat so einen Quick-Pool der auf- und abbaubar ist zu verbieten??? LG


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Hallo Traude, schön von Dir zu lesen!!!! Auch wenns nicht gerade ein erfreuliches Thema ist ... die lieben Nachbarn ... Ich kenn mich mit den Ö Rechten & Pflichten nicht aus, wollte Dir aber trotzdem einen lieben Gruß schreiben! Drück euch die Daumen, glG Danny.


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Liebe Grüße Traude


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Möglicherweise aus Sicherheitsgründen. Wird der Garten nur von Euch gemietet oder ist es ein gemeinschaftlicher Garten? Wenn es einer für die Gemeinschaft ist, denke ich dass sie das sehr wohl verbieten können, denn somit kann man die Genossenschaft im Falle eines Unfalls denke ich haftbar machen.


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Hallo! Es ist ein Mietgarten, den nur wir nutzen dürfen, er gehört zu unserer Wohnung und ist eingezäunt. Also es besteht keine Gefahr für andere. Im Erdgeschoß gehören zur Wohnung Gärten, oben dann Balkone und Terassen. LG


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Dann versteh ich das Problem auch nicht. Wenn es ein Eingemauerter wäre, wäre es ja was anderes, aber demnach dürfte man ja nicht mal ein Planschbecken aufstellen.


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Hallo! Genau, das hat mir die Konsumentenberatung auch gesagt, gegen ein mobiles Pool sollte kein Einwand bestehen. Es ist nur so, dass unsere Genossenschaft sehr heikel ist, wir als Gartenbesitzer dürfen wirklich sehr wenig. Es darf nicht gegrillt werden, nicht Ball gespielt im Garten, nach 10 Uhr darf keiner mehr raus etc. Wir haben ober uns Nachbarn, die richtig lauschen, ob sie was hören und worüber sie sich beschweren könnten. Wir haben uns so über unsere Gartenwohnung gefreut und jetzt wird einen das so vermiest... LG


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auf die Reihen stellen würdest. Je mehr Abwohner unterschreiben unm si bes4r. Man kann Kindern doch nicht deb Spaß verderben nur weil ein paar so vertrocknete Dörpflaumen sich dadurch gestört fühlen. liebe Grüße Johanna P.S mit genügend Druch und Entschlossenheit gfeht alles :-))). Ich weiß von was ich sprech


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Hallo ALso vielleicht kann ich als Eigentümerin helfen! Erstmal ein paar fragen, habt ihr ein Hausverwalter? Wie viele patein sind im Haus? Sind die über euch Eigentümer? Also wenn ihr ein abgezaunten privat garten besitzt können die euch gar nichts...also baut wieder den pool auf! Gegen ball spielen im Garten können die auch nichts! Wenn welche verbote ausgesprochen dann nur über eine Eigentum versammlung wo min 75% gestimmt haben! Das haus kannst du natürlich nach 22uhr verlassen solang es in normale lautstärke ist!!! hab dir auch meine email da gelassen falls du noch fragen hast Lg VIkki