tonib
Das BVerfG hat heute entschieden, dass das Staatsanleiheprogramm der Europäischen Zentralbank ohne ausdrückliche Abwägung der Mittel und Darstellung der Verhältnismäßkeit so nicht verfassungsgemäß ist und die Bundesbank in dieser Form daran nicht weiter mitwirken darf. Es muss also mindestens überlegt und abgewogen werden, ob die schleichende Enteignung der Sparer, der Altersvorsorge, der Lebensversicherungen und die immer stärker werdende Abhängigkeit des Eurosystems von fiskalisch unzuverlässigen Staaten wirklich das mildeste Mittel sind. Danke, Lucke und Gauweiler, das war ein langer Weg!
Ich freue mich über das Urteil auch, weil wir für diesen Wahnsinn alle bezahlen müssen.
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