Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe jemand von euch kennt sich aus... Mein Sohn (10) bekam heute einen Brief eines Rechtsanwaltes der für die Internetseite P2p-heute.com einen Betrag von 123,-Euro einfordert.Anscheinend hat Sohnemann sich ein Spiel runtergeladen und dachte dies sei kostenlos.War es wohl auch solange bis eine Testzeit abgelaufen ist.Normalerweise ist er zuverlässig und besucht im Internet nur Seiten die ich kenne und die er ansehn darf.Was passiert jetzt,hab ich die Aufsichtspflicht verletzt oder kann ein 10 jähriger überhaupt keine Vertäge abschliessen?Muss ich das zahlen?Danke euch für Antworten!
Hi, ist es nicht so, dass Kinder unter 12 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig sind, bzw. mit ihnen gar keine offiziellen Verträge abgeschlossen werden dürfen? Wenn es um eine so grosse Summe geht, da müsste doch auch eine Altersangabe gemacht worden sein? LG Birgit PS: Rechtsschutz fragen!
Hi, das Alter muss eingetragen werden.Er weiss wohl nicht mehr ob er es eingetragen hat...Hab leider keine Rechtschutzv.
Kann Dir leider nicht helfen, aber geh mal auf meiner Lieblingsseite fragen: www.jurathek.de und da im Forum. Die wissen immer was!
Schau dir die Seite nochmal an, ob das ersichtlich ist das man Geld bezahlen muss oder ob es versteckt irgendwo steht. Es klar und deutlich ersichtlich sein, dass man einen Vertrag eingeht. Ansonsten wäre es gut eine Anwalt aufzusuchen der für Internetrecht spezialisiert ist. Lg Christina
Hi, ev. liegt auch nur ein dummer Irrtum vor, ev. hatten die das Alter deines Sohnes nicht und dachten, es wäre ein Erwachsener? Am besten nach dem Wochenende in der Kanzlei anrufen oder einen Termin vereinbaren, die Angelegenheit klären. Rein rechtlich können sie dir nichts, denn dein Kind ist nicht geschäftsfähig. LG Birgit
die dürfen gar nix fordern. dein sohn ist nicht geschäftsfähig. das alter muß erfragt werden. ruf bei dem anwalt an. und sage wie alt dein sohn ist. lg
Hi! Er ist mit seinen 10Jahren nur beschränkt geschäftsfähig. Sicher, er kann sich Dinge kaufen, aber nur, wenn er sie mit seinen eigenen Mitteln (Geld) bestreiten kann und ihm diese Mittel auch zur Verfügung gestellt werden (§110 Taschengeldparagraph). Gemeint ist aber damit, dass er in Laden geht und die Sache direkt bezahlt. Einen Vertrag kann er nicht abschliessen und selbst, wenn ein Vertrag mit ihm geschlossen worden ist, so ist dieser nichtig. Er braucht die Einverständniserklärung der Eltern, sprich von Euch. Von ihm kann niemand Geld verlangen. Und von Euch, glaube ich zumindest, auch nicht, da ihr beim downloaden und den daraus entstehendem Vertrag nicht in Erscheinung tretet. LG Nadine
Hy, genau so eine Rechnung hat mein Mann auch bekommen von p2p-heute. Wir haben alles dem Anwalt übergeben, da mein Garantiert nichts runtergeladen hat oder dergleichen. Die Firma ist schon sehr bekannt vor Gericht. Schau mal : http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?t=151 Da sind einíge Betroffen!! Also ich würd es wirklich auch dem Anwalt übergeben. Auch wenn dein Sohn tatächlich was runtergeladen hat, er ist Minderjährig. LG Meryam
Bei allen Seiten dieser (sorry, verboten da die Verfahren gegen die eingestellt sind) Betrüger besteht eine Eingabemaske die bei der Eingabe des Geburtsdatums als Jahr nur 18 und älter zulässt - auch wenn man sein tatsächliches Alter einträgt. so gut wie alle Seiten des Typs ....blablabla-heute.de (.com) gehen zu Lasten der Büttelborner Mafia und ihrem Schweineanwalt Tank. Minderjährige haben i.d.R. nichts Schlimmeres zu befürchten, als Volljähriger läuft man hingegen auf , die Preise sind ( mittlerweile) deutlich ausgewiesen. lg Gerald
Hallo, zunächst einmal ist das Geschäft schwebend unwirksam - ganz gleich, ob Dein Sohn sein Alter korrekt oder willentlich falsch angegeben hat. Gem. § 107 bedarf es zur Rechtswirksamkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters "Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters." Bei einem rechtlichen Vorteil kommt es nur darauf ein, dass er keine rechtlichen Verpflichtungen eingeht und das ist er in diesem Fall. Daher: http://www.anwaltseiten24.de/internetrecht/internetkriminalitaet/infos/news/abzocke-im-internet-ungerechtfertigte-forderungen-nicht-bezahlen.html anklicken und dann am besten an eine Verbraucherschutzzentrale vor Ort wenden! Vor allem: Keine Angst! Und keine Panikreaktionen!!! LG, AyLe
Danke,hab jetzt mal gegoogelt und alles bißchen angelesen.Werde nicht zahlen und abwarten,wenn noch was kommt erstatte ich Anzeige.Der Anwalt heisst übrigens Olaf Tank,wohl auch schon bekannt!
Hallo Liege gerade miz besagten Olaf Tank im Schrieftverkehr, das selbe hat er bei meinem Sohn probiert VORSICHRT er ist ein BETRÜGER!!! bekannt bei allen Versicherungen und bei der Handelskammer Zahle keinen CENT::: schreibe ihn das du dich informiert hast und das er ja wohl schon durch seine machenschafften bekannt bei GERICHT sei... Liebe GRüße Susanne
Obwohl ich kein Spiel runtergeladen habe. und ich bin wirklich alt genug, um zu verstehen, ob ich ein vetrag abschliesse oder nicht. Es ist reine betrügerei. Ich habe ihnen geschrieben, sie können mich mal.
Gar nicht reagieren..... Sowohl dieser dubiose Anwalt ( ich nehme an der Tank) als auch die Seitenbetreiber Gebrüder Schittlein .... ähhh Schmittlein sind bekannt. Berufe dich auf den §110 BGB ( sog. Taschengeldparagraph).... mehr ned ! Laut Diesem bedürfen soche "Geschäfte" der ausdrückichen Genehmigung der Eltern. Das erkennen die sofort an, wollen aber ne Bestätigung des Alters .... NICHT DRAUF REAGIEREN !!!!!! Wenn die ne Bestätigung wollen sollen sie doch (was die niemals tun würden)ein Gericht einschalten . Das wars eigentlich schon. LG Gerald
Die letzten 10 Beiträge
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule
- Forum jetzt echt komplett kaputt erneuert => liest hier die Redaktion eigentlich noch mit?
- Hinweis - neues Porto Warensendung ab 01.07.
- Sonnenbrillen Frage (Brillenträger)
- Gurkenpflanzen Frage
- israelische Siedler überfallen christliches Dorf in Israel
- Gaza
- China-Falle
- Keine Meinungen zu Iran/Israel?