Mitglied inaktiv
Hallo, eigentlich lese ich seit vier Jahren immer nur mit. Heute habe ich aber auch mal ein Anliegen zu dem ich gerne Eure Meinungen und Ideen hätte. Meinem Schwiegervater gehört ein Doppelhaus. Es gilt jedoch noch einen Pflichtteil auszuzahlen. Mein Mann und ich wohnen mit unseren Kindern in der einen Hälfte und möchten aus verschiedenen Gründen in die andere Hälfte ziehen und diese kernsarnieren. Dazu müssten wir einen Kredit aufnehmen. Wir würden auf Wunsch meines Schwiegervaters 2/3 des Pflichtteils übernehmen. 1/3 möchte er selber übernehmen. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten. 1. Wir werden ins Grundbuch eingetragen mit lebenslangem Wohnrecht. (Mein Schwiegervater fungiert als Bürge) Später sollen "wir" das Doppelhaus erben. 2. Mein Schwiegervater überschreibt "uns" das Doppelhaus oder die Haushälfte, die wir renovieren. 3. Wir kaufen meinem Schwiegervater das Haus ab (gemischte Schenkung). Wie würdet Ihr entscheiden? Bisher haben wir über die Möglichkeiten 1 und 2 gesprochen. Mein Schwiegervater ist mit beiden einverstanden. Die dritte kam heute über eine Bekannte als Idee dazu. Ich bin gespannt, was Ihr dazu meint... Gruß Sophie
bei so einem komplexen Thema würde ich zum Notar gehen und mich da beraten lassen, dazu ist er ja da. Da müsst Ihr am Ende eh hin, da er alles beurkundet. LG Sue
Hallo, bei uns war es so, das wir das Haus meiner Eltern aufgestockt haben, also Dach runter, Stockwerk drauf, neues Dach drauf. Wir haben dazu 1/3 des Hauses und des Grundstücks geschenkt bekommen. Damals war auch noch nicht klar, ob mein Bruder bleibt - und evt. auch 1/3 bekommt oder ob der wegzieht. Das war für uns damals die günstigste Lösung - nach Beratung beim Notar. LG Dhana
alles gesagt Notar Notar Notar.....und im übrigen ist der wesentlich billiger als ein Rechtanwalt....ich denke die paar 100€ solltet ihr aufbringen um nciht in steuerliche und rechtliche Fallen zu laufen.....
Danke für Eure Meinungen! Ich glaube mittlerweile auch, dass wir da eine rechtliche Beratung brauchen. @ golfer: Ich wusste gar nicht, dass ein Notar günstiger ist?! Ich kenne mich halt in solchen Dingen gar nicht aus. Gruß Sophie
na das habe ich aber auch genau andersrum gehört....
Hi, kommt auf den Anwalt an. Meiner ist sehr gut, aber sauteuer. Mein Notar ist hervorragend und wenn ich so manche Rechtsaufkunft, die ich von ihm in demselben Zusammenhang betrachte und die weiteren Arbeiten, die er dafür geleistet hat, dann war der Notar im Paket betrachtet tatsächlich günstiger. Aber: Wegen Pillepalle marschiert man nicht zum Notar, d.h. die getroffene Aussage läßt sich nicht verallgemeinern. Sie trifft nur dann zu (so meine Erfahrung), wenn es sich tatsächlich um Vorgänge handelt, die besonders dokumentiert gehören. LG Fiammetta
Der Notar muß sich am Vertragswert orientieren (hier hilft ein Blick in die Gebührenordnung), dabei kommt es dann darauf an, ob es sich um einen Erb-, Schenkungs- oder Kaufvertrag handelt, den er beurkundet. In Eurem Konstrukt kann hier auch der Vertragswert variieren. Anwälte berechnen i.d.R. Stundensätze, was nun "teurer" oder "billiger" ist, kann man nicht im Vorfeld sagen. Bei sowas ginge es mir aber auch eher darum, was BESSER ist. Einen Notar braucht ihr früher oder später sowieso, denn beurkundet muß das alles werden und die Gebühren dafür fallen dann eh an. Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet, er darf also nicht dabei "zusehen", wie die eine die andere Partei über den Tisch zieht. Was Ihr tun solltet kann man von außen nicht abschließend sagen. Zu berücksichtigen sind dabei u.a. steuerliche und erbrechtliche Aspekte (gibt es weitere Geschwister, weitere Vermögenswerte etc.) hinzu kommt ggf. ein Ehevertrag und ein Testament, um zu klären was passiert, wenn Ihr Euch trennt oder auch Dein Mann stirbt (wer erbt, wenn bei der "Erbkonstruktion" der Erbe ausfällt? Eure Kinder? Eure Kinder und Du?)
Anwälte rechnen genauso nach dem Streitwert ab. Die Stundenhonorarvereinbarung ist eine freiwillige Angelegenheit und bedarf einer eigenen Honorarvereinbarung, ansonsten dürfen Anwälte auch nur nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung abrechnen. Ich würde mich da auch beim Notar beraten lassen. Evtl. kann man die Kosten für eine Erstberatung ergoogln.
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