Mitglied inaktiv
Hallo! Ich muß euch mal bitte um einen Rat fragen! Es geht darum das eine Freundin von mir seit 8 Monaten arbeitslos ist und nun ein Job angeboten bekokmmen hat,bzw. 14 Tage unentgeltlich dort arbeiten soll und sie muß dann morgen zum Arbeitsamt um sich die Genehmigung zu holen bzw. Bescheid zu sagen das sie nun dort für 14 Tag arbeiten geht. Das Problem ist nur das sie den Job eigentlich nicht aus vollem Herzen möchte,ja ich weiß hört sich in der heutigen Zeit schon bescheuert an aber so empfindet sie im Moment,aber sie weiß nun nicht ob sie so einfach sagen kann das sie den Job ablehnen möchte,oder auch in den 14 Tagen unentgeltlichen Arbeiten ablehnen kann. Bekommt sie Schwierigkeiten mit dem Amt, Sperre oder Teilssperre des Arbeitlosengeldes? Sie bekommt noch kein Hartz 4. Kann jemnad einen Rat geben? Wäre schön wenn ihr helfen könntet! Gruß,Niki
ist das legal mit dem 14 tagen für umsonst arbeiten?? gehört hab ich so maschen von discountern, die die leute mit einem arbeitsvertrag locken, sie 2 wochen für nichts arbeiten lassen und denjenigen dann doch nicht nehmen. eben um arbeitskraft für umsonst zu bekommen. was ist das denn für ein stellenangebot? für seriös halte ich es nicht.
Wenn sie den Job ablehnt, bekommt sie sicher eine Sperre. Aber man kann sich ja schön doof beim Probearbeiten anstellen *zwinker* Also ehrlich, ich finde es schon eine Frechheit, dass man 14 Tage unentgeltlich arbeiten soll. Gruß
Ja das haben schon einige gesagt mit den 14 Tagen umsonst arbeiten. Sie will sich morgen beim Amt mal erkundigen wie es ist mit Spritgeld ob es das wenigstens gibt denn es werden so im Schnitt 50-60 km am Tag sein die sie fahren muß. Da ist man echt in der Zwickmühle und ich weiß echt nicht wie ich ihr raten soll???? Man kann ja auch schlecht zu der Bearbeiterin am Amt sagen,das man den Job nicht möchte! Gruß
das spielchen hatte mein bruder genau 3 mal in dem jahr. je 14 tage unentgeltlich gearbeitet, weil ihm ein vertrag versprochen wurde. tolles system haben wir.
"Man kann ja auch schlecht zu der Bearbeiterin am Amt sagen,das man den Job nicht möchte!" ? Wie bitte? Erstens ist es kein Job: da man ja kein Geld dafür bekommt. Frondienst würde ich das nennen. Und zweitens kann man zu den Bearbeitern im Amt aber gewiss etwas sagen. Man wird immer so behandelt, wie man sich behandeln läßt. Letztens sah ich im TV, dass es irgendeine Toys-schlagmichto-firma gibt, in Dt.land, in der staatlich bezuschusst quasi 1-euro-jobber monatelang u.a. gebrauchte Puzzels zusammensetzen, um zu schauen, ob alle Teile für den Wiederverkauf da sind. ja, so ein Land ist echt am A....... und hat es fürwahr verdient, nichts weiter als eine lange Werkbank von China u.ä. zu sein. oder backtoddr: eine firma puhlt die Kirschkerne raus, die andere stopft sie wieder rein. Nur ein name müsste dann noch für das verrückte System gefunden werden.
Mir ist gerade noch eingefallen das meine Freundin das Stellenangebot nicht direkt vom Amt bekommen hat,sondern der eventuell zukünftige Arbeitgeber meine Freundin angerufen hat und der Arbeitgeber hat die Adresse vom Arbeitsamt bekommen. Vielleicht ist das ja was anderes was die eventuelle Sperre betrifft??? Gruß
ich würde ihr dringend raten das beim amt zu thematisieren. ich gehe nicht davon aus, dass es als zumutbar gilt, für einen vierzehntägiges kostenloses zur-verfügung-stellen der arbeitskraft täglich 100km oder mehr fahrerei zu leisten. von großem interesse dürfte sein, ob so ein angebot rechtlich überhaupt zulässig ist (evtl. kann fr.bader dazu was sagen?). mit dem wissen darüber könnte deine freundin sowohl amt als auch potentiellem "arbeitgeber" gegenüber ganz anders auftreten.
...und zulässig, allerdings ist so manche Firma bei der Bundesagentur dafür bekannt, daß sie die Leute Probearbeiten läßt und dann doch nie einen nimmt. Damit spart man sich die Aushilfen. Kann also gut sein, daß man ihr bei der Bundesagentur gleich sagt, daß sie da die Finger von lassen soll. Ansonsten: wenn man ihr zumutbare Arbeit anbietet, die sie ablehnt, dann droht eine Sperre, egal, ob sie nun vermittelt wurde oder nicht. Ein findiger Sachbearbeiter hat nämlich nach Anmeldung der Probearbeit die Adresse und kann dort anrufen, was dabei herausgekommen ist.
...das ALG I oder auch ALG II laufen ja weiter, man wird bezahlt, aber vom Staat. Und der Staat bezahlt einen dafür, daß man sich bemüht, sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen, also stelle ich mir unter einer "Frechheit" was anderes vor, sofern die ernste Absicht dahinter steht, auch jemanden einstellen zu wollen.
SOFERN. dann gebe ich dir recht. wobei mich dennoch interessiert, wie die fahrtkosten vom alg2 bewältigt werden sollen. bei 1000km plus wird das doch einiges sein.
eigentlich muss man sich sogar von der arbeitsagentur oder der ARGE bestätigen lassen, dass man für diese zeit dort probearbeiten darf, denn in dieser zeit steht man ja nicht spontan für andere angebote zur verfügung.
ich staune auch immer wieder, wenn es heißt, dass 1-euro-jobber nur für einen einzigen euro pro stunde arbeiten würden - es müsste heißen: sie arbeiten für das alg II PLUS einem euro zusätzlich pro stunde!
arbeitslosengeld wird wohl inzwischen als GESCHENK gesehen, welches einem ZUSTEHT.
verkehrte welt...
dem zuständigen arbeitsvermittler abgesegnet ist, düfte auch die fahrtkostenerstattung kein problem sein...
Mein Freund sollte mal für eine Baufirma 14 Tage kostenlos arbeiten. Er ist dann mit dem Schriebs zu seinem Sachbearbeiter gegangen, hat ihn auf seinen Lebenslauf hingewiesen und ihm mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte er das unterschreiben. Der Sachbearbeiter hat dann abgelehnt und mein Freund wurde trotzdem eingestellt. Leider ist es in manchen Branchen gang und gebe, dass die Leute erstmal für eine gewisse Zeit kostenlos Probe arbeiten sollen und das Amt spielt auch noch mit.
Oh wie schrecklich, Dein Freund wurde eingestellt. Das ist natürlich eine Strafe!
das hab ich jetzt auch nicht verstanden...
Ich glaub, das hast du missverstanden. Er wurde sofort ohne die 14 Tage Probezeit eingestellt. Der Sachbearbeiter hat den Antrag der Firma auf die 14 Tage unentgeltlich abgelehnt. Ich wollte damit nur sagen, dass man nicht unbedingt unentgeltlich arbeiten muss wenn man die notwendigen Referenzen vorweisen kann.
Hallo, sie brauch da gar nicht anzutanzen. Wieso soll er sie einstellen, wenn sie umsonst arbeitet? Das ist m.E. unzulässig. Für so etwas gibt es die Probezeit. Wenn jemand mal 1 Tag schaut, ob er Spaß an der Arbeit hat und der Chef sieht, wie er sich so anstellt aber 14 Tage für nix? Neee, darauf muss sie sich nicht einlassen. Außerdem zahlt ihr die Fahrtkosten niemand. Die könnte sie von ihrem nicht vorhandenen Lohn abziehen. Natürlich nur die einfache STrecke. Wie sie zurück kommt, interessiert niemand. Wie will der AG das denn machen? Er muss sie doch anmelden sonst macht er sich strafbar.
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