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Brauche ich bei einem Arztwechsel das Einverständnis des Vaters?

Brauche ich bei einem Arztwechsel das Einverständnis des Vaters?

77shy

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Hallo, ich lebe seit kurzem von meinem Mann getrennt. Nun habe ich den Arzt gewechselt, da mein alter Hausarzt ein Familienmitglied meines Mannes ist. Da es für mich einfacher ist, habe ich den Arztwechsel auch für die Kinder vollzogen. Nun schrieb mich mein alter Hausarzt an, dass er die Krankenakten der Kinder nur an den neuen Hausarzt herausgeben darf, wenn beide Elternteile zustimmen oder ich ihm einen Beleg schicke, dass ich das alleinige Sorgerecht habe (das habe ich natürlich nicht und das weiß er auch). Ist das so? Des Weiteren wies er mich darauf hin, dass ich vor jeder Krankenhausaufnahme der Kinder und vor jeder OP das Einverständnis des Vaters einholen muss, da mir sonst das Sorgerecht entzogen wird. Ist das wirklich IMMER so? MfG


KKM

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Ich mache das alles bei gemeinsamem Sorgerecht ganz alleine. Ob das so rechtens ist, weiß ich leider nicht. In unserem Fall ist es dem Vater total egal.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von KKM

Na, dann lass die Akte bei dem alten Arzt. Soll er sie sich doch anschauen wenn er mag. Im Zweifel soll der neue Arzt die anfordern. wenn die Kinder bei dir leben, obliegt die Wahl des Arztes bei dir. Soll er sich eine gute Begründung für einfallen lassen warum er dann nicht sein OK gibt das der neue Arzt auch die Akte des alten Arztes bekommt. Kommt sicherlich gut vor dem Richter.... Vor geplanten OP´s und Krankenhausaufenthalten brauchst du auch das OK des Vaters. Aber auch da kommt es sicherlich gut, wenn der Vater seine Zustimmung nicht gibt. Im zweifel macht ein Richter dann die Zustimmung wenn der Vater sich vorher weigert obwohl der Eingriff nötig ist. Ist es ein Notfall, weil das Kind zB stürzt, dann benötigst Du sicherlich keine Einwilligung. Mit welcher Begründung sollte der Vater hier erst recht diese verweigern? Und ob wer das Sorgerecht verliert oder behält entscheidet sicherlich nicht ein Arzt, sondern nur ein Richter. Dazu muss aber einiges zusammen kommen. Wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht. Bei keinem Arzt hat bisher wer gefragt ob der Vater auch sein OK gibt.


Milia80

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Hallo, die ganze Akte bekommst du eh nicht. Die Aufzeichnungen des Arztes bleiben sein Eigentum. Du kannst die Facharztbefunde bekommen, gibt es da was relevantes? Wenn ja dann fordere sie eben bei den Fachärzten oder im KH an. Auch wenn der neue HA sie anfordert hat macht das keinen Unterschied da etliche Ärzte Originalbefunde nur gegen Unterschriften rausgeben. Ganz ehrlich ich hätte da nichts aufgefordert einfach um schlafende Hunde nicht zu wecken, egal ob das rechtlich ok ist oder nicht. Gibt's keinen Kinderarzt?


77shy

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Ich hab das nicht selbst gemacht. MfG


Milia80

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Antwort auf Beitrag von 77shy

hat er dich vorab nicht darüber informiert? Wenn es keine wichtigen Befunde gibt würde ich es dabei belassen, ansonsten bei den Fachärzten selber anrufen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Keine Klinik der Welt wird Dir ne Not-OP beim Kind verweigern wenn der Vater da nicht mit unterschreibt. Ich lebe normal in einer Ehe und nie hat mein Mann was unterschrieben, ich mache das immer alleine. Wenn die Klinik das aber verlangt dann musst Du ihn fragen, wird der ablehnen gegen das Wohl der Kinder ? Was der Arzt sich da aufbläht mit Drohung Sorgerechtsentzug ist lächerlich frag da besser mal Deinen Anwalt , der kann Dich genau beraten auf was Du nun achten musst. Wie klappt das denn in der Praxis, muss jedes Elternteil Klassenarbeiten unterschreiben wenn man getrennt ist ? Beide mit zum Impfen gehen, das muss man ja auch unterschreiben... dagmar


shinead

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Grundsätzlich gehört die Arztwahl der Kinder NICHT zur Alltagssorge, ist also mit dem Vater abzusprechen. Ja, er muss damit einverstanden sein. Tatsächlich darf der Arzt daher die Akten der Kinder nur dann herausgeben, wenn die Unterschrift beider Sorgeberechtigter vorliegt. Mit dem Sorgerecht hat der Arzt natürlich nicht recht. Das wird nicht so einfach entzogen. Du solltest allerdings peinlich genau darauf achten, dass Du den KV über alle Arztbesuche informierst. Wie alt sind die Kinder? Können die ggf. schon selbst mitteilen, dass sie zu einem anderen Arzt gehen möchten? Bei einem Wechsel wäre ein Kinderarzt ein gutes Argument. Immerhinwürdest Du dann zu einem Facharzt wechseln.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Hallo, also: natürlich können die Kinder den Arzt wechseln, aber eigentlich müsste einer Behakndlung der KV zustimmen, bzw. kann dieser die Behandlung dem neuen Arzt gegenüber verweigern. Wenn der alte Hausarzt die Unterlagen nicht rausgibt, bittest Du den KV heute noch schriftlich mit einer Fristsetzung von einer Woche die herausgabe der Unterlagen schriftlich zu arlauben. Wenn er das nicht tut, gehst Du Montag in einer Woche zum Amtsgericht und bittest um Ersetzung seiner Unterschrift, wobei ich dem Richter gegenüber gut begründen würde warum die Kinder den Arzt wechseln müssen. Der ehem. Arzt übersteigt seine Kompetenzen bei weitem wenn er sich anmasst eine juristische Einschätzung der Fakten schriftlich in seiner Rolle des Mediziners darzulegen. Soweit ich weiß ist das Jurastudium sachlich WEIT vom Medizinstudium entfernt... Ich würde ihn also (wenn überhaupt) schriftlich nochmals zur Herausgabe der Akten an den neuen Arzt bitten und íhn darauf hinweisen, dass die juristische Einschätzung einem entsprechend ausgebildeten (Jurastidium) Richter zu überlassen ist, weil er sicher auch nicht möchte das ein Richter ggf. eine Mittelohrinfektion o. ä. diagnostiziert. Alles LIebe! D


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 77shy

"da mein alter Hausarzt ein Familienmitglied meines Mannes ist" Anstatt hier im Forum zu fragen, solltest Du mit dem neuen Arzt sprechen. Denn der weiß definitiv bescheid, oder kann Dir zumindest einen Fachmann nennen. Da Du nichts genaues weißt, kann der alte Arzt (der sicherlich auch beeinflusst ist, wenn er mit Deinem Mann verwandt ist) alles mögliche behaupten. Frag den neuen Arzt, wie es mit Krankenakten ist, und schildere Deine Familiensituation. Des weiteren solltest Du ihn auch auf mögliche OPs bzw. Unterschriften väterlicherseits ansprechen.